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Deutsche Krebshilfe Härtefonds – Antrag auf Unterstützung

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Letzte Aktualisierung 2023

Eine Krebserkrankung ist eine enorme Belastung für die Betroffenen und die Angehörigen. Das gilt auch für die finanzielle Situation. Vor allem bei lang anhaltendem Krankheitsverlauf sind viele Krebspatienten auf finanzielle Unterstützung angewiesen, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können und nicht auch noch monetäre Unsicherheit weitere Sorgen auslöst. Im Artikel Finanzielle Hilfe bei Krebs haben wir Informationen dazu zusammengetragen, welche Unterstützung Krebspatienten ohne zusätzliche Vorsorge erwarten können und welche Personengruppen gesondert vorsorgen sollten. Bei kurzfristigen Engpässen sind die Härtefonds der Deutschen Krebshilfe ein wichtiger Faktor.

Schnelle Hilfe durch Härtefonds

Die Härtefonds der Deutschen Krebsgesellschaft sind darauf ausgerichtet, sofort schnelle Hilfe zu leisten. Sie dienen aber ausdrücklich nur zur privaten Verwendung im Inland. Erklärtes Ziel der Deutschen Krebsgesellschaft ist eine unbürokratische Abwicklung. Um Zahlungen aus Härtefonds zu erhalten, ist ein Antrag an die Deutsche Krebsgesellschaft erforderlich. Daraus kann der Bearbeiter ersehen, ob die Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt sind. Die Mittel der Härtefonds stammen aus Spenden. Es gibt also keine garantierte Auszahlung und damit auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Gelder aus den Fonds. Die Härtefonds werden sorgfältig verwaltet und nach entsprechender Prüfung dort ausgeschüttet, wo die Not es erfordert. Die Summe wird auch nur ausgezahlt, wenn alle anderen Möglichkeiten der Geldbeschaffung erschöpft sind. Dazu gehören auch mögliche Zahlungen von der Krankenkasse oder Sozialhilfe. Die Summe kann nur ein einziges Mal ausgezahlt werden.

Voraussetzung für die Ausschüttung

Die Höhe der Ausschüttung (Stand 2023) ist vom Familieneinkommen abhängig. Damit die Summe ausgezahlt werden kann, darf das verfügbare Einkommen für den Betroffenen nicht über 552 Euro liegen. Werden zwei Personen veranlagt, liegt das höchste zulässige Einkommen bei 927  Euro und bei drei Personen 1.383 Euro. Zur Auszahlung kommen zwischen 400 und 1.000 Euro, abhängig von der Bedürftigkeit. Sollte das nicht genügen, kommt eine Beratung infrage, in der die Betroffenen sich darüber informieren können, welche weiteren Fonds möglicherweise noch geeignet sein könnten. Dabei kann es sich um staatliche oder auch private Gelder handeln. Informationen dazu, die auf den konkreten Fall zugeschnitten sein müssen, erteilt die Deutsche Krebshilfe.

Das ist beim Antrag zu beachten

Der Antrag auf Auszahlung aus Härtefonds ist auf der Webseite der Deutschen Krebsgesellschaft als Download erhältlich. Neben persönlichen Daten müssen die Antragsteller angeben, wie viele Personen zum Haushalt gehören, welche das sind und wie viel Geld dem Haushalt zur Verfügung steht. Dazugerechnet werden sämtliche Einkünfte, auch Kindergeld, Erziehungsgeld, Rente, Mieteinnahmen, Zinsen und Wohngeld. Abgefragt werden außerdem die Ausgaben, inklusive Versicherungen, Unterhaltszahlungen, Steuern, Ratenzahlungen, Kosten für eine Haushaltshilfe, Bausparverträge und Nebenkosten. Zum Antrag gehört eine ärztliche Bescheinigung. Dazu muss der Arzt u. a. die Diagnose und das Datum der Feststellung benennen. Es ist anzuraten, den Antrag rechtzeitig zu stellen, wenn erkennbar wird, dass es zu einem bedrohlichen finanziellen Engpass kommen wird.


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Kinderkrebshilfe und Sozialfonds

Auch die Krebserkrankung eines Kindes kann Auslöser für eine finanzielle Notlage sein. Dafür können Sozialfonds der Deutschen Kinderkrebsstiftung Entlastung bieten. Eine Ausschüttung ist einmalig und innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Diagnose, auch der Rezidiv-Diagnose möglich. Ein solches Verfahren ist verhältnismäßig unkompliziert. Bei Problemen und Fragen zur Bearbeitung der Anträge stehen die Krankenkasse helfend bereit. Aber auch die Sozialdienste der Krankenhäuser sind hilfreiche Ansprechpartner.

Nachweise für die Deutsche Krebshilfe wichtig

Ohne die geforderten Nachweise ist eine Ausschüttung aus Härtefonds nicht möglich. Die Auskunftsbögen müssen aktuell sein und von einer öffentlichen Institution abgestempelt werden. Der Antragsteller muss den Antrag aber nicht selbst ausfüllen. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, kann eine andere Person das übernehmen. Das muss dann  aber gesondert auf dem Antrag vermerkt werden. Wenn weitere Unterlagen vorliegen, die den Härtefall deutlich machen, wie z. B. der Bericht eines Sozialdienstes oder einer Krebsberatungsstelle, sollten sie dem Antrag beigefügt werden. Die Angaben werden nicht an Dritte weitergereicht, sondern dienen ausschließlich der Feststellung des Härtefalls für die Deutsche Krebshilfe.

Ziel des deutschen Sozialsystems ist, dass auch Krebspatienten möglichst nicht in finanzielle Not geraten. Betroffene wissen, dass die Praxis anders aussehen kann. Dabei spielt es kaum eine Rolle, wer ausfällt, denn eine Krebserkrankung betrifft immer die gesamte Familie und hat Folgen für den Alltag. Damit die Bewältigung gelingt, beraten die Sozialdienste der Krankenhäuser. Zusätzliche Unterstützung erhalten Patienten, die eine Dread-Disease-Versicherung abgeschlossen haben.

Titelbild: © auremar / stock.adobe.com

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