Die Pflegetagegeldversicherung ist eine private Absicherung, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit greift. Kann eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden, wird ein bei Abschluss vereinbarter Geldbetrag für jeden Pflegetag ausgezahlt – unabhängig von der tatsächlichen Pflegebelastung.
Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung wird auch Pflege-Bahr genannt und besteht seit der Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG), am 29. Juni 2012. Der Pflege-Bahr soll ähnlich wie die Riester-Rente die private Absicherung fördern. Seit 2013 können Pflegetageldversicherungen mit fünf Euro monatlich staatlich aufgestockt werden. Allerdings muss der Versicherte einen Mindestbeitrag von zehn Euro pro Monat einzahlen. Hinzu kommen weitere Mindestleistungen und sollte bereits in jungen Jahren mit der Einzahlung begonnen werden.
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