Person unterschreibt ein Dokument

Vorsorgevollmacht: Definition, Inhalt und Form

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Die Kontrolle über die eigenen Entscheidungen jemand anderem überlassen? Das möchten sicherlich nur die Wenigsten von uns. Doch was, wenn die Umstände es Ihnen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche nicht erlauben, selbst zu handeln? In diesem Falle wünscht sich jeder eine Vertrauensperson, die in unserem besten Sinne und nach unseren Wünschen handelt. Die gute Nachricht ist: Sie können eine solche Person schon jetzt, im Voraus, für den Fall der Fälle mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen. Was genau mit einer solchen Vollmacht möglich ist, wer sich als Bevollmächtigter eignet und was Sie beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhalt

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, im Voraus eine andere Person zu bevollmächtigen, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Diese Vollmacht tritt in Kraft, wenn die Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen. Die bevollmächtigte Person wird in der Vorsorgevollmacht als „Bevollmächtigter“ oder „Vorsorgebevollmächtigter“ bezeichnet.

Welche Bereiche deckt eine Vorsorgevollmacht ab?

Eine Vorsorgevollmacht kann verschiedene Bereiche abdecken, wie zum Beispiel die medizinische Behandlung oder die Vermögensverwaltung. Auch die Wohnungs- und Pflegeangelegenheiten sowie rechtliche und administrative Angelegenheiten können darin beschrieben sein.

Die genauen Befugnisse und der Umfang der Vorsorgevollmacht werden im Voraus zwischen der ausstellenden Person und dem Bevollmächtigten besprochen und in dem Dokument festgelegt und können individuell angepasst werden.

Unterschied zur Generalvollmacht

Der Hauptunterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht besteht in ihrem Anwendungsbereich und Zweck.

Eine Vorsorgevollmacht wird im Voraus erstellt und tritt in Kraft, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Die Vorsorgevollmacht dient also dazu, die eigenen Interessen und Wünsche auch in einer Situation der Entscheidungsunfähigkeit zu wahren.

Eine Generalvollmacht hingegen ist eine Vollmacht, die eine Person einer anderen Person erteilt, um sie umfassend zu bevollmächtigen. Das gilt dann auch dafür, in ihrem Namen für sie rechtliche, finanzielle und geschäftliche Angelegenheiten zu erledigen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht nicht auf den Fall der Entscheidungsunfähigkeit beschränkt. Sie kann beispielsweise dazu verwendet werden, jemandem die Vertretung in Vertragsverhandlungen, Bankgeschäften oder anderen rechtlichen Angelegenheiten zu ermöglichen, wenn die bevollmächtigende Person selbst dazu nicht in der Lage ist oder einfach entlastet werden möchte.

Es ist wichtig anzumerken, dass eine Generalvollmacht im Unterschied zur Vorsorgevollmacht auch während der Geschäftsfähigkeit der bevollmächtigenden Person wirksam ist und durchaus Missbrauchspotenzial bergen kann. Daher sollte eine Generalvollmacht nur einer vertrauenswürdigen Person erteilt werden, und der Umfang der Befugnisse sollte klar festgelegt werden.

Unterschied zur Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegen kann, wer als rechtlicher Betreuer für sie bestellt werden soll, falls sie aufgrund von Krankheit, Demenz oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es also, im Voraus den eigenen Willen hinsichtlich der Betreuungsperson festzulegen.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht und zur Generalvollmacht regelt die Betreuungsverfügung nicht die Bevollmächtigung einer bestimmten Person, sondern die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Gericht. Die Betreuungsverfügung ist daher eine Willensbekundung der betreffenden Person, die das Gericht bei der Auswahl des Betreuers berücksichtigen sollte.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Betreuungsverfügung nicht die gleiche rechtliche Bindung wie eine Vorsorgevollmacht hat. Letztendlich entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Betreuers und berücksichtigt dabei die Betreuungsverfügung als eine wichtige, aber nicht bindende Empfehlung. Eine Vorsorgevollmacht hingegen ermöglicht es einer vertrauenswürdigen Person, im Namen der bevollmächtigten Person Entscheidungen zu treffen, ohne dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren erforderlich ist.

Es ist ratsam, sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Betreuungsverfügung zu erstellen, um sicherzugehen, dass im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die eigenen Wünsche und Interessen berücksichtigt werden können.

Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen im Voraus Selbstbestimmung und Kontrolle über Ihre eigenen Angelegenheiten.

Auch im Krankheitsfall können Sie sich gut und nach Ihren Wünschen versorgt wissen. Eine große Erleichterung, auch in schwierigen Situationen.

Darüber hinaus können Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine Ihnen nahestehende Vertrauensperson bevollmächtigen. Sie können jemanden auswählen, dem Sie zutrauen, im Einklang mit Ihren Wünschen und Interessen zu handeln, wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Dadurch werden potenzielle Konflikte vermieden und Ihre Interessen werden gewahrt. Die Bevollmächtigten haben eine schnelle Entscheidungs- und Handlungsfreiheit, was in medizinischen Notlagen oder im Rahmen von Vermögensfragen und Rechnungs- oder Vertragsabwicklungen ein wichtiger Vorteil sein kann.

