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Erwerbsminderungsrente – Die wichtigsten Fragen und Antworten

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Immer mehr Menschen werden erwerbsunfähig. Dafür sind zunehmend psychische Erkrankungen verantwortlich. Laut der Deutschen Rentenversicherung waren im Jahr 2019 41,7 Prozent der Zugänge zur Erwerbsminderungsrente einer psychischen Erkrankung geschuldet, Depressionen nehmen einen immer größeren Anteil unter den Arbeitsunfähigkeitsfällen ein.

Arbeitnehmer, die vorzeitig erwerbsunfähig sind, müssen im Fall eines verfrühten Renteneintritts mit Abzügen ihrer Rente rechnen. Die Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente soll dagegen steuern. Wir erklären, was die Erwerbsminderungsrente ist und wer davon profitiert.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um einen zusätzlichen finanziellen Schutz für Arbeitnehmer, die vor ihrem Altersrenteneintritt nicht mehr arbeiten können. Sie erhalten einen bestimmten monatlichen Betrag, der dafür sorgen soll, dass während der Erwerbsminderung keine allzu große finanzielle Lücke entsteht.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Erwerbsminderungsrente?

Zunächst einmal müssen Sie die letzten fünf Jahre vor der Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Davon wiederum müssen Sie drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Zur sogenannten Wartezeit zählen mitunter auch Phasen, in denen Sie etwa Krankengeld bezogen oder sich der Kindererziehung gewidmet haben.

Seit 2005 ist die Besteuerung der Rente neu geregelt. Wer ist davon betroffen und mit welchen Abzügen ist dabei zu rechnen? Informieren Sie sich dazu genau!

Sie können Erwerbsminderungsrente beantragen, sobald Sie weniger als sechs Stunden täglich einen Beruf ausführen können. Dabei prüft die Rentenversicherung jedoch zuerst, ob eine Rehabilitation infrage kommt. Außerdem unterscheidet die Rentenversicherung zwischen voller und teilweiser Erwerbsunfähigkeit. Sollten Sie nicht länger als drei Stunden täglich in einem Beruf arbeiten können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Können Sie dahingegen noch zwischen drei und sechs Stunden tätig sein, so gibt es nur eine halbe Rente, die sogenannte Teilerwerbsminderungsrente. Für beide Rentenmodelle gilt, dass Sie einen bestimmten Betrag nebenher verdienen dürfen. Dieser Betrag richtet sich nach dem Rentenmodell sowie Ihrer jährlichen Hinzuverdienstgrenze. Diese beträgt bei einer Teilerwerbsminderungsrente mindestens 15.479,10 Euro im Jahr. Bei voller Erwerbsminderungsrente sind es 6.300 Euro jährlich.

Welche beruflichen Besonderheiten gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?

Sind Sie vor dem 2.1.1961 geboren, greift eine Sonderregelung. Zwar prüft auch dann die Rentenversicherung die Zumutbarkeit einer anderen, gleichwertigen Tätigkeit, jedoch können Sie nicht auf eine beliebige Tätigkeit verwiesen werden. Stattdessen zählt, ob Sie Ihren erlernten oder zuletzt dauerhaft ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen können. Arbeiten Sie selbstständig, ist das anders. Sie können einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen, obwohl es diese Pflicht für Sie nicht gibt. So gelangen Sie trotzdem in die gesetzliche Rentenversicherung. Weil Sie darum auf den Arbeitgeberzuschuss verzichten müssen, lohnt sich ein Blick auf den deutlich niedrigeren Regelbeitrag. Dieser verschafft Ihnen einen Rentenanspruch in der Höhe eines Durchschnittsverdieners in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Regelbeitrag (Stand 2020) beträgt in den neuen Bundesländern 559,86 Euro, in den alten dagegen 592,41 Euro.


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Wie kann ich die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen?

