Kleines Mädchen mit seiner Ergotherapeutin

Ergotherapie – Damit das Leben weitergeht

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Ein Herzanfall, eine Demenzerkrankung oder ein Armbruch können die natürliche Handlungsfreiheit des Menschen einschränken. In solchen Fällen kann eine Ergotherapie dabei helfen, Beweglichkeit, Kraft oder kognitive Fähigkeiten zu stärken und zu bewahren. Doch was ist eine Ergotherapie eigentlich? Was beinhaltet sie und wer übernimmt die Kosten? Im Beitrag finden Sie alle Informationen zur Ergotherapie.

Was versteht man unter Ergotherapie?

Der Deutsche Verband Ergotherapie (DVE) definiert die Ergotherapie wie folgt: Eine Ergotherapie soll Menschen jeden Alters, die in ihrer „Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind“, unterstützen und begleiten. Zu diesen Einschränkungen kann etwa ein Armbruch oder eine Gesichtslähmung gehören. Die Therapie zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit zu stärken und dafür zu sorgen, dass die Betroffenen ein möglichst unabhängiges Leben führen können. Sie sollen sich eigenständig versorgen können, ihre Freizeit nach ihrem eigenen Willen gestalten und weiter an der Gesellschaft teilhaben. Hierbei steht grundsätzlich die Verbesserung der Lebensqualität von Betroffenen im Mittelpunkt. Das alles schafft die Ergotherapie mit speziellen Aktivitäten und Übungen, Beratungsgesprächen und – soweit notwendig – einer Anpassung der Umwelt.

Für wen eignet sich eine Ergotherapie?

Hier ist eine pauschale Aussage nicht möglich. Es gibt hunderte verschiedener Gründe, warum ein Betroffener eine Ergotherapie braucht. Sei es ein Knochenbruch bei einem Fußballspiel oder ein Schlaganfall im hohen Alter: Jede Altersklasse, jedes Geschlecht und jeder Beruf kann theoretisch in die Situation geraten, eine Ergotherapie zu benötigen. Bei manchen Betroffenen ist es bereits in frühem Alter klar, dass sie um eine Therapie nicht herumkommen. Beispiele dafür sind die Sensorische Integrationsstörung oder Autismus. Genauso kommt eine Ergotherapie infrage, wenn es um im Alter häufiger auftretende Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson geht. Bei diesen Erkrankungen kommt es dann darauf an, die vorhandenen Fähigkeiten so lange und so gut es geht zu erhalten. Dasselbe gilt auch für andere Erkrankungen des Gehirns – darunter eben Schlaganfälle oder auch Multiple Sklerose. Lähmungserkrankungen, zum Beispiel Facialisparese, erfordern ebenfalls eine Ergotherapie, die sich dann exakt an die betroffenen Körperregionen richtet. Aber auch bei psychischen Erkrankungen kann eine Ergotherapie helfen. Etwa bei Depressionen oder Schizophrenie.

Was wird behandelt und wie?

Morgens aufstehen, duschen, dann ab zum Wochenendeinkauf. Ganz alltägliche Bewegungen und Aktionen, die wir durchführen, ohne nachzudenken. Je nach Krankheitsbild können sie zur Herausforderung für Betroffene werden. Die Ergotherapie setzt genau da an und soll dabei helfen, die für all diese Bewegungen notwendigen Fähigkeiten zu verbessern. Im Zuge der Ergotherapie lernen die Betroffenen mit ihren körperlichen Einschränkungen umzugehen, sie zu akzeptieren und ihren Alltag zu bewältigen, auch wenn die Einschränkungen unheilbar sind. Zuletzt können sich Angehörige umfassend beraten lassen, um ihren Liebsten bei der Therapie und in ihrem Leben unter die Arme zu greifen.

Dem Heilmittelkatalog zufolge beinhaltet eine Ergotherapie zum Beispiel die folgenden Übungen und Angebote:

Motorisch-funktionelle Behandlung

Die motorisch-funktionelle Behandlung zielt hauptsächlich auf die Wiederherstellung und Erhaltung der Physiologie ab. Zum Beispiel kann diese Therapie zur Besserung von Beweglichkeit der Gelenke sowie deren Stabilität beitragen. Die Stabilisierung von aktiven Bewegungsfunktionen, etwa das Anheben eines Stifts oder das eigenständige Ankleiden am Morgen, gehört ebenso dazu wie der Aufbau des physiologischen Gangbildes. Außerdem kann sie zur Schmerzlinderung oder Minderung schmerzbedingter Reaktionen beitragen.


