Gestapelte Bücher und eine Lupe

Immobilienrente

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Eine eigene Immobilie gilt in der Gesellschaft weitverbreitet als gute Altersvorsorge. Eine Wohnsicherheit und auch ein finanzielles Polster sind damit im Alter gegeben. Auf das gebundene Kapital der Immobilie kann aber nicht zugegriffen werden. Mit einer Immobilienrente kann der Wert der Immobilie verrentet werden, so dass Besitzer auf das Geld zugreifen können.

Das Modell der Immobilienrente kann eine Möglichkeit der Rentenaufstockung bieten. Rentner ab einem Alter von 65 Jahren können mit dem Einsatz ihrer Immobilie eine Zusatzrente erhalten.

Der Immobilienkäufer zahlt dem Immobilienbesitzer statt einem Kaufpreis eine Rente aus. Der Vertrag ist individuell gestaltbar. Entschieden wird z.B. ob ein Einmalbetrag gezahlt wird, wieviel und wie lange eine Verrentung stattfindet und wann die Immobilie an den Käufer übergeht. Ein lebenslanges Wohnrecht wird häufig vereinbart, auch wenn die Immobilie bereits offiziell verkauft ist.

Leibrente oder Zeitrente

Unterschieden wird bei einer Immobilienrente zwischen einer Leibrente und einer Zeitrente.

Bei einer Leibrente findet eine Rentenauszahlung bis zum Lebensende statt. Oft ist hier auch die Kombination mit einer Rentengarantie zu finden, so dass Rentenansprüche bei frühzeitigem Tod dann an Erben ausgezahlt werden.

Bei einer Zeitrente wird von Beginn an ein fester Zeitraum für die Rentenauszahlung vereinbart. Trotz des begrenzten Zeitraums der Rentenzahlungen kann ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden.

Modell der Umkehrhypothek

Eine weitere Form der Immobilienrente ist die Umkehrhypothek, auch Rückwärtshypothek genannt. Auf die eigene Immobilie wird in diesem Fall eine Hypothek aufgenommen. Die Rente kann so monatlich aufgestockt werden und ein lebenslanges Wohnrecht ist dem Immobilienbesitzer gegeben.

Anstatt die Immobilie zu verkaufen, wird sie von einer Bank oder einem Versicherungsunternehmen beliehen. Die Immobilie dient hier als Kreditsicherheit und eine Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Der Immobilienbesitzer bleibt aber Eigentümer der Immobilie.

Wichtig ist hier zu beachten, dass eine beliehene Immobilie nun nicht mehr für andere Zwecke als Sicherheit verwendet werden kann.

Erben haben nach dem Tod des Immobilienbesitzers die Möglichkeit die Darlehensschuld zu begleichen, um selbst in den Besitz der Immobilie zu kommen. Sonst geht die Immobilie an den Darlehensgeber über.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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