IDEAL SterbeGelddirekt Highlights

Damit für alles gesorgt ist.

  • Lebenslanger Versicherungsschutz
  • Abschluss bis zu einem Alter von 80 Jahren möglich
  • Aufnahme ohne Gesundheitsfragen
  • Voller Versicherungsschutz ab dem 19. Monat möglich (abhängig vom Eintrittsalter)
  • Finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen
  • Rückholung und Kostenübernahme bei Tod im Ausland
  • Erhöhung des Versicherungsschutzes durch eine attraktive Überschussbeteiligung
  • Digitaler Vertrags- und Nachlassmanager

Häufige Fragen zur IDEAL SterbeGelddirekt

Welche Kosten kommen bei einer Bestattung auf mich zu?

Grundsätzlich sind die Kosten von vielen Faktoren abhängig. Zum einen gibt es regionale Unterschiede, aber auch die Größe und der Umfang der Trauerfeier spielen eine große Runde. Eine angemessene Bestattung kostet je nach Region und individuelle Gestaltung zwischen 5.000 und 12.000 Euro.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Nein, Sie müssen keine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben.

Kann ich das IDEAL SterbeGelddirekt online und ohne Unterschrift abschließen?

Ja, das IDEAL SterbeGelddirekt können Sie online und ohne Unterschrift abschließen.

Was benötigt der Hinterbliebene im Sterbefall?

Ihre Hinterbliebenen müssen eine Kopie der Sterbeurkunde sowie den Versicherungsschein im Original bei uns einreichen. Sollte der Versicherungsschein nicht mehr vorhanden sein, genügt eine Verlusterklärung.

Darüber hinaus benötigen wir das Auszahlungskonto mit der Unterschrift der bezugsberechtigten Person und die Ausweiskopie der bezugsberechtigten Person zur Identifizierung.

Was ist der digitale Vertrags- und Nachlassmanager?

Der digitale Vertrags- und Nachlassmanager unterstützt Sie bei der Verwaltung all Ihrer Verträge, Profile und Konten und das auch schon zu Lebzeiten. Wenn Sie wollen, erinnert er Sie an eine ausstehende Kündigung oder kündigt automatisch. Sie können mit der "Vertragsrecherche" selbst Verträge finden, von denen Sie gar nicht mehr wussten, dass Sie sie geschlossen haben. Bei allen Verträgen können Sie festlegen, was damit nach Ihrem Tod geschehen soll.

Außerdem können Sie eine Vertrauensperson benennen, die über die Verträge informiert wird.