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Betriebliche Altersversorgung (bAV)

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Betriebliche Altersversorgung (bAV – auch Betriebsrente genannt) ist ein Begriff für finanzielle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung zusagt. Gesprochen wird auch von einer Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird.

Rechtsgrundlage für die bAV

Die Rechtsgrundlage für die betriebliche Altersversorgung stellt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) dar. Seit 2002 haben Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge und können damit verlangen, dass Teile des Gehalts in bAV umgewandelt werden. Gesprochen wird von einer Entgeltumwandlung bzw. Gehaltsumwandlung. Dabei wird steuerfrei vom Bruttolohn ein Betrag abgezogen und in die bAV eingezahlt.

Den Durchführungsweg legt dabei der Arbeitgeber fest. Für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit sind jedoch Höchstgrenzen zu beachten, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) richten.

Seit 2019 ist der Arbeitgeber laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in den versicherungsförmigen Durchführungswegen zu einem Zuschuss von 15% bei Neuverträgen verpflichtet, sofern er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Seit 2022 gilt die Zuzahlungsverpflichtung auch für bereits laufende Verträge.

Finanzierung & Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden 3 Arten der Finanzierung und 5 verschiedene Durchführungswege definiert.

Bei den Arten der Finanzierung wird die klassische bAV als arbeitgeberfinanzierte Form von der Entgeltumwandlung als arbeitnehmerfinanzierte Form unterschieden. Die dritte Art der Finanzierung ist eine Mischform, bei der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einzahlen.

Folgende Durchführungswege werden unterschieden:

  • Direktzusage/Pensionszusage
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse

Infografik Betriebliche Altersvorsorge

Diese Grafik ist von www.einfach-rente.de

Die betriebliche Altersvorsorge zählt zur zweiten Säule der Altersversorgung und bietet die Möglichkeit die staatliche Rente aufzustocken. Gesprochen wird auch vom Aufbau einer Zusatzrente. Berechtigt sind Mitarbeiter mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag, geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter, Teilzeitkräfte oder Auszubildende sowie Geschäftsführer.

Kosten für die Betriebsrente im Alter

Mit der staatlichen Förderung werden während der Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge Steuern und Sozialabgaben gespart. Im Rentenalter sind für die ausgezahlte Betriebsrente jedoch Steuern und Sozialbeiträge zu zahlen. In der Regel ist der Steuersatz im Rentenalter niedriger, so dass eine Ersparnis vorliegt.

Mit Auszahlung der Betriebsrente müssen gesetzlich Krankenversicherte im Rentenalter weiterhin Beiträge zahlen. Es gibt allerdings einen dynamischen Freibetrag, der im Jahr 2020 ca. 160 Euro beträgt.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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