Gestapelte Bücher und eine Lupe

Vorerkrankung

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Als Vorerkrankung bezeichnet man jede Erkrankung, die dem Antragsteller bereits vor Antragstellung bekannt ist.
Jede bekannte Vorerkrankung ist bei der Antragstellung im Rahmen der Gesundheitsprüfung anzugeben. Durch diese Angabe gewinnt die Versicherung einen Überblick über die individuellen Risiken bei der Absicherung. An der Gesamtheit der Vorerkrankungen und weiterer Faktoren der Gesundheitsprüfung richtet sich abschließend die Tarifierung für den Versicherungsnehmer aus.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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