Darüber hinaus vermeiden Sie im Fall der Fälle mit dem Dokument ein gerichtliches Betreuungsverfahren. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben und Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren, könnte das Gericht einen Betreuer für Sie bestimmen. Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie diesem Verfahren vorbeugen und selbst festlegen, wer in solchen Fällen für Sie handeln soll.

Das Notvertretungsrecht – eine Alternative?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein begrenztes Notvertretungsrecht für Eheleute und Lebenspartnerschaften bei Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt jedoch nur für 6 Monate und betrifft keine anderen Angelegenheiten wie Behördengänge oder Finanzen. Daher ist eine Vorsorgevollmacht weiterhin wichtig, um umfassend vorzusorgen. Nach Ablauf der 6 Monate ohne Vollmacht muss eine Betreuungsperson gerichtlich bestellt werden. Es ist daher dringend empfehlenswert, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.


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Wem sollte ich eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Bei der Auswahl der Person oder Personen, denen Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, sind einige Faktoren zu berücksichtigen. Es ist wichtig, jemanden auszuwählen, dem Sie vollkommen vertrauen und der Ihre Interessen wahrnehmen wird. Die Person oder Personen sollten in der Lage sein, Entscheidungen in Ihrem besten Interesse zu treffen. Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind dabei entscheidende Kriterien.

Es kann von Vorteil sein, jemanden als Bevollmächtigten zu wählen, der in Ihrer Nähe lebt oder leicht erreichbar ist. Dadurch wird die schnelle Handlungsfähigkeit und die Zusammenarbeit in Notfällen oder bei Entscheidungsbedarf erleichtert.

Fachspezifische Bevollmächtigte 

Je nach den spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die Sie dem Bevollmächtigten übertragen möchten, kann es sinnvoll sein, jemanden mit entsprechenden fachlichen Kenntnissen oder Erfahrungen auszuwählen. Ein Anwalt oder ein Finanzberater kann beispielsweise in rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten von Vorteil sein.

Kann es mehr als einen Bevollmächtigten geben? 

Die Möglichkeit, mehrere Personen als Bevollmächtigte zu benennen, besteht. Sie können diese entweder gemeinsam oder nacheinander bestimmen, je nach den spezifischen Anforderungen.

Es kann auch sinnvoll sein, einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen, falls der ursprünglich Bevollmächtigte nicht in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen.

Form und Inhalt der Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht sollte bestimmte Informationen und Angaben enthalten, um klar festzulegen, welche Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Bevollmächtigte hat. Folgende Punkte sollten in einer Vorsorgevollmacht enthalten sein:

  1. Angaben zur vollmachtgebenden Person: Die Vorsorgevollmacht sollte Ihre vollständigen persönlichen Informationen enthalten, einschließlich Ihres Namens, Geburtsdatums, Adresse und Ausweisnummer.
  2. Angaben zum Bevollmächtigten: Geben Sie den vollständigen Namen, die Adresse und die Kontaktdaten der Person an, der Sie die Vollmacht erteilen. Sie können auch angeben, ob Sie mehrere Bevollmächtigte ernennen möchten und wie sie in Zusammenarbeit handeln sollen (z.B. gemeinsam oder nacheinander).
  3. Umfang der Vollmacht: Beschreiben Sie klar und detailliert die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Bevollmächtigten. Sie können angeben, ob die Vollmacht für spezifische Bereiche  wie medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten, Immobilienverwaltung oder andere rechtliche Aspekte gilt. Es ist wichtig, den Umfang der Vollmacht genau zu definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
  4. Besondere Anweisungen und Wünsche: Geben Sie spezifische Anweisungen oder Wünsche an, die der Bevollmächtigte berücksichtigen soll. Dies können Ihre Präferenzen in Bezug auf medizinische Behandlungen, Pflegeeinrichtungen, bestimmte Ausgaben oder andere individuelle Vorstellungen sein.
  5. Dauer der Vollmacht: Legen Sie fest, ab wann die Vorsorgevollmacht in Kraft tritt und wie lange sie gültig ist. Sie können eine bestimmte Dauer festlegen oder angeben, dass die Vollmacht so lange gilt, bis Sie diese widerrufen oder bestimmte Bedingungen eintreten.
  6. Unterschrift und Datum: Unterschreiben Sie die Vorsorgevollmacht eigenhändig und datieren Sie sie. Eine notarielle Beglaubigung ist empfehlenswert, um die rechtliche Wirksamkeit der Vollmacht zu gewährleisten.

Die Vorsorgevollmacht sollte klar und eindeutig formuliert sein. Sie können auch professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass die Vollmacht den rechtlichen Anforderungen entspricht und Ihre spezifischen Bedürfnisse abdeckt.

Titelbild: © Ridofranz/ iStock.com

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