Eine vierköpfige Familie läuft auf einem Feld in Richtung der untergehenden Sonne

Sorgerechtsverfügung

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Der Tod der Eltern ist vor allem für minderjährige Kinder ein traumatisches Ereignis. Ihre ersten Bezugspersonen sind auf einmal nicht mehr da. Versterben beide Elternteile werden Kinder plötzlich und unerwartet zu Vollwaisen. Ein Ereignis, auf das man sich im Fall der Fälle vorbereiten sollte. Ein geeigneter gesetzlicher Vormund kann durch eine Sorgerechtsverfügung bestimmt werden, um sich im Todesfall der Eltern um die Kinder zu kümmern. Was genau beinhaltet eine solche Sorgerechtsverfügung und auf was sollte man bei ihrer Formulierung und der Bestimmung der Vormundschaft achten?

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Durch eine Sorgerechtsverfügung werden die Vormunde für minderjährige Kinder benannt. Falls den Elternteilen etwas zustößt, übernimmt der Vormund die Verantwortung für die elterliche Sorge. Die Sorgerechtsverfügung wird auch als Elterntestament bezeichnet. Es können eine oder mehrere Personen als Vormund benannt werden. Oftmals wählen Eltern für die Vormundschaft Verwandte oder Freunde. Anders als oftmals angenommen werden beispielsweise Taufpaten von Kindern nicht automatisch als Vormund eingesetzt. Daher sind die Versorgung und Erziehung der Kinder in einer Sorgerechtsverfügung durch einen vorher bestimmten Vormund eine zusätzliche und offizielle Absicherung im Todesfall der Eltern. Eine solche Sorgerechtsverfügung wird bei der Vergabe des Sorgerechts auch gerichtlich berücksichtigt.

Rechtliche Bindung der Sorgerechtsverfügung

Voraussetzung dafür ist, dass bei der Verfügung die strengen formalen Vorschriften, wie auch bei einem Testament, eingehalten wurden. Somit ist die Sorgerechtsverfügung nicht rechtlich bindend. Allerdings gehen die Gerichte in den meisten Fällen nach den Wünschen der Sorgerechtsverfügung. Eine Ausnahme besteht, wenn der gewählte Vormund nicht in der Lage ist, die elterliche Sorge zu übernehmen oder wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Was regelt eine Sorgerechtsverfügung?

Die Hauptverantwortung der Sorgerechtsverfügung liegt darin, das Sorgerecht im Todesfall der Eltern zu definieren. Allerdings kann auch eine Finanz- und Vermögensfürsorge berücksichtigt werden. In diesem Fall legt die Sorgerechtsverfügung zusätzlich fest, welche der gewählten Vertrauenspersonen für die Verwaltung des Vermögens zuständig ist. Die Sorgerechtsverfügung kann auch darüber bestimmen, welcher Vormund die Finanzen der Waisen regelt. Darüber hinaus können bereits in der Sorgerechtsverfügung Hinweise zum Erbe genannt werden. Doch Vorsicht: Eine Sorgerechtsverfügung ist kein Ersatz für ein Testament!


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Unterschied Sorgerechtsverfügung zu Sorgerechtsvollmacht

Neben der Sorgerechtsverfügung gibt es auch noch die Sorgerechtsvollmacht. Die Verfügung und die Vollmacht unterscheiden sich allerdings und sind nicht synonym zueinander. Eine Sorgerechtsverfügung bezieht sich allein auf die Vorsorge im Todesfall der Elternteile. Die Sorgerechtsvollmacht bestimmt darüber hinaus, was bereits bei einer Handlungsunfähigkeit der Eltern passiert. Wenn also bei einem Unfall ein Elternteil ums Leben kommt, während das andere durch schwerwiegende Verletzungen nicht mehr in der Lage ist, sich um die Kinder zu kümmern, greift die Sorgerechtsvollmacht statt der Sorgerechtsverfügung.

