Ein durch den Sturm zerstörtes Dach

Unwetter- und Sturmschäden – Was zahlt die Hausratversicherung?

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Sturm und Unwetter sind nicht nur ungemütlich, sie richten auch zunehmend verheerende Schäden an. Die Statistiken zeigen, dass sich die Kosten für die Folgen von Sturmschäden in den letzten 40 Jahren vervielfacht haben. Dabei liegt der Gesamtschaden oft deutlich über dem versicherten Schaden. Es wird also immer wichtiger, den Versicherungsschutz auch den vorhandenen Gütern anzupassen.

Versicherungen bieten hier wichtigen Schutz, allerdings sind bei Schäden durch Unwetter fast immer mehrere Versicherungen zuständig. Dieser Umstand und die Tatsache, dass die Zahl der Stürme zunimmt, sind Grund genug, den eigenen Versicherungsschutz kritisch zu prüfen und rechtzeitig zu optimieren. Nur so können Sie sicher sein, dass die entstandenen Schäden auch ersetzt werden.

Was zahlt die Hausratversicherung?

Für einen ersten Überblick sollten Sie wissen, dass die Hausratversicherung Schaden am beweglichen Eigentum übernimmt. Dazu gehört z. B.:

  • Kellerinventar
  • Teppiche
  • Möbel
  • Elektrische Geräte

Grundsätzlich ist die Hausratversicherung bei Sturmschäden zuständig. Berechnen Sie daher nach Neuanschaffungen, ob Ihre Hausratversicherung noch zu den Werten in Ihrem Haushalt passt. Natürlich müssen Sie Ihren Hausrat auch so unterbringen, wie es der Sorgfaltspflicht entspricht. Das gilt bei Stürmen und bei Hagelschauern. Die Frage, welche Hagelschäden durch die Hausratversicherung abgedeckt sind, beschäftigt besonders viele Versicherungsnehmer und tatsächlich prüft die Versicherung die Rahmenbedingungen, die auf Ihre Bedingungen vor Ort zutreffen.

Sollte der Schaden mitten im Umzug stattfinden, sind über die Hausratversicherung übrigens gewöhnlich beide Wohnungen für zwei Monate versichert.

Gegenstände auf dem Grundstück

Ihr Hausrat gehört ins Haus und nicht auf den Balkon oder in den Garten. Grenzfälle gibt es natürlich, wenn Sie von einem Sturm überrascht werden, während draußen Ihr Grillfest stattfindet. Allerdings brechen Stürme nicht aus heiterem Himmel herein, sondern kündigen sich an. Lassen Sie vielleicht sogar Inventar draußen stehen, weil es für die kommende Gartenparty so praktischer ist, wird die Versicherung den Schaden kaum übernehmen. Ebenso ist von Ihnen zu erwarten, dass Sie keine Gegenstände von hohem Wert im Keller auf dem Boden stehend lagern, ganz besonders, wenn mit eindringendem Wasser zu rechnen ist. Die Hausratversicherung kommt zusammengefasst in erster Linie für Schäden auf, die in Ihrem Haus entstehen, z.B. weil der Sturm ein Fenster zerstört hat und Ihre Einrichtung durch Regen und Hagel Schaden nimmt.

Was passiert mit Gartenmöbeln?

Kaum jemand hat heute noch Klapptische und Stühle im Garten, die nach der Benutzung weggeräumt werden. Manche sind sogar so konzipiert, dass sie ganzjährig draußen bleiben dürfen und ggf. nur abgedeckt werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, dass solche Gartenmöbel von der Hausratversicherung erfasst werden, denn die Hausratversicherung enthält auch eine sogenannte Außenversicherung. Klären Sie das möglichst vor der Anschaffung dieser Möbel. Klären Sie außerdem mit dem Verkäufer, wie die Möbel bei schweren Stürmen gesichert werden können. Dabei geht es nicht nur um den Versicherungsschutz. Schwere Gegenstände können sich bei Orkanen zu gefährlichen Geschossen entwickeln und andere Menschen ernsthaft gefährden.

Spielzeug im Garten

Spielzeug muss vor Stürmen weggeräumt werden. Kinderrutschen können Sie über die Wohngebäudeversicherung mit absichern. Schwieriger wird es mit einem Pool. Ein fachmännisch in den Boden gemauerter Pool wird anders gehandhabt, als ein Schnellaufbau. Pools, die lediglich ebenerdig aufgestellt werden, können bei Stürmen gefährlich werden, ganz besonders, wenn sie nicht bis zum Rand gefüllt sind. Das gilt auch für Trampoline im Garten, die schon bei kleineren Stürmen regelrecht abheben, wenn sie nicht sturmsicher verankert sind.


