Gestapelte Bücher und eine Lupe

Lebensversicherungs-Reformgesetz

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Kurz LVRG – ist im Rahmen der Altersvorsorge von großem Belang und stellt in Zeiten des Niedrigzinsniveaus die Grundlage für stabile und faire Leistungen für Lebensversicherte. Verabschiedet wurde es am 01. August 2014 und sichert die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen, deren Solvabilität (Eigenmittelausstattung) aufgrund des Niedrigzinsumfelds stark gefährdet ist.

Ziel ist es, ungerechtfertigte Mittelabflüsse aus dem Vermögen der Lebensversicherer zu unterbinden und so sicherzustellen, dass die Mittel weiterhin zur Erfüllung der Ansprüche der Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen.

Die wichtigsten Eckpunkte des LVRG 2014

  • Kunden werden stärker an Risikogewinnen beteiligt (Mindestbeteiligungssatz steigt von 75 auf 90 Prozent)
  • Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere
  • Ausschüttungsverbot von Dividenden
  • Die Abschlusskosten dürfen nur noch mit 25 Promille der Vertragshöhe (statt 40 Promille) bilanziell geltend gemacht werden
  • Der Garantiezins für Neuverträge wurde zum 01.01.2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt

Zum Stichtag 1. Januar 2018  hat das Bundesfinanzminister auf Bitten des Finanzausschusses des Bundestages das LVRG evaluiert. Das Ergebnis war zufriedenstellend. Es wurden jedoch auch Verbesserungsvorschläge kommuniziert.

Die aktuellen Informationen zum LVRG können beim Bundesfinanzministerium nachgelesen werden.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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