Als Diebstahl wird die widerrechtliche Aneignung von fremdem Eigentum bezeichnet. Unterformen sind:
Taschendiebstahl
Taschendiebstahl ist definiert als das widerrechtliche Inbesitzbringen von fremdem Eigentum, welches sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befindet, also zum Beispiel Eigentum am Körper oder das die Person mit sich trägt.
Trickdiebstahl
Dabei wird das widerrechtliche Inbesitzbringen von fremdem Eigentum durch eine Ablenkung oder einen Trick verschleiert und ist für den Bestohlenen so nicht direkt erkennbar.
Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl ist das Eindringen in einen abgegrenzten Bereich (Wohnung oder Ähnliches) mit dem Ziel, sich fremdes Eigentum anzueignen. Beim Einbruchdiebstahl muss der Dieb ein Hindernis, z. B. eine geschlossene Tür, ein Fenster oder Ähnliches überwinden.
Einschleichdiebstahl
Bei dieser Art von Diebstahl dringt der Dieb in einen abgegrenzten Bereich ein, wobei er kein Hindernis vorfindet, also zum Beispiel durch eine offen gelassene Terrassentür oder ein offenstehendes Fenster.
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