Senior schaut aus dem Fenster

Hospiz und Palliativversorgung

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Deutschlands Bevölkerung wird stetig älter. Bis zum Jahr 2040 prognostiziert das Statistische Bundesamt einen Bevölkerungsanteil der über 67-Jährigen von 21,3 Millionen. Die Bevölkerungsgruppe im Erwerbsalter solle um vier bis sechs Millionen sinken. In einer ständig alternden Gesellschaft ist auch der Blick auf den Lebensabend wichtig. Wie kann dieser in Würde verbracht werden? Eine Möglichkeit ist die Sterbebegleitung im Hospiz.

Was ist ein Hospiz?

Ein Hospiz ist ein Ort, an dem sterbenskranke oder alte Menschen eine Begleitung in ihrer letzten Lebensphase finden. Das Konzept „Hospiz“ berücksichtigt auch die Angehörigen. Sie finden hier Unterstützung beim Umgang mit den Schwerkranken und können sich mit Fachkräften aber auch anderen Betroffenen austauschen. 

Hospize gibt es bereits seit dem Mittelalter, damals war es jedoch ein Sammelbegriff für ein Gebäude, das der Aufnahme von Gästen galt. Häufig gehörten auch Kranke dazu. Heutzutage gibt es verschiedene Hospizdienste. Das gemeinsame Ziel: Der Hospizdienst soll das Leid Schwerkranker mindern und den Angehörigen angemessen beistehen. 

Im Hospiz oder zu Hause sterben? 

Während die meisten Menschen zu Hause sterben möchten, ist dies nicht immer möglich. Das gewohnte Umfeld wirkt beruhigend, friedlich und kann sich positiv auf die Entwicklung und mentale Beschaffenheit der Sterbenden auswirken. Es ist zu Hause auch einfacher, die zugängliche Umgebung wie Schlafzimmer oder Wohnzimmer persönlich zu gestalten. Auch, wenn die sterbende Person unbeweglich sein sollte, bleibt das zu Hause eine favorisierte Wahl. Die Versorgung und die Möglichkeiten der Familie und Angehörigen sind hingegen leider oftmals an ihrer Grenze

Viele Menschen möchten sich gern persönlich um ihre sterbenden Angehörigen kümmern. In der Regel fehlt ihnen aber die Zeit, die Ressourcen oder das medizinische und pflegerische Wissen, um vollumfänglich für die Person da sein zu können. Auch die mentale Belastung bei einer Pflege zu Hause wird unterschätzt. Es ist eine starke psychische Belastung, die Angehörige teilweise nicht allein oder auf längere Zeit leisten können.

Das Hospiz bietet in seiner stationären Form hingegen als professionelle Einrichtung Unterstützung und fachliche Versorgung durch das Team vor Ort. Im Hospiz werden die Patienten als Gäste gesehen. Sie wissen, dass das Hospiz ihre letzte Lebensstation sein wird. Aus diesem Grund erhalten sie im Hospiz die intensivste und gleichzeitig menschlichste Zuwendung durch geschultes Personal.

Ambulante und stationäre Hospizdienste 

Die Betreuung durch einen ambulanten Hospizdienst kann in den eigenen vier Wände stattfinden. Dadurch können die Dahinscheidenden ihre letzte Lebensphase in vertrauter Umgebung verbringen. Auch Angehörigen wird der Abschied auf diese Weise erleichtert. Die Belastung und Verantwortung der Familie werden dadurch verringert. Ambulante Hospizdienste können, je nach Verfügbarkeit von Personal und Einrichtung, ebenfalls an ihre Grenzen kommen. So wird ein Umzug in den stationären Hospizdienst möglicherweise zur nächsten Empfehlung.

Bei dem stationären Hospizdienst bieten Krankenhäuser und Pflegeheime speziell eingerichtete Zimmer an. Hospize beschäftigen palliativ-medizinisch geschultes Pflegepersonal, etwa Gesundheits- und KrankenpflegerEhrenamtlich tätige Sozialarbeiter und Seelsorger ergänzen das Angebot. Hospiz-Plätze sind sehr gefragt, oftmals führen die stationären Hospize Wartelisten. Zudem ist eine Aufnahme nicht ganz einfach. Die Überweisung in ein Hospiz kann nur der eigene Hausarzt oder der behandelnde Krankenhausarzt vornehmen. Eine Überweisung aus einer Pflegeeinrichtung ist nicht möglich.

Hospiz: Voraussetzungen für die Aufnahme 

Interessenten für die Aufnahme in einem stationären Hospiz benötigen ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Versorgung. Der Hospiz- und Palliativverband Berlin e.V. gibt etwa eine unheilbare fortschreitende und fortgeschrittene Erkrankung als Voraussetzung für die Aufnahme in einen stationären Hospizdienst an.

Weitere Bedingungen sind eine begrenzte Lebenserwartung von voraussichtlich weniger als sechs Monaten. Auch mangelhafte Möglichkeiten der Versorgung im Eigenheim sowie der Wunsch oder das Einverständnis des Betroffenen oder seiner Vertreter sind von Bedeutung.

Palliativmedizin

Neigt sich das Leben dem Ende zu, wünschen sich die meisten Menschen einfache Dinge. Die restliche Zeit schmerzfrei zu verbringen ist ein großer Wunsch der Sterbenden. Auch die weitere soziale Einbindung und gute, menschliche Versorgung, während der Sterbephase ist den Sterbenden wichtig. Da in diesen Fällen das Ende absehbar ist, liegt der Fokus der Sterbenden auf dem menschlichen Teil der Versorgung. Die medizinischen Leistungen helfen bei Schmerzen und Krankheit, doch die seelische Unterstützung ist ein tiefergehender Wunsch. Diese Wünsche vereint und umfasst die Palliativmedizin

Persönliche Zuwendung und Nähe, die Zeit mit fürsorglichen Ansprechpartnern und die Begleitung der Angehörigen ist ein großer Teil der Palliativmedizin. Auf der anderen Seite steht die ergänzende, gesundheitlich und medizinische Versorgung, um die Zeit vor dem Tod angenehm zu gestalten und die Interaktion mit der Familie und Freunden zu ermöglichen. Sogar spirituelle Ansätze werden von der Palliativmedizin berücksichtigt. Der Mensch und die Bedürfnisse stehen in diesem letzten Lebensabschnitt im besonderen Vordergrund. 

Sogar die Betreuung der Angehörigen, bis in die Trauerzeit, gehört zur Palliativversorgung. Sie baut Kontakte zu weiteren Ansprechpartnern, wie ehrenamtlich Helfenden oder anderen Einrichtungen auf. So bildet die Palliativversorgung gemeinsam mit der Hilfe der Angehörigen einen passenden Rahmen für den Abschied und die Sterbephase der Betroffenen. Intensive Gespräche mit den Sterbenden, gemeinsame Rückblicke auf das Leben und die Gewissheit, sich selbst und seine Angelegenheiten in guten, fürsorglichen Händen zu wissen, ