Alte Dame wird zuhause gepflegt

Häusliche Pflege: Wann ist die Pflege zu Hause sinnvoll und möglich?

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Angehörige zu pflegen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die mit viel Liebe ausgeführt wird. Doch die gut gemeinte Pflege zu Hause kann für die Pflegenden auch zur Belastung werden. Stress, Übermüdung und die ständige Pflicht sich um Angehörige zu kümmern, wirkt sich oftmals negativ auf die eigene Lebenssituation aus. So kann es passieren, dass Kinder und Ehepartner vernachlässigt, der Job zurückgestellt und eigene Hobbies gestrichen werden. Zu pflegen bedeutet auch, sich selbst zu pflegen. Doch wann wird die Pflege zu Hause zu viel? Welche Anzeichen gibt es, dass Angehörige auf Hilfeleistungen zurückgreifen sollten? Und wann können Sie die Aufgaben – auch aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit der Angehörigen – nicht mehr wahrnehmen?

Was ist ambulante oder häusliche Pflege?

Egal ob durch einen Unfall oder das Alter: Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Die häusliche Umgebung in solchen Zeiten zu verlassen, fällt vielen schwer. Deshalb wünschen sich die meisten Menschen zu Hause gepflegt zu werden. Die „häusliche“ oder auch ambulante Pflege genannt, beinhaltet dabei sowohl die medizinische als auch die pflegerische und die hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Ob eine häusliche oder ambulante Pflege möglich und durchführbar ist, sollte je nach Umfang der Pflegeleistungen und der Belastbarkeit der pflegenden Angehörigen entschieden werden.

Wer die Pflege durchführt, ist bei der ambulanten Pflege nicht einheitlich geregelt. Dennoch spricht man in der Regel von häuslicher Pflege, wenn Angehörige die Pflegeleistung übernehmen und von ambulanter Pflege, wenn ein Pflegedienst die Tätigkeiten vollständig ausführt. Die Pflege kann also in vollem Umfang von Angehörigen übernommen werden oder es wird ein ambulanter Pflegedienst engagiert. Auch die Kombination aus beiden Varianten ist möglich. So kann der ambulante Pflegedienst auch an Arbeitstagen der Angehörigen eingesetzt werden, während die Pflege am Wochenende selbst übernommen wird.

Was ist ambulante Krankenpflege?

Nicht zu verwechseln ist die ambulante oder häusliche Pflege mit der ambulanten oder häuslichen Krankenpflege. Während erstere eine Leistung der Pflegeversicherung darstellt, ist die häusliche Krankenpflege in Deutschland eine Leistung der Krankenkasse. Diese wird in akuten Krankheitsfällen erforderlich und beinhaltet – wie auch die ambulante oder häusliche Pflege – diverse Pflegeleistungen. In der Regel beziehen sich diese jedoch auf die Erkrankung des Patienten. Dabei hat jeder Versicherte nach § 37 SGB V Anspruch auf eine häusliche oder ambulante Krankenpflege von zu Hause aus. Hierfür müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Krankenhausvermeidungspflege:
    Der Patient kann von zu Hause aus gepflegt werden, wenn er eine Krankenhausbehandlung benötigt, diese ist aber aus diversen Gründen nicht ausführbar oder die häusliche Pflege vermeidet oder verkürzt eine stationäre Krankenhausbehandlung.
  • Sicherungspflege:
    Der Patient kann von zu Hause aus gepflegt werden, wenn das Ziel der ärztlichen Behandlung durch die Pflege erreicht oder gesichert werden kann.
  • Unterstützungspflege:
    Hatte der Patient beispielsweise einen Unfall oder leidet an einer schweren Erkrankung (auch altersbedingt) kann nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung eine Unterstützungspflege von zu Hause aus vorgenommen werden.

