Gestapelte Bücher und eine Lupe

Pflegeversicherung

Print Friendly, PDF & Email

Erst 1995 wurde die soziale Pflegeversicherung als Pflichtversicherung gegründet (und wird daher auch Pflegepflichtversicherung genannt), um damit alle Personen (egal, ob gesetzlich oder privat versichert) im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Sie gehört als eigenständiger Zweig zur Sozialversicherung und die gesetzliche Regelung findet sich im SGB XI.

Jede gesetzliche und private Krankenkasse ist somit verpflichtet, dem Versicherungsnehmer auch eine Pflegeversicherung anzubieten. Hier gilt immer das Prinzip, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Somit ist ein gesetzlich Krankenversicherter auch gesetzlich pflegeversichert und ein privat Krankenversicherter bei einem privaten Pflegeversicherungsanbieter versichert.

Seit Beginn der Pflegereform (2014) und der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II (Januar 2016), werden die Leistungen der Pflegeversicherung in fünf Pflegegrade eingestuft. Diese bestimmen den Grad der Pflegebedürftigkeit, die finanzielle Bezuschussung sowie die notwendigen Pflegehilfsmittel.

Bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege werden die Kosten bis zu vorgeschriebenen Höchstbeträgen übernommen und schließen folgende Dinge mit ein:

Die Pflegepflichtversicherung deckt trotz Pflegereform nicht alle Kosten der pflegerischen Maßnahmen ab. Daher sollte zusätzlich eine private Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Sofern Pflegebedürftige keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben und die restlichen Kosten nicht aufbringen können, besteht zudem Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ (Sozialhilfe).

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

IDEAL Pflegeversicherung: Mann küsst Frau
Pflegeversicherung
  • Neu: Das IDEAL PflegeTagegeld
  • Pflegerente bis 4.000 € monatlich
  • Ihr Schutz - weltweit und lebenslang
  • Pflegeheimplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden

Produkt infos