Gestapelte Bücher und eine Lupe

Deckungsstock

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Der Deckungsstock stellt ein Sondervermögen in der Versicherungsbranche dar und wird getrennt von anderen Vermögen der Versicherungsgesellschaften verwaltet. Die Begriffe Deckungsstock und Sicherungsvermögen werden meist synonym verwendet.

Die Einrichtung eines solchen Sicherungsvermögens ist nach europäischem Recht für jedes Versicherungsunternehmen Pflicht und wird in seiner Höhe und Zusammensetzung von Treuhändern streng kontrolliert. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt dabei klar, welche Werte der Versicherung in die Bildung des Deckungsstocks einbezogen werden dürfen. Die Aufsicht des Sicherungsvermögens liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Anlagewerte werden in einem Deckungsstockverzeichnis einzeln aufgeführt und sind im Konkursfall nicht pfändbar.

Aufbau Deckungsstock

Anlagegrundsätze sind im VAG definiert und vom Versicherungsunternehmen zu beachten. Demnach sind nur folgende Anlageformen erlaubt:

  • Aktien
  • Festverzinsliche Wertpapiere
  • Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
  • Hypotheken-, Grund- und Rentenschuldforderungen
  • Namensschuldverschreibungen, Schuldeinforderungen und Darlehen
  • Vorauszahlungen auf Versicherungs-Beteiligungen an Unternehmen

Der Deckungsstock stellt einen Anteil der Vermögenswerte dar, welcher nötig ist, um unmittelbare Ansprüche der Versicherungsnehmer zu decken.
Entnahmen aus dem Sicherungsvermögen sind nur möglich, wenn gleichwertige Vermögensgegenstände zugeführt werden. Dem Sicherungsvermögen sind zudem ständig laufende Beiträge zuzuführen. Fehlbeträge müssen ebenfalls jederzeit ausgeglichen werden.

Deckungsrückstellung

Deckungsrückstellungen (DRS) werden für jeden einzelnen Vertrag gebildet. Die Beitragsrückstellung stellt den Wert der Verpflichtung des Versicherungsunternehmens, z.B. aus einem Lebensversicherungsvertrags dar.
In der Krankenversicherung spricht man auch von Altersrückstellungen, die gebildet werden.

Der Zeitpunkt der Verpflichtungen, ist mit Vertragsabschluss noch unsicher. Ein Versicherer muss aber jederzeit in der Lage sein zu zahlen, selbst wenn im schlimmsten Fall alle Kunden gleichzeitig kündigen oder Leistungen beanspruchen.

Man spricht auch von einem Erfüllungsrückstand, der gebildet werden muss.
Die Deckungsrückstellungen eines Versicherers bestimmen damit die Höhe des Deckungsstockes.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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