Als Versicherungsnehmer wird der zweite Vertragspartner eines jeden Versicherungsvertrags neben der Versicherung bezeichnet. Durch den abgeschlossenen Vertrag verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, regelmäßige Beiträge in Höhe des festgelegten Tarifs an den Versicherer zu zahlen, um hierfür bei Eintritt des Versicherungsfalls die vereinbarte Gegenleistung zu erhalten. Der Versicherungsnehmer muss nicht identisch zur versicherten Person sein.
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