Gestapelte Bücher und eine Lupe

Forderungsausfalldeckung

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Eine Forderungsausfalldeckung, auch Ausfalldeckung genannt, ist als Zusatzleistung in vielen privaten Haftpflichtversicherungen zu finden. Entsteht dem Versicherungsnehmer durch einen Dritten ein Schaden, den er nicht decken kann, kommt die eigene Privathaftpflichtversicherung für die Kosten auf. Gesprochen wird hier auch von einem umgedrehten Versicherungsfall.

Verursacht jemand bei einer anderen Person einen Schaden, ist er gesetzlich zu einem Schadenersatz verpflichtet. Die geschädigte Person stellt in diesem Fall eine Schadenersatzforderung, die dann von der Privathaftpflichtversicherung übernommen wird. Jedoch ist nicht jede Person versichert bzw. in der Lage zu zahlen.

Eine Forderungsausfalldeckung deckt sowohl Personenschäden, die z.B. durch einen Unfall versursacht wurden und Sachschäden ab. Die Leistung der Ausfalldeckung orientiert sich dabei an der maximalen Versicherungssumme, welche im Vertrag festgelegt ist.

Damit im entsprechenden Fall eine Ausfalldeckung greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss klar sein, wer den entsprechenden Schaden verursacht hat.
  • Voraussetzung ist ein rechtskräftiges Urteil, welches ein Schmerzensgeld oder eine Zahlungspflicht festlegt.
  • Erfolglose Zwangsvollstreckungen müssen anschließend durchgeführt worden sein.
  • Bei vielen Versicherungen muss es sich außerdem um eine Mindestschadenhöhe handeln, damit der Schaden und entsprechende Kosten übernommen werden.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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