Als Vorsorgelücke wird ein fehlender Geldbetrag bezeichnet, der zwischen den aktuellen Einkünften eines Erwerbstätigen und den Ersatzleistungen liegt, die dieser z. B. in Form einer Erwerbsminderungsrente oder später als gesetzliche Altersrente erhält. Die bekannteste Vorsorgelücke ist die Rentenlücke. Wird individuell eine Vorsorgelücke erkannt, ist eine Absicherung auf privater Basis sinnvoll, die in der Phase der Erwerbstätigkeit erfolgen sollte.
Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com