Die ambulante oder häusliche Krankenpflege beinhaltet dabei die Grundpflege, Behandlungspflege (z.B. von Wundversorgung) und die hauswirtschaftliche Versorgung. Besonders bei der Behandlungspflege gehören Pflegemaßnahmen dazu, die die Erkrankung des Patienten betreffen. So sind hier pflegerische Tätigkeiten vorzunehmen, die den Krankheitszustand des Patienten verbessern oder zumindest nicht verschlimmern. Bei der Unterstützungspflege geht es hauptsächlich um die Grundpflege (z.B. Körperhygiene) und die hauswirtschaftliche Unterstützung (z.B. Staubsaugen, Einkaufen).

Voraussetzung für alle Leistungen ist, dass der Betroffene die Tätigkeiten nicht mehr selbst ausführen kann und diese auch nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person vorgenommen werden kann (§ 37 Abs. 3 SGB V). Zudem gehört auch die Vorlage einer von der Krankenkasse genehmigten ärztlichen Versorgung dazu.

Voraussetzungen für die häusliche Pflege

In Deutschland hat die häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) sowie dem Sozialhilferecht (SGB XII) immer Vorrang vor der stationären Pflege. Damit soll sichergestellt werden, dass die Pflegebedürftigen lange von zu Hause aus gepflegt werden können und gleichzeitig die private Pflege gestärkt wird:

3 SGB XI – Vorrang der häuslichen Pflege
Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.

Das heißt pflegebedürftige Personen haben, wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung, die sich auch auf die häusliche Pflege beziehen. Den Pflegegrad bestimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder bei Privatversicherten der Medizinische Dienst „MEDICPROOF“. Wie genau die Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste festgestellt wird, erfahren Sie in unserem Beitrag: „Begutachtung der Pflegebedürftigkeit: Pflegetagebuch als Vorbereitung“

Welche Leistungen erhalten Sie bei häuslicher Pflege?

Pflegebedürftige Personen haben Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung bzw. dem Sozialhilfeträger. Dabei zahlt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege – je nach Pflegegrad – ein pauschales „Pflegegeld“. Leistungsempfänger ist immer die pflegebedürftige Person, die frei über die Verwendung entscheiden kann. Wird dagegen ein ambulanter Pflegedienst engagiert, werden die Kosten durch die Zahlung einer so genannten „Pflegesachleistung“ – die Höhe richtet sich auch hier nach dem Pflegegrad – mit dem Dienst verrechnet. Pflegegeld und Pflegesachleistung können auch miteinander kombiniert werden, teilen sich beispielsweise Angehörige die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst. Dann wird das Pflegegeld § 38 SGB XI um den Prozentsatz vermindert, der den Anspruch der ambulanten Pflege-Sachleistungen entspricht. Eine genaue Auflistung der Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung finden Sie in unserem Überblick:

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung (seit 01.01.2022)
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro 724 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 1.363 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1.693 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 2.095 Euro

Zudem können bei der Pflege zu Hause auch Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln (40 Euro pro Monat) oder einem Umbau von Wohnungen in Anspruch genommen werden. Auch Hilfeleistungen bei der Installation eines Hausnotrufes dürfen beantragt werden. Können pflegende Angehörige aus beruflichen Gründen oder beispielsweise aufgrund eines Erholungsurlaubes die Pflegeleistungen vorübergehend nicht wahrnehmen, kann bei den Pflegekassen auch die so genannte „Verhinderungspflege“ in Anspruch genommen werden. Wie genau diese funktioniert, erfahren Sie in unserem Beitrag „Entlastung für pflegende Angehörige – das steht Ihnen zu“.

Zudem sollten pflegende Angehörige prüfen, ob sie sich als ehrenamtliche Pflegeperson rentenversichern können. Pflegen sie dagegen eine Person mindestens 14 Stunden pro Woche und üben ihren Beruf deshalb weniger als 30 Wochenstunden aus, sind sie automatisch renten- und unfallversichert.

