Baum ist auf Haus gefallen

Sturmschaden durch Baum – wer zahlt?

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Wenn Stürme mit bis zu 270 km/h über das Land fegen, werden Häuser abgedeckt und Bäume entwurzelt oder abgeknickt. In den letzten Jahren richteten die Stürme Friederike, Xavier, Elon und Felix verheerende Schäden an und sie werden nicht die letzten sein. Aber wie steht es um die Schadensregulierung, wenn Bäume durch die Naturgewalt umstürzen.

Welche Schäden entstehen durch Bäume?

Schäden durch Bäume entstehen schon, wenn einzelne Äste abbrechen. Fällt der gesamte Baum, drohen noch schwerere Folgen. Dafür gibt es eine Reihe von Ursachen, die alle sturmbedingt sein können:

  • Boden war durch anhaltenden Regen aufgeweicht, wodurch die Wurzel nicht mehr genug Halt hatte.
  • Baum wurde durch anderen Baum mitgerissen.
  • Äste sind durch Sturm abgerissen.
  • Baum war durch vorherige Dürre geschwächt (Trockenstress).
  • Baum wird durch Windkraft entwurzelt.
  • Baum wird durch Sturm abgeknickt.

Wenn Sie von solchen Ereignissen betroffen sind, notieren Sie sich, was wann passiert ist und fertigen Sie Fotos an. Aber welche Versicherung ist dann Ihr Ansprechpartner?

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden durch Bäume?

Die Frage, welche Versicherung bei Sturmschäden durch Bäume zahlt, ist wichtig für die Schadensregulierung. Schließlich steigt die Zahl der Stürme und auch ihre Intensität nimmt zu. Damit erhöht sich das Risiko auch für Sie, in der Zukunft einen Schaden durch einen umstürzenden Baum zu erleiden. Entscheidend für die Frage, welche Versicherung für den Schaden aufkommt, sind folgende Punkte:

  • Wem gehört das Grundstück, auf dem der Baum steht?
  • Wem gehört das Grundstück, das von dem Baum oder Ästen getroffen wurde?
  • War der Baum gesund oder vorgeschädigt?

Die Voraussetzung für die Übernahme nach Schäden durch Stürme ist fast immer, dass Windstärke 8 gemessen wurde. Das bedeutet eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Die Versicherungen berufen sich auf die Messungen des Deutschen Wetterdienstes.

Diese Versicherungen kommen für die Kostenübernahme infrage

Die Versicherung zahlt für Schäden innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen. Bei Schäden durch Bäume können aber mehrere Versicherungen zuständig sein. Prüfen Sie deshalb den für Sie passenden Versicherungsschutz. Folgende Versicherungen kommen infrage:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Rohbauversicherung
  • Hausratversicherung

Wichtig ist, dass der Versicherungsumfang auch zu den möglichen Risiken passt. Jede Renovierung oder auch umfassende Neuanschaffungen sollten Sie den Versicherungen melden, damit Sie im Schadensfall angemessen versichert sind.


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Tipps für umfassenden Schutz gegen Sturmschäden

Bestenfalls haben Sie mehrere Versicherungen abgeschlossen, die im Schadensfall ineinander greifen. Ein Vorteil wäre außerdem , wenn Sie sich für einen Versicherer entscheiden. Das mag Sparfüchse irritieren, denn die eine oder andere Versicherung ist mit Sicherheit irgendwo günstiger. Entscheiden Sie sich aber für ein Versicherungsunternehmen, haben Sie die Möglichkeit, Rahmenverträge zu günstigen Konditionen zu verhandeln. So können Sie sicherer sein, dass die Versicherungen ineinander greifen.

Die Wohngebäudeversicherung

Sobald Ihr Haus betroffen ist, sollten Sie die Wohngebäudeversicherung kontaktieren. Wenn Sie Mieter sind, informieren Sie den Hauseigentümer. Das gilt auch, wenn Nebengebäude beschädigt wurden. Dazu zählen Schuppen, aber auch Garagen. Ebenso sind Zäune in vielen Wohngebäudeversicherungen enthalten. Steht der Baum auf dem Nachbargrundstück, übernimmt die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Hausbesitzers die Kosten. Sie kann sich dann aber ihrerseits an den Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum stand wenden.