Die Sorgerechtsvollmacht ermöglicht also schon zu Lebzeiten der Eltern unter gewissen Umständen einen Vormund für die Kinder zu bestimmen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, sich um diese zu kümmern. Für eine ideale Absicherung sollten Elternteile eine Sorgerechtsverfügung mit einer Sorgerechtsvollmacht kombinieren.

Warum ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll?

Gesetzlich betrachtet gibt es in Deutschland wenige Anhaltspunkte, was bei einem elterlichen Todesfall mit den Kindern und dem Sorgerecht geschieht. Das Bürgerliche Gesetzbuch beschreibt in §1680 zum Tod eines Elternteils oder der Entziehung des Sorgerechts zumindest:

(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 BGB allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen wird.

Somit kann ein Elternteil, das das alleinige Sorgerecht innehatte, mit einer Sorgerechtsverfügung die Übertragung des Sorgerechts an das überlebende Elternteil gegebenenfalls umgehen. Es muss dabei in der Sorgerechtsverfügung deutlich beschrieben werden, weshalb das verbleibende Elternteil für das Sorgerecht nicht in Frage kommt. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn es zu einer Gefährdung des Kindes kommen könnte.

Wenn beide Elternteile eine eigene Sorgerechtsverfügung und somit eine Vormundbestimmung verfasst haben, gilt die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verschiedenen Elternteils. Im Falle eines plötzlichen Todes beider Elternteile, beispielsweise in einem gemeinsamen Unfall, ist durch die Sorgerechtsverfügung die Frage um das Sorgerecht der Kinder und die Wünsche der Eltern genau erfasst und wird bei der Entscheidung durch das Gericht berücksichtigt.

Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?

Wenn keine Sorgerechtsverfügung angefertigt wurde und beide Elternteile versterben, entscheidet das Familiengericht über den Vormund der Vollwaisen. In Frage kommen beispielsweise nahe Verwandte oder auch gesetzliche Betreuer. Der Glaube, dass automatisch Verwandten oder Taufpaten das Sorgerecht übertragen wird, ist also falsch. Besteht gemeinsames Sorgerecht und nur ein Elternteil verstirbt, wird dem überlebenden Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht übertragen.

Anders verhält es sich allerdings, wenn die Eltern beide erziehungsberechtigt sind aber getrennt leben. Hat das Elternteil, bei dem das Kind zuvor gelebt hat, also keine Sorgerechtsverfügung, greift das Familiengericht wieder ein. Das überlebende Elternteil wird auf die alleinige Erziehungsberichtigung geprüft und bekommt dieses in den meisten Fällen zugesprochen. Voraussetzung ist auch hier, dass durch die Prüfung festgestellt wird, dass das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist.

Können Kinder den Vormund ablehnen?

Sofern die Kinder 14 Jahre oder älter sind, haben sie Mitspracherecht, wenn es um ihre Vormundschaft geht. Das heißt einerseits, dass Kinder in diesem Alter Einspruch gegen einen festgelegten Vormund einlegen können. Das Gericht entscheidet, ob dem Einspruch stattgegeben wird. In den meisten Fällen werden den Einsprüchen gegen den Vormund allerdings eingewilligt, da es um das Wohl des Kindes geht.

Andererseits bedeutet dies auch, dass Kinder unter 14 Jahren kein Mitspracherecht haben. Ohne eine zuvor vorbereitete Sorgerechtsverfügung sind sie den Entscheidungen des Gerichts ausgesetzt. Daher empfiehlt es sich für Eltern, entsprechende Vorkehrungen in Form einer Sorgerechtsverfügung zu treffen.

Für wen eignet sich eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung ist für alle Eltern geeignet, die ihre Kinder im Falle ihres vorzeitigen Todes durch eine geeignete Vormundschaft absichern wollen. Auch für Regelungen innerhalb der Familie und in verschiedenen Partnerschaftsmodellen ist es sinnvoll, die Wünsche für den Notfall festzuhalten. Eine Sorgerechtsvollmacht ergänzt die geplante Vorsorge mit zusätzlicher Sicherheit im Falle der Handlungsunfähigkeit. Entsprechend sind beide Dokumente, die Sorgerechtsverfügung wie auch die Sorgerechtsvollmacht, für Eltern eine sinnvolle Vorsorge für den Ernstfall. Daneben ist auch die Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht – nicht nur für Eltern – von großer Bedeutung.