Pflege von Angehörigen – setzen Sie sich Grenzen

Wichtig ist, dass Sie sich im Falle einer häuslichen Pflege eigene Grenzen setzen. Denn die Auswirkungen, die eine Pflege auf das Privatleben hat, werden oftmals unterschätzt. So hängt die Pflege in der Regel von einer oder wenigen Personen ab, sodass hohe Zeitbelastungen entstehen können. Freizeit, Beruf und das eigene Leben werden dafür häufig vernachlässigt. Besonders dann, wenn die Pflege nicht nur eine kurze Zeit andauert, sondern über mehrere Jahre hinweg durchgeführt werden muss. Dabei führt die körperliche und psychische Belastung oft selbst zur Erkrankung der Pflegeperson.

In der Regel macht sich eine solche Überforderung der Pflegepersonen nicht gleich bemerkbar, sondern äußert sich durch einige Symptome über einen längeren Zeitraum hinweg. Bemerken Sie eine der folgenden Anzeichen an sich selbst, sollten Sie dringend überlegen Hilfe durch beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen:

  • Körperliche Beschwerden:
    Sind Sie häufig krank, verspüren körperliche Gebrechen oder Muskelverspannungen, sollten Sie dringend kürzertreten. Denn ohne eine körperlich gute Verfassung kann auch die Pflege nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden. Denken Sie also an sich und die Pflegeperson!
  • Wutanfälle und Aggression:
    Sind Sie häufig gereizt, liegen die Nerven blank und bekommen Sie Wutanfälle, ist dies ein Anzeichen für Überforderung. Diese Wut kann sich im schlimmsten Fall auch gegen die Pflegeperson richten, beispielsweise dann, wenn die Essensaufnahme länger als üblich dauert oder verweigert wird. Auch in diesem Fall sollten Sie sich aus der Pflege zurücknehmen und für Entlastung sorgen.
  • Erschöpfung und Schlafprobleme:
    Innere Unruhe, Nervosität, Erschöpfung und Müdigkeit sind meist nur die Vorboten einer psychischen oder chronisch-körperlichen Erkrankung. Deshalb sollten Sie bereits bei den ersten Anzeichen von Schwäche, Traurigkeit oder Antriebslosigkeit über Hilfe in der Pflege nachdenken. Auch Schlafprobleme gehören zu einem ersten Symptom für die Unzufriedenheit mit der eigenen Lebenssituation.

Wichtig ist, sich die eigene Überforderung einzugestehen und dabei keine Schuldgefühle zu entwickeln. Die Pflege ist eine anspruchsvolle Aufgabe und sollte sowohl zu ihrem Interesse als auch dem der zu pflegenden Person korrekt durchgeführt werden. Sind Sie dieser Aufgabe nicht mehr gewachsen, sprechen Sie offen mit Familienangehörigen und dem Pflegebedürftigen darüber. Das Verständnis ist in den meisten Fällen groß. Alternativen zu einer häuslichen Pflege bieten dabei sowohl Pflegedienste als auch Pflegeheime. Mehr zur Inanspruchnahme eines Pflegeheims, erfahren Sie in unserem Beitrag „Ein passendes Pflegeheim finden – Was sollte man beachten?“


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Pro & Contra: Ambulanter Pflegedienst oder Pflege durch Angehörige?

Mehr als 80 Prozent aller Pflegebedürftigen wurden im Jahr 2021 zu Hause gepflegt. Und auch die meisten Personen wünschen sich im Pflegefall die häusliche Umgebung weiterhin aufrechterhalten zu können. Ob dabei die Pflege von Angehörigen übernommen werden sollte oder von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird, muss jeder natürlich für sich und den Wünschen des zu Pflegenden entsprechend entscheiden. Zwar gibt es an dieser Stelle keine richtige Antwort, dennoch gibt es natürlich Argumente für und gegen einen ambulanten Pflegedienst.

