Innerhalb von 14 Tagen (Sachversicherung) bzw. 30 Tagen (Lebensversicherung) nach der Unterschrift unter den Versicherungsantrag können Kunden diesen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Es genügt, den Brief rechtzeitig abzuschicken. Das gilt für alle Versicherungen, die länger als ein Jahr laufen, außer für die Lebensversicherung. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung beginnen soll, zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Widerruf ist auch nicht möglich, wenn die Versicherung für ein bereits laufendes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit abgeschlossen wurde. Ist ein Widerruf ausgeschlossen, gibt es noch die Möglichkeit des Rücktritts.
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