Ehevetrag und Eheringe

Ehevertrag – das sollten Sie wissen

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Nicht nur in der Ehe sind verheiratete Paare dazu verpflichtet, füreinander einzustehen. Selbst geschiedene Paare zwingt das Gesetz zur Solidarität. Wenig erfolgreich allerdings. Denn nach wie vor ist die Scheidung einer der Hauptgründe dafür, dass Familien in Deutschland in Armut leben. Einer Studie der Uni Bielefeld zufolge reduziert sich das Einkommen von Frauen nach der Trennung im Schnitt um 44 Prozent. Beim Mann sind es rund 7 Prozent Einkommensverlust. Wer dieses Szenario vermeiden oder seinem Ex-Partner nicht lebenslänglich Unterhalt zahlen möchte, sollte einen Ehevertrag in Erwägung ziehen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, worum es dabei genau geht und was Sie bei einem Ehevertrag beachten sollten.

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die Sie mit Ihrem Ehepartner im Hinblick auf Ihre Ehe treffen. Darin ist geregelt, wie Sie Ihre Rechte und Pflichten während der Ehe handhaben. Aber auch für den Fall einer Trennung oder Scheidung werden hier von beiden Vertragsparteien die Weichen gestellt. Zudem wird ein Ehevertrag oftmals in Kombination mit einem Erbvertrag geschlossen. Es ist üblich, sich im Falle des Ablebens des Ehepartners als Alleinerben einzutragen. Was viele nicht wissen: Sie müssen einen Ehevertrag nicht vor der Eheschließung verabreden. Ein Ehevertrag ist zu jedem Zeitpunkt Ihres Ehelebens möglich. Die Vereinbarung gilt dann als rechtsverbindlich, wenn sie notariell beurkundet wurde.

Was regelt ein Ehevertrag?

Inhalt eines Ehevertrags

Güterstand: Wer nichts anderes regelt lebt als Ehepartner in Deutschland automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Alles, was vor der Hochzeit in die Ehe eingebracht wird, gehört nach wie vor dem jeweiligen Partner. Was jedoch während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, unterliegt dem Zugewinnausgleich und wird aufgeteilt. Wer die Zugewinngemeinschaft nicht möchte, kann eine Gütertrennung vereinbaren. Im Falle einer Scheidung findet hier kein Ausgleich des Vermögens statt.

Erbrecht: Wenn einer der Ehepartner verstirbt, so erbt der Verbliebene nur ein Viertel des Erbes neben den Kindern des Erblassers. Der Zugewinnausgleich kann den Erbteil des Ehegatten um ein weiteres Viertel anheben. Für die Regelung im Ehevertrag wird meist auf das Berliner Testament zurückgegriffen: Der länger lebende Ehegatte beerbt zunächst den zuerst verstorbenen. Diesen wiederum beerben dann die gemeinsamen Kinder. Vorteil: Wer erbrechtliche Regelungen im Ehevertrag vornimmt, spart sich die Testament-Kosten beim Notar.

Versorgungsausgleich: Nach geltendem Recht wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsfall immer durchgeführt. Es werden die Ansprüche, die auf die Renten des anderen entstanden sind, gerecht aufgeteilt. Ein Ehevertrag kann den Versorgungsausgleich komplett oder teilweise ausschließen. Allerdings bedarf es dafür einer Genehmigung vom Familiengericht. Diese wird lediglich erteilt, wenn kein Ehepartner dadurch einen Schaden nimmt.

Gender Pay Gap: Einkommensunterschiede sind noch häufig zu beobachten. Die Altersarmut bei Frauen ist damit ein wichtiges Thema.

Sorgerecht: Das Gesetz sieht stets das gemeinsame Sorgerecht vor. Sollte das nicht bei beiden Elternteilen liegen oder es zur Scheidung kommen empfiehlt es sich, ein Umgangsrecht für den Kontakt zum Kind im Ehevertrag festzuhalten.