Für einen Pflegedienst spricht:

  • Professionalität:
    Ein Pflegedienst besitzt in der Regel gut ausgebildete Pflegekräfte und kann daher die notwendigen Pflegemaßnahmen auch besser einschätzen. Zudem sind die Kräfte routiniert im Umgang mit Pflegebedürftigen und können die Maßnahmen besser ausführen.
  • Abstand:
    Oft ist es für Betroffene gar nicht so einfach Pflegeleistungen von Angehörigen anzunehmen. Intime Situationen in Begleitung und mit der Hilfe von Familienmitgliedern durchzuführen, kann nicht immer leicht sein. Bei einem Pflegedienst ist der notwendige professionelle Abstand gegeben.
  • Entlastung für Angehörige:
    Die Pflege von Angehörigen kann schnell zur Belastung werden. Ständige Verantwortung, wenig Freizeit und psychischer Stress lassen Pflegende oft selbst krank werden. In solchen Fällen kann ein Pflegedienst Erleichterung für Angehörige schaffen ohne Schuldgefühle entwickeln zu müssen. Auch die Freizeitgestaltung und das Nachgehen eines Berufes sind so trotz Pflegefall in der Familie möglich.
  • Fehlererkennung:
    Pflegen Sie selbst zu Hause können Ihnen – aufgrund der fehlenden Professionalität – schnell Fehler unterlaufen. Ziehen Sie zumindest teilweise einen Pflegedienst zu Rate, kann dieser auf die Fehler aufmerksam machen und Probleme schneller erkennen.

Gegen einen Pflegedienst spricht:

  • Kosten:
    Natürlich sind die Kosten für einen Pflegedienst entsprechend höher als bei einer privaten Pflege durch Angehörige. Zudem sind die Leistungen der Pflegeversicherung nicht als Vollversorgung angelegt, sondern bedürfen Zuzahlungen von Angehörigen. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig um eine private Pflegeversicherung kümmern, die im Notfall die Lücke decken kann.
  • Intimität:
    Viele Menschen scheuen sich, Pflegeleistungen von „fremden“ Personen anzunehmen. Gerade das Thema Intimität spielt bei der Pflege eine große Rolle. Jedoch sind viele Pflegedienste auch auf dieses „Vertrauensthema“ spezialisiert und reagieren entsprechend. Ein erstes lockeres Kennenlernen des Pflegers zum Beispiel erleichtert oft die Situation.
  • Angst vor schlechter Pflege:
    In den Medien werden immer wieder Pflegedienste erwähnt, die ihre Arbeit nicht oder unzureichend ausführen. Die Angst vor einer schlechten Versorgung des Pflegenden spielt also oft eine große Rolle. Deshalb sollten Sie besonders bei der Wahl des Pflegedienstes nach Bewertungen Ausschau halten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen führt beispielsweise eine regelmäßige Qualitätsbegutachtung einzelner Pflegedienste durch, die öffentlich einsehbar sind.

Auch eine Kombination aus häuslicher Pflege durch Angehörige und der ambulanten Pflege eines Pflegedienstes kann sinnvoll sein. So haben Privatpersonen sowohl Entlastung und weniger Druck zu erwarten und bekommen gleichzeitig fachliche Unterstützung in der Pflege.

Die Lebensqualität steht an erster Stelle

Neben der Beauftragung eines Pflegedienstes können Sie sich selbst auch anderweitig Hilfe beschaffen. Besonders dann, wenn die Erschöpfung so groß ist, dass selbst die Umorganisation der Pflege nicht mehr zu bewältigen scheint. Nutzen Sie Anlaufstellen wie beispielsweise:

  • Beratungsstellen der Kommunen für pflegende Angehörige
  • Angebote der Kurzzeit-, Tages- oder Verhinderungspflege
  • Kur-Zeiten, wenn diese medizinisch verordnet wurden
  • Selbsthilfegruppen in Alten- und Servicezentren
  • Hilfe von ehrenamtlichen Seniorenbetreuungen oder der Familie

Die eigene Gesundheit sollte dabei über dem Stolz oder dem vermeintlich schlechten Gewissen dem Pflegebedürftigen gegenüber, stehen. Sie werden überrascht sein, wie viele andere Pflegepersonen selbiges erleben und Ihnen mit Rat zur Seite stehen können.

Titelbild: © Halfpoint / iStock.com

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