Gestapelte Bücher und eine Lupe

Private Rentenversicherung

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Eine Private Rentenversicherung bietet neben finanzieller Vorsorge flexible Tarife und zählt seit dem Alterseinkünfte-Gesetz 2005 zur „Schicht 3“ der Altersvorsorge.

Folgende Auszahlungsformen sind im Rahmen einer privaten Rentenversicherung möglich:

Sofortrente

Im Rahmen einer Sofortrente findet eine Einzahlung eines Einmalbeitrags statt und wird ab sofort bzw. einem bestimmten Zeitpunkt als Leibrente gezahlt.

Aufgeschobene Rentenversicherung

Die Leibrente beginnt nach einer vereinbarten (Aufschub-)Zeit. Gezahlt wird entweder gegen einen Einmalbeitrag oder einen laufenden Beitrag, der während der Aufschubzeit eingezahlt wird. Die lebenslange Rente setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen zusammen. Auch Ergänzungen durch weitere Zusatzversicherungen (ausgeschlossen ist dabei der Todesfallschutz) sind möglich.

Eine private Rentenversicherung ist steuerpflichtig. Bei einer monatlichen Auszahlung der Rente muss ab Rentenbeginn ein Ertragsanteil versteuert werden. Je nach Alter fällt dieser unterschiedlich aus: zwischen 22 Prozent (60 Jahre) und 18 Prozent (65 Jahre) des Ertragsanteils werden versteuert.

Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung ist das Halbeinkünfteverfahren anwendbar. Zwei Bedingungen müssen hier erfüllt werden: Bei einem Renteneintrittsalter nach Abschluss des 62. Lebensjahres als erstes Kriterium und bei 12-jährigen Laufzeit als zweites Kriterium werden nur 50 Prozent der Erträge versteuert (12/62 Reglung).

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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Produkt infos

*Verzinsung auf Basis der aktuellen Deklaration kann für die Zukunft nicht garantiert werden.