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Unterhalt: Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht mehr für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen, hat er Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehepartner. Das ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn der zahlungspflichtige Ehepartner die Gelder nicht für die Sicherung seines eigenen Unterhaltes benötigt. Im Rahmen eines Ehevertrages kann der Ehegattenunterhalt gänzlich ausgeschlossen werden. Der Trennungsunterhalt (nach der Trennung, aber vor der offiziellen Scheidung) kann nicht umgangen werden, genauso wenig wie der Kindesunterhalt.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Im Normalfall reichen die Standardregelungen des Eherechts im Bürgerlichen Gesetzbuch aus. Allerdings können diese nicht so ins Detail gehen wie ein Ehevertrag, wenn Ihre Situation sehr individuell ist. Wenn Sie lediglich vermeiden wollen, für die Verbindlichkeiten Ihres Ehepartners einstehen zu müssen, benötigen Sie keinen Ehevertrag. Sie tragen allein durch die Heirat keine Mitverantwortung für die Schulden Ihres Ehepartners. In diesem Fall ist eine Gütertrennung nicht notwendig. Die Gütertrennung hat in erster Linie den Hintergrund, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auszuschließen.

Ein Beispiel hierfür: Sie sind Unternehmer und gehen im besten Fall von einer positiven Wertentwicklung Ihres Unternehmens aus. Aufgrund zu hoher Zugewinnausgleichsansprüche Ihres Ehepartners könnte nach einer Scheidung die Liquidität Ihres Unternehmens gefährdet sein. Für diesen Fall könnten Sie mithilfe eines Ehevertrags festsetzen, dass Ihr Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausgenommen wird.

Beispielrechnung Zugewinnausgleich

In folgenden Lebenssituationen ist ein Ehevertrag empfehlenswert:

  • Unternehmer/in: Sie führen ein Unternehmen und möchten dieses aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen.
  • Doppelverdiener ohne Kinder: Sie sind finanziell unabhängig und haben keinen Kinderwunsch. Hier kann es im Fall einer Scheidung empfehlenswert sein, den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich sowie den Ehegattenunterhalt auszuschließen.
  • Ehepartner mit maßgeblich unterschiedlichen Vermögensverhältnissen oder Alter: Sie möchten vertraglich festhalten, dass Ihr relativ vermögensloser Ehepartner Sie nicht nur ehelicht, um an Ihrem Vermögen teilzuhaben.
  • Ehepartner mit unterschiedlichen Nationalitäten: Hier empfiehlt es sich, das Recht welchen Landes im Falle einer Scheidung gilt, festzuhalten.

Wie setze ich einen Ehevertrag auf?

Sie haben als Eheleute einen relativ großen Spielraum für Ihren Ehevertrag. Die Regelungen können sich maßgeblich wirtschaftlich und rechtlich auf Ihr Leben auswirken. Daher hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Ehevertrag beim Notar beurkundet werden muss. Der Notar bringt das nötige Hintergrundwissen mit, Sie umfassend zu beraten und Ihnen einen Vertragsentwurf zu erstellen. Die Kosten Ehevertrag der Vertragserstellung richten sich nach dessen Geschäftswert. Dieser setzt sich aus dem ermittelten Vermögen beider Ehepartner zusammen.

Noch unsicher? Hintergrundinformation zum Thema Ehevertrag.

ARD-alpha hat erst kürzlich die Streitpunkte Rente und Vermögen im Tagesgespräch geklärt. In der einstündigen Sendung bespricht Maria Demirci, Rechtsanwältin für Familienrecht, Zuschauerfragen rund ums Thema Ehevertrag. Sie steht dabei im Dialog mit dem Paartherapeuten Christoph Schubert, der die psychologischen Bedingungen für einen Ehevertrag beleuchtet. Wenn Sie selbst prüfen wollen, ob ein Ehevertrag in Ihrem Fall Sinn macht, probieren Sie doch mal die einfache Pfeil-Graphik der Zeit-Online aus. Welche steuerlichen Vorteile sich aus der Eheschließung ergeben, können Sie in unserem Beitrag „Steuervorteile durch die Ehe“ nachlesen.

Titelbild: © stadtratte/ iStock.com

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