Vor dem Erhalt einer Erwerbsminderungsrente erfolgt für gewöhnlich eine sechsmonatige Phase, in der Sie Krankentagegeld von der gesetzlichen Krankenkasse beziehen. Die Deutsche Rentenversicherung rät außerdem dazu, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Für einen erfolgreichen Antrag benötigen Sie unter anderem:

  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse
  • Sämtliche Nachweise über Ihren beruflichen Werdegang

Alle nötigen Details und die nötigen Formulare finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Wie lange kann ich die Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten?

Für gewöhnlich erhalten Sie Ihre Erwerbsminderungsrente nur für einen bestimmten Zeitraum. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand nicht bessern, können Sie einen Folgeantrag stellen. Stellt sich jedoch eine Besserung Ihres gesundheitlichen Zustands ein, so kann die Erwerbsminderungsrente um 50 Prozent gekürzt werden. Generell endet sie mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe Ihrer Erwerbsminderung hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel, wie lange Sie bereits Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt haben, wie viele Entgeltpunkte Sie angesammelt haben und wann Ihre reguläre Altersrente eintritt. Die monatliche Höhe der Erwerbsminderungsrente errechnet sich wie folgt:

Erwerbsminderung = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenwert x Rentenartfaktor

Der Zugangsfaktor schrumpft mit jedem Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen um 0,3 Prozent. Der Rentenwert beträgt aktuell (Stand Juli 2020) 33,23 Euro im Osten und 34,19 Euro im Westen. Für gewöhnlich ist der Rentenfaktor 1, bei verminderter Erwerbsunfähigkeit wird er halbiert. Weil die Zurechnungszeit alle weiteren Entgeltpunkte simuliert, steigt die mögliche Rente enorm.

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Reicht die Erwerbsminderungsrente zum Leben?

Laut der Deutschen Rentenversicherung betrug der durchschnittliche Satz eines Neurentners im Jahr 2019 lediglich 806 Euro pro Monat. Für diejenigen, die immerhin eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, waren es 494 Euro im Schnitt. Neurentner mit voller Erwerbsminderungsrente erhielten 853 Euro monatlich. Das liegt weit unter dem von Statista angegebenen Durchschnittskosten von 2.500 Euro, die wir monatlich brauchen. Eine zusätzliche Absicherung z. B. in Form einer Dread-Disease-Versicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, um den Lebensstandard weiter zu halten.

Erhöhung der Erwerbsminderungsrente 2019

Seit Januar 2019 erhalten Arbeitnehmer eine höhere Erwerbsminderungsrente. Grund dafür ist eine Veränderung der Zurechnungszeit. Im Grunde simuliert sie alle Beitragsjahre, die bis zum regulären Altersrenteneintritt fehlen und zieht sie dann zur Berechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente heran. Die Basis dafür ist Ihr durchschnittliches Einkommen. Hätten die letzten vier Jahre den Durchschnitt verringert, so werden sie bei der Berechnung einfach außen vorgelassen. Besonders hilfreich ist das, wenn Sie vor Renteneintritt entweder in Teilzeit gearbeitet haben oder wenn Sie bereits jung in die Erwerbsminderungsrente eintreten müssen. Aktuell zählt die Zurechnungszeit bis zum 65. Lebensjahr und acht Monaten. Bis 2031 soll sie bis zum vollendeten 67. Lebensjahr angehoben werden. Damit erhalten Neurentner eine wesentlich höhere Rente.

Für wen gilt die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente?

Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente gilt für alle Personen, deren Eintritt in die Erwerbsminderungsrente seit Januar 2019 erfolgt. Bestandsrentner sind davon ausgenommen: Für sie gelten andere Sätze. Seit dem Jahr 2003 Versicherte profitieren von einer Zurechnungszeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr, und für Neurentner, die seit 2014 Zahlungen beziehen, gilt eine Grenze bis zum 60. Lebensjahr.

Wie wirkt sich die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente bei der Altersrente aus?

Bezieht ein Versicherter zuerst eine Erwerbsminderungsrente und steigt dann auf die Altersrente um, so ist es möglich, dass die Altersrente höher ausfällt als vorher. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge kann die Zurechnungszeit der Erwerbsminderungsrente als Anrechnungszeit für die Altersrente anerkannt werden.

Titelbild: © mthipsorn / iStock.com

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