Gestapelte Bücher und eine Lupe

Pflegestärkungsgesetz II

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Das PSG II ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten und soll einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einleiten, der vor allem die Gleichstellung zwischen körperlichen und geistigen Erkrankungen möglich machen soll. Demenzkranke sollen somit einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten und die Pflegebedürftigkeit ausschließlich nach dem Grad der Selbstständigkeit im Alltag eingestuft werden. Zudem sollen grundsätzlich mehr Personen Leistungen erhalten und gegebenenfalls durch Einstufung in einen höheren Pflegegrad auch höhere Leistungen beziehen. Wirksam wurde das neue Begutachtungsverfahren nach einer einjährigen Testphase, zum 01. Januar 2017. Bis dahin haben sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen sowie Pflegedienste und Pflegeheime Zeit mit den neuen Regelungen vertraut gemacht.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird anhand der folgenden sechs Bereiche beurteilt:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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