Gestapelte Bücher und eine Lupe

Police

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Eine Versicherungspolice wird auch als Versicherungsschein oder Versicherungsurkunde bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine Urkunde zur abgeschlossenen Versicherung mit allen wichtigen Angaben. Die Police dokumentiert also den Abschluss eines Versicherungsvertrags zwischen Versicherer und Versicherten. Laut Versicherungsvertragsgesetz haben Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die Police in Textform, als Beleg zur vereinbarten Versicherung.

Wenn ein Versicherungsnehmer seine Police, und damit den Nachweis bzw. die Urkunde zu einer abgeschlossenen Versicherung verliert, kann ihm das Versicherungsunternehmen in der Regel problemlos einen neuen Versicherungsschein ausstellen.

Daten einer Versicherungspolice

Im Rahmen einer Versicherungspolice sind sämtliche Daten zum Vertragsabschluss und dem Produkt festgehalten. Dabei handelt es sich unter anderem um das Anfangs- und Enddatum der Versicherung, die Unternehmensbeschreibung und eine Beschreibung des Versicherungsschutzes. Außerdem sind in der Versicherungspolice die Versicherungsnummer, das versicherte Risiko, die Versicherungsbeiträge und personenbezogene Daten zu finden.

Laufzeit einer Police

Eine Versicherungspolice kann natürlich beim Anbieter gekündigt werden. Wichtig ist hier die Kündigung schriftlich einzureichen und sich an Kündigungsfristen zu halten, die im Versicherungsschein hinterlegt sind. Verträge können meist zum Ende einer laufendenden Zahlungsperiode gekündigt werden.

Mit dem Vertragsende einer Versicherung wird auch vom Laufzeitende einer Police gesprochen. Der Versicherungsschein kann entsorgt werden, da es keine Vorgaben zu Aufbewahrungsfristen gibt.

Eine Archivierung der Police ist aber sinnvoll, um sie z.B. noch steuerlich geltend zu machen. Außerdem gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren, in der noch Leistungen nachgefordert werden können. Auch hier ist das Original der Versicherungspolice einzureichen.

Klassische Police und Beitragsgarantie

Ist von einer klassischen Police die Rede, bieten Lebens- und Rentenversicherungen eine für die gesamte Laufzeit garantierte lebenslange Rente bzw. eine zum Auszahlungszeitraum garantierte Kapitalleistung an. Lange Zeit galt diese Police als der Klassiker in der 3. Säule zur Altersvorsorge.

Von einer 100%igen Beitragsgarantie ist dabei die Rede, wenn dem Kunden vertraglich zugesichert wird, dass zu Beginn der Rentenphase bzw. zum festgelegten Zeitpunkt der Kapitalauszahlung mindestens so viel in der Versicherung angespart ist, wie der Kunde in den Vertrag eingezahlt hat.

Bedingt durch das Niedrigzinsumfeld und zusätzliche Regulatorik wird es für die Versicherer immer schwieriger, Überschüsse zu erwirtschaften, um weiterhin lebenslange Zusagen zu machen. Viele Lebensversicherer ziehen sich daher aus dem Geschäft mit konventionellen Garantien zurück und bieten beispielsweise Modelle mit reduzierten Garantien an.

Rückkaufswert

In der Versicherungspolice einer Lebensversicherung sind neben den genannten Angaben weitere Daten zu finden. Beispiel dazu ist der garantierte Rückkaufswert oder die entsprechende Berechnung. Will der Versicherte einen Lebensversicherungsvertrag kündigen, ist mit dem Rückkaufswert eine Summe definiert, auf die er zum Zeitpunkt der Kündigung Anspruch hat.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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