letzte Aktualisierung: Mai 2025
Stürme und Unwetter nehmen in Häufigkeit und Intensität zu – mit erheblichen Folgen für Eigentum und Versicherte. Statistiken zeigen: Die Schadenssummen haben sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Oft liegt der Gesamtschaden deutlich über dem durch Versicherungen gedeckten Betrag. Ein ausreichender und aktueller Versicherungsschutz ist daher wichtiger denn je.
Doch welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden? Besonders bei Sturmschäden greifen häufig mehrere Policen – von der Hausrat- bis zur Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung. Umso wichtiger ist es, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
Was zahlt die Hausratversicherung?
Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Dazu zählen beispielsweise auch:
- Möbel, Teppiche, Bekleidung;
- elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, TV, Computer);
- Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung gehören;
- Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) in begrenzter Höhe.
Grundsätzlich ist die Hausratversicherung bei Sturmschäden zuständig. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch einen Sturm ab Windstärke 8 (mind. 62 km/h) oder durch Folgeschäden wie eindringendes Regenwasser nach Fenstereinbruch entstanden ist. Wichtig: Der Hausrat muss gemäß der Sorgfaltspflicht geschützt und gelagert worden sein. Wer z. B. Elektrogeräte auf dem Kellerboden abstellt, obwohl Hochwassergefahr besteht, riskiert eine Leistungskürzung.
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird von den Versicherern meist anerkannt, dass unter bestimmten Bedingungen Sturm unterstellt werden kann, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
Auch bei einem Umzug ist Ihr Hausrat in beiden Wohnungen für bis zu zwei Monate abgesichert – sofern der Versicherer darüber informiert wurde.
Berechnen Sie daher nach Neuanschaffungen, ob Ihre Hausratversicherung noch zu den Werten in Ihrem Haushalt passt. Natürlich müssen Sie Ihren Hausrat auch so unterbringen, wie es der Sorgfaltspflicht entspricht. Das gilt bei Stürmen und bei Hagelschauern. Die Frage, welche Hagelschäden durch die Hausratversicherung abgedeckt sind, beschäftigt besonders viele Versicherungsnehmer und tatsächlich prüft die Versicherung die Rahmenbedingungen, die auf Ihre Bedingungen vor Ort zutreffen.
Gegenstände auf dem Grundstück
Ihr Hausrat gehört ins Haus und nicht auf den Balkon oder in den Garten. Grenzfälle gibt es natürlich, wenn Sie von einem Sturm überrascht werden, während draußen Ihr Grillfest stattfindet. Allerdings brechen Stürme nicht aus heiterem Himmel herein, sondern kündigen sich an. Lassen Sie vielleicht sogar Inventar draußen stehen, weil es für die kommende Gartenparty so praktischer ist, wird die Versicherung den Schaden kaum übernehmen. Ebenso ist von Ihnen zu erwarten, dass Sie keine Gegenstände von hohem Wert im Keller auf dem Boden stehend lagern, ganz besonders, wenn mit eindringendem Wasser zu rechnen ist. Die Hausratversicherung kommt zusammengefasst in erster Linie für Schäden auf, die in Ihrem Haus entstehen, z.B. weil der Sturm ein Fenster zerstört hat und Ihre Einrichtung durch Regen und Hagel Schaden nimmt.
Was passiert mit Gartenmöbeln?
Kaum jemand hat heute noch Klapptische und Stühle im Garten, die nach der Benutzung weggeräumt werden. Manche sind sogar so konzipiert, dass sie ganzjährig draußen bleiben dürfen und ggf. nur abgedeckt werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, dass solche Gartenmöbel von der Hausratversicherung erfasst werden, denn die Hausratversicherung enthält auch eine sogenannte Außenversicherung. Klären Sie das möglichst vor der Anschaffung dieser Möbel. Klären Sie außerdem mit dem Verkäufer, wie die Möbel bei schweren Stürmen gesichert werden können. Dabei geht es nicht nur um den Versicherungsschutz. Schwere Gegenstände können sich bei Orkanen zu gefährlichen Geschossen entwickeln und andere Menschen ernsthaft gefährden.