Die Haftpflichtversicherung

Bei vorgeschädigten Bäumen ist zumeist die Haftpflichtversicherung zuständig. Sparen Sie deshalb keinesfalls an dieser Versicherung. Überprüfen Sie Ihren eigenen Baumbestand. Baumpfleger helfen Ihnen dabei. Achten Sie darauf, dass Flachwurzler nicht zu hoch werden. Die Übergänge zwischen Flachwurzlern und Tiefwurzlern ist fließend (Herzwurzler). Wenn Sie unsicher sind, fotografieren Sie Ihren Baumbestand und zeigen Sie die Bilder einem Experten oder lassen Sie einen Baumpfleger Ihren Bestand besichtigen. Bedenken Sie, dass durch umstürzende Bäume auch Menschen gefährdet sind. Bei Sturm sind vor allem Kiefern, Weiden und Erlen ein Risiko. Stürzende Bäume reißen aber oft auch andere Bäume mit. Das kann zu einer Kettenreaktion führen. Dennoch dürfen Sie nicht vorsorglich fällen. Das Ordnungsamt erteilt Auskunft und genehmigt das Fällen, wenn Gefahr im Verzug ist.

Kfz-Versicherung

Auch hier gilt: Ab Windstärke 8 werden die Kosten durch umstürzende Bäume oder abgebrochene Äste übernommen, wenn Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Die Vollkaskoversicherung greift schon früher. Versichert ist Ihr geparktes Auto, wenn es von Ästen oder dem gesamten Baum getroffen wird. Ist Ihr Auto nur haftpflichtversichert, bekommen Sie nichts erstattet! Die Kostenübernahme führt übrigens nicht dazu, dass Sie höhergestuft werden. Das gilt auch für alle anderen Schäden, für die Sie nicht verantwortlich sind. Konkret: Ein Baum mit Vorschädigung fällt von einem fremden Grundstück auf Ihr Auto. Hier ist der Grundstückseigentümer in der Pflicht. Er kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen.

Rohbauversicherung

Unterschätzen Sie nicht die möglichen Schäden, die an Ihrem Rohbau entstehen können. Schließen Sie rechtzeitig zum Baubeginn eine sogenannte Rohbauversicherung ab. Stürzt ein Baum auf den Rohbau, kann es sonst sein, dass Sie selbst auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist Ihr Ansprechpartner, wenn durch den stürzenden Baum das bewegliche Inventar Schaden nimmt. Zum beweglichen Inventar können anteilig auch Gegenstände im Garten zählen. Schlägt der Baum durch das Fenster, die Fassade oder das Dach und wird dadurch Inventar beschädigt, ist das Sache der Hausratversicherung. Achten Sie darauf, dass die Hausratversicherung Ihre Werte auch abdeckt.

Checkliste nach umgestürzten Bäumen

Stürzt ein Baum um, berücksichtigen Sie folgende Dinge:

  • Bei Gefahr in Verzug: Polizei kontaktieren
  • Sachschäden: Feuerwehr anrufen
  • Fotografieren und Dokumentieren der Schäden
  • Versicherer kontaktieren

Wenn Sie sehen, dass Bäume stürzen oder zu stürzen drohen, kontaktieren Sie die Polizei oder die Feuerwehr. Ist ein Privatgrundstück betroffen, informieren Sie den Eigentümer bzw. die Mieter. Meiden Sie bei Stürmen Waldgebiete und installieren Sie NINA, die App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Vorbeugen – Schäden durch umstürzende Bäume verhindern

Stürme werden zunehmen und neue Ausmaße annehmen. Achten Sie deshalb bei allen Anschaffungen, Anpflanzungen und baulichen Maßnahmen darauf, dass Sie den bestmöglichen Schutz haben. Hecken nehmen viel Wind von den Flächen. Das gilt auch für Ihr Grundstück. Pflanzen Sie heimische, robuste Gehölze, die ganzjährig dicht und tief verwurzelt sind. Verzichten Sie auf Lamellenzäune oder verankern Sie die Zäune sturmfest und mit Zwischenräumen für Wind. Baumbestände sind wertvoll für die Ökologie. Ziehen Sie einen Baumpfleger hinzu. Seinen Einsatz können Sie unter „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer absetzen. Fahren Sie nicht durch bewaldete Gebiete, wenn Stürme angekündigt sind. Lassen Sie bei Sturmwarnung die Rollläden an den Fenstern herunter.

Titelbild: © WideAwake/stock.adobe.com

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