Die Versicherungsdauer ist ein fester Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrags und gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt mit Leistungen aus dem Vertrag zu rechnen ist.
Beispiel 1: Wird eine Kapitallebensversicherung so abgeschlossen, dass die Versicherungsdauer im Alter von 45 endet, wird die Versicherungssumme zu diesem Zeitpunkt ausgezahlt.
Beispiel 2: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird häufig so abgeschlossen, dass die Vertragsdauer mit dem Renteneintritt endet. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine kürzere Versicherungsdauer zu wählen, sodass der Schutz z. B. im Alter von 62 endet. Tritt danach eine Berufsunfähigkeit ein, leistet die Versicherung nicht.
Bei Sachversicherungen wie z. B. Hausrat und Rechtsschutz sind einjährige Verträge üblich, Lebensversicherungen haben deutlich längere Laufzeiten.
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