Spielzeug im Garten
Spielzeug muss vor Stürmen weggeräumt werden. Schwieriger wird es mit einem Pool. Ein fachmännisch in den Boden gemauerter Pool wird anders gehandhabt als ein Schnellaufbau. Pools, die lediglich ebenerdig aufgestellt werden, können bei Stürmen gefährlich werden, ganz besonders, wenn sie nicht bis zum Rand gefüllt sind. Das gilt auch für Trampoline im Garten, die schon bei kleineren Stürmen regelrecht abheben, wenn sie nicht sturmsicher verankert sind.
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Markisen und Gartenschirme
Gartenschirme müssen Sie vor dem Sturm entfernen. Da sich die Schirme bei starkem Wind mit etwas Pech auch selbst aufspannen können, empfiehlt sich das Wegräumen in jedem Fall. Bei der Markise liegt der Fall etwas komplizierter. Ist die Markise fest mit der Hauswand verbunden, ist sie Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Holen Sie Markisen immer ein, wenn Sie das Haus verlassen.
Schäden durch umfallende Bäume
Bei schweren Stürmen ist mit umstürzenden Bäumen zu rechnen. Es ist für die Schadensregulierung natürlich ein Unterschied, ob der Eigentümer Ihr Nachbar ist. Der umstürzende Baum ist zunächst von der Wohngebäudeversicherung erfasst. Richtet Ihr eigener Baum Schäden an Dritten an, greift Ihre Haftpflichtversicherung. Hier ist aber auch zu unterscheiden, ob der Baum gesund oder vorgeschädigt war. Stürzt ein gesunder Baum vom Nachbargrundstück auf Ihres, trifft den Nachbarn keine Schuld. Es handelt sich um höhere Gewalt. In diesem Fall kann Ihre Wohngebäudeversicherung Ansprechpartner sein. Hat er Ihr Auto getroffen, greift für gewöhnlich die Kaskoversicherung. Die Hausratversicherung ist lediglich mitbetroffen, wenn Schäden am Inventar entstehen, z.B. weil der Baum auf das Haus stürzt und der Sturm so im Haus Schaden anrichten kann.
Schäden richtig melden
Melden Sie den Schaden möglichst schnell bei Ihrem Versicherer. Die erste Meldung können Sie telefonisch durchgeben oder direkt online melden.
Im Schadensfall gilt: richtig handeln!
- Schaden umgehend melden – telefonisch oder online beim Versicherer. Die vollständige Schadenshöhe kann nachgereicht werden.
- Nichts entsorgen, bevor Sie mit dem Versicherer gesprochen haben.
- Fotos machen, Belege sichern, Schäden dokumentieren – möglichst mit Datum.
- Mieter sollten den Vermieter informieren, damit dieser ggf. seine Wohngebäudeversicherung benachrichtigt.
- Vorsorge treffen für Abwesenheitszeiten – z. B. durch Nachbarn, die das Haus nach einem Unwetter kontrollieren.
Schützen Sie sich vor den Folgen von Sturm und Unwetter
Dass die Häufigkeit von Stürmen zunimmt, ist unstrittig. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich vor den finanziellen Folgen zu schützen. Achten Sie auf den optimalen Versicherungsschutz, ergreifen Sie aber auch geeignete Maßnahmen, damit es erst gar nicht zu Schäden kommt.
Daher sollten Sie:
- Regelmäßig Ihre Versicherungssummen aktualisieren (z. B. nach Neuanschaffungen)
- Wetterwarnungen ernst nehmen – z. B. über Wetter-Apps
- Balkon- und Gartenmöbel rechtzeitig sichern oder wegräumen
- Gegenstände nicht ungeschützt im Keller lagern
Wenn die Hausratversicherung für die Schadensregulierung nicht zuständig ist, sollten Sie prüfen, welche Versicherungen für die Schäden aufkommt. Tipp: Prüfen Sie zusätzlich den Abschluss einer Elementarversicherung, wenn Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnen. Diese deckt Schäden durch Überschwemmungen oder Starkregen ab.
Titelbild: © Jürgen Fälchle/ stock.adobe.com