Gestapelte Bücher und eine Lupe

Garantiezins

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Der Garantiezins ist eine Mindestverzinsung, die im Rahmen von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen definiert wird. Der Begriff wird dabei jedoch oft missverstanden. Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass der monatliche oder jährliche eingezahlte Beitrag dabei verzinst wird.

Der Garantiezins als Mindestverzinsungen bezieht sich dabei aber nur auf den Sparanteil des Vertrages. Der Sparanteil macht ca. 70%-80% des Versicherungsbeitrags nach Abzug von Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Risikokosten aus.

Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium definiert. Berücksichtigt werden dabei das aktuelle allgemeine Zinsniveau und die wirtschaftliche Lage der Versicherer.

Mit der Niedrigzinspolitik der EZB ging der Mindestzins in den letzten Jahren konstant runter. In den 90er Jahren lag der Mindestzinssatz noch bei 4%, während wir heute bei einem Garantiezins von 0,25% (Stand: 2022) angekommen sind. Versicherer investieren das Kapital aus Lebens- und Rentenversicherungen zum größten Teil in sichere Anleihen, wie z.B. Staatsanleihen, wo seit Jahren kaum Zinserträge einzuplanen sind.

Der Garantiezins wird für den Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsabschluss definiert und ist in seiner Höhe über die gesamte Vertragslaufzeit gültig. Änderungen im Garantiezins betreffen also immer nur Neukunden. Für Altverträge ist der damals gültige Zinssatz zu gewährleisten.

Garantiezins vs. Höchstrechnungszins

Die Begriffe Garantiezins und Höchstrechnungszins werden häufig gleichgesetzt, sind aber zwei unterschiedliche Variablen. Das Bundesfinanzministerium definiert mit dem Höchstrechnungszins eine Obergrenze für den Garantiezins, die von Versicherungsunternehmen nicht überschritten werden darf.

Im Rahmen des Mindestzins und des Höchstrechnungszins können Versicherer ihren Zinssatz frei wählen. Versicherer arbeiten meist mit dem höchstmöglichen Zinssatz, so dass die Begriffe gleichgesetzt werden.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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Produkt infos

*Verzinsung auf Basis der aktuellen Deklaration kann für die Zukunft nicht garantiert werden.