Gestapelte Bücher und eine Lupe

Versicherungsantrag

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Der Versicherungsantrag stellt eine einseitige Willenserklärung des Versicherungsinteressenten bzw. des zukünftigen Versicherungsnehmers dar. Mit dem Versicherungsantrag wollen Interessenten Risiken absichern und Leistungen der Gesellschaft im Versicherungsfall zukünftig in Anspruch nehmen.

Inhalt eines Versicherungsantrags ist in der Regel der Versicherungsbeginn, die -dauer und der -umfang einer Versicherungsleistung. Der Versicherungsantrag enthält persönliche Daten des Versicherungsnehmers. Fragen zu Risiken sind dabei wahrheitsgemäß zu beantworten. Mit dem Versicherungsantrag sind außerdem häufig weitere Dokumente, wie z.B. eine schriftliche Gesundheitsprüfung einzureichen.

In der Regel sind dabei Vordrucke der Versicherungsgesellschaft auszufüllen. Eine Übermittlung der Antragsdaten mit einem Onlineformular auf der Website des Versicherers ist heutzutage ebenfalls üblich.

Eine Versicherungsgesellschaft ist nicht verpflichtet, einen Versicherungsantrag anzunehmen. Werden die Risiken des Versicherungsnehmers z.B. als zu hoch eingeschätzt, kann ein Antrag auch abgelehnt werden. Mit der Antragsstellung besteht noch kein Versicherungsschutz. Erst mit der Annahme durch den Versicherer und damit der Zustimmung auf den Versicherungsantrag kommt es zu einem Versicherungsvertrag.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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