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Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Hierbei stehen die sensomotorischen Funktionen des Betroffenen im Mittelpunkt. Die Behandlung soll gezielt Temperatur-, Druck-, Berührungs- und Vibrationsempfinden verbessern und bei der Besserung der allgemeinen Sinneswahrnehmung helfen. Sofern die Wahrnehmung von schädlichen Reizen oder die Umsetzung von Sinneswahrnehmungen gestört sind, kann die sensomotorisch-perzeptive Behandlung auch dort ansetzen.

Hirnleistungstraining

Diese Art der Behandlung soll krankheitsbedingte Schädigungen mentaler Funktionen bekämpfen und die betroffenen Funktionen wiederherstellen. Sie umfasst zum Beispiel die Stabilisierung und Besserung von wichtigen mentalen Funktionen, etwa der Orientierung oder der Intelligenz. Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Wahrnehmung und das Denken selbst gehören ebenfalls zu Fähigkeiten, die durch eine Erkrankung in Mitleidenschaft gezogen werden können und darum eine Therapie notwendig machen. Das Hirnleistungstraining kann weiterhin Urteilsvermögen, abstraktes Denken oder Handlungsplanung verbessern.

Psychisch-funktionelle Behandlung

Einige Therapieformen der psychisch-funktionellen Behandlung überschneiden sich mit denen des Hirnleistungstrainings. Ein Unterschied dabei ist: Die psychisch-funktionelle Behandlung zielt mehr auf die krankheitsbedinge Schädigung psychosozialer und emotionaler Funktionen ab. So soll sie das quantitative und qualitative Bewusstsein stärken, die Orientierung zu Zeit, Ort und Personen verbessern und fokussiert, etwa bei Demenz, die Intelligenz der Betroffenen. Bei Autismus zielt die Behandlung auf psychosoziale Funktionen ab. Abschließend soll sie spezifische mentale Funktionen stabilisieren, darunter etwa die Selbst- und Zeitwahrnehmung, Psychomotorik und Emotionen.

Therapieergänzende Maßnahmen

Je nach Vorgabe des Heilmittelkatalogs können andere Therapien die eigentliche Behandlung begleiten. Ein Beispiel ist die Thermotherapie. Gegebenenfalls müssen die Begleitbehandlungen vom behandelnden Arzt verordnet werden. Es gilt sich darum stets beim Mediziner abzusichern, welche Möglichkeiten den Betroffenen offen stehen.

Kostenübernahme einer Ergotherapie

Wie die Kostenübernahme von Ergotherapie geregelt ist, steht im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Dort heißt es in § 124, Absatz 1:

„Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie oder der Ernährungstherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden.“

Und weiter geht es in Absatz 2:

„Die Kosten tragen die Landesverbände und die Ersatzkassen anteilig nach Versicherten nach der Statistik KM 6.“

Verordnet ein Hausarzt oder Psychiater ergotherapeutische Maßnahmen, übernimmt die Kasse die anfallenden Kosten.

Abgrenzung zur Physiotherapie

Es kann bei Ergotherapie und Physiotherapie durchaus zu Verwechslungen kommen: Immerhin überschneiden sich einige Ansätze der Physiotherapie mit denen der motorisch-funktionellen Behandlung aus dem Spektrum der Ergotherapien. Ihre Ziele sind jedoch verschieden. Laut Ergotherapeutin Franziska Fischer von den Acura-Kliniken arbeiten Ergotherapeuten darauf hin, dass die Betroffenen trotz ihrer Einschränkungen ihrem Beruf nachkommen und ihren Alltag bewältigen können. Sie arbeiten „handlungsspezifisch“, das bedeutet, sie gehen von kleinen Szenarien aus (Kann der Patient ein Wasserglas heben? Kann er sich eigenständig ankleiden?) und versuchen, diese Handlungen wiederherzustellen. Physiotherapeuten dagegen schauen sich die körperlichen Aspekte einer Erkrankung an, suchen nach Fehlern und „Baustellen“ in den Gelenken oder im Muskelapparat und versuchen diese zu bekämpfen.

Titelbild: © AndreaObzerova/ iStock.com

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