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Markisen und Gartenschirme

Gartenschirme müssen Sie vor dem Sturm entfernen. Da sich die Schirme bei starkem Wind mit etwas Pech auch selbst aufspannen können, empfiehlt sich das Wegräumen in jedem Fall. Bei der Markise liegt der Fall etwas komplizierter. Ist die Markise fest mit der Hauswand verbunden, ist sie Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Sollte sie frei stehen, fällt sie unter die Hausratversicherung. Holen Sie Markisen immer ein, wenn Sie das Haus verlassen.

Schäden durch umfallende Bäume

Bei schweren Stürmen ist mit umstürzenden Bäumen zu rechnen. Es ist für die Schadensregulierung natürlich ein Unterschied, ob der Eigentümer Ihr Nachbar ist. Der umstürzende Baum ist zunächst von der Wohngebäudeversicherung erfasst. Richtet Ihr eigener Baum Schäden an Dritten an, greift Ihre Haftpflichtversicherung. Hier ist aber auch zu unterscheiden, ob der Baum gesund oder vorgeschädigt war. Stürzt ein gesunder Baum vom Nachbargrundstück auf Ihres, trifft den Nachbarn keine Schuld. Es handelt sich um höhere Gewalt. In diesem Fall kann Ihre Wohngebäudeversicherung Ansprechpartner sein. Hat er Ihr Auto getroffen, greift für gewöhnlich die Kaskoversicherung. Die Hausratversicherung ist lediglich mitbetroffen, wenn Schäden am Inventar entstehen, z.B. weil der Baum auf das Haus stürzt und der Sturm so im Haus Schaden anrichten kann.

Schäden rechtzeitig melden

Melden Sie den Schaden möglichst schnell bei Ihrem Versicherer. Die erste Meldung können Sie telefonisch durchgeben oder direkt online melden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Umfang des Schadens bereits überschauen können oder nicht. Entscheidend ist, dass die Meldung vorliegt. Das Ausmaß und die Nachweise reichen Sie baldmöglich nach. Entsorgen Sie nichts ohne Rücksprache mit dem Versicherer. Klären Sie daher bei längerer Abwesenheit, wer nach einem Sturm Ihr Haus auf Schäden überprüft und Sie so schnell wie möglich informiert. Als Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sollten Sie außerdem umgehend den Vermieter informieren, damit er die Wohngebäudeversicherung informiert. Dokumentieren Sie alle Schäden. Fertigen Sie vor allem Fotos an, die Sie datieren.

Schützen Sie sich vor den Folgen von Sturm und Unwetter!

Dass die Häufigkeit von Stürmen zunimmt, ist unstrittig. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich vor den finanziellen Folgen zu schützen. Achten Sie auf den optimalen Versicherungsschutz, ergreifen Sie aber auch geeignete Maßnahmen, damit es erst gar nicht zu Schäden kommt. Sprechen Sie Ihre örtlichen Handwerksbetriebe an und berücksichtigen Sie die Risiken, die besonders auf Ihre Region zutreffen. Die meisten Hausratversicherungen übernehmen die Kosten als Folge von Unwettern frühestens ab Windstärke 8. Die Windgeschwindigkeit beträgt dann mindestens 62 km/h. Ihr Hab und Gut muss außerdem so gesichert sein, dass es bei leichteren Unwettern keinen Schaden nehmen kann und auch andere nicht gefährdet.

Wenn die Hausratversicherung für die Schadensregulierung nicht zuständig ist, sollten Sie prüfen, welche Versicherungen für die Schäden aufkommt.

Fazit zu Sturmschäden

Bei allen Dingen, die sich draußen befinden, ist das Risiko von Sturmschäden erheblich höher, als im Haus. Deshalb besteht hier eine besondere Sorgfaltspflicht. Beobachten Sie die Wettervorhersage und räumen Sie weg, was sich wegräumen lässt und sichern Sie Gegenstände auf dem Balkon und im Garten. Bedenken Sie, dass ein Sichern nahezu unmöglich wird, wenn ein starker Sturm bereits begonnen hat. Installieren Sie eine WetterApp mit Unwetterwarnung. So sind Sie rechtzeitig gewarnt, wenn ein Sturm aufzieht.

Titelbild: © Jürgen Fälchle/ stock.adobe.com

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