Inhalt einer Sorgerechtsverfügung

Wenn nun eine Sorgerechtsverfügung aufgesetzt werden soll, gibt es einige wenige, aber wichtige Dinge zu beachten. Zunächst sollte genau überlegt werden, welche Personen für die Vormundschaft in Frage kommen. Die jeweiligen gewählten potenziellen Vormunde sollten in einem persönlichen Gespräch gefragt und darauf vorbereitet werden.

Darüber hinaus gibt es auch formell wichtige Vorschriften zu beachten. Die Sorgerechtsverfügung muss, wie auch ein Testament, persönlich und handschriftlich verfasst werden. Dazu gehört auch die Unterschrift mit Vor- und Nachnamen und das Versehen mit dem aktuellen Datum. Die handschriftliche, offizielle Komponente dieser Sorgerechtsverfügung eliminiert also auch die Möglichkeit, ein Sorgerechtsverfügungsmuster herunterzuladen und zu unterschreiben. Solche vorgedruckten Dokumente sind ungültig.

Eine Sorgerechtsverfügung sollte Folgendes enthalten:

  • Ein konkreter Hinweis oder eine Wunschäußerung, dass ein Vormund mit dem Sorgerecht im Todesfall betraut werden soll
  • Die namentliche Nennung der Person (Vor- und Nachname), die nach dem Tod die Vormundschaft für das minderjährige Kind / die minderjährigen Kinder übernehmen soll
  • Begründung der Personenwahl
  • Gegebenenfalls die Nennung von Personen, denen die Vormundschaft nicht übertragen werden soll (mit Begründung)
  • Unterschrift beider Elternteile (bei Ehepaaren, ansonsten einzelne Unterschrift)
  • Ort und Datum

Verwahrung der Sorgerechtsverfügung

Um zusätzlich abzusichern, dass das Familiengericht nach dem Ableben der Eltern die Sorgerechtsverfügung berücksichtigen kann, kann das Dokument von einem Notar verwahrt werden. Auch der benannte Vormund kann das Originaldokument erhalten und aufbewahren, um es beim Todesfall und der Sorgerechtsfrage sicher abliefern zu können. Gegen eine Gebühr kann die Sorgerechtsverfügung auch beim zuständigen örtlichen Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegt werden.

Was kostet eine Sorgerechtsverfügung?

Grundsätzlich kann eine Sorgerechtsverfügung ohne großen Kostenaufwand verfasst und beim Vormund hinterlegt werden. Nur die genannte Hinterlegung beim Notar oder zuständigen Nachlassgericht kostet Geld. Findet darüber hinaus eine Beratung durch den Notar zum Sorgerecht statt, müssen auch die Beratungskosten bedacht werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung können allerdings auch Kosten für die Erstellung eines Testaments oder ähnlicher Dokumente, wie eine Sorgerechtsverfügung, abgedeckt werden.

Wie lange gilt die Sorgerechtsverfügung?

Die Sorgerechtsverfügung und auch die Sorgerechtsvollmacht gelten bis zum Widerruf oder zur Volljährigkeit des Kindes. Von daher ist es sinnvoll, die ursprünglich bestimmten Vormunde in regelmäßigen Abständen noch nach ihrer Verfügbarkeit und Einwilligung zu fragen. Zuvor geäußerte Wünsche, Lebensumstände und Beziehungen ändern sich, entsprechend sollte eine Sorgerechtsverfügung alle zwei bis drei Jahre geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Beide Sorgerechtsdokumente können jederzeit widerrufen werden.

Titelbild: © evgenyatamanenko/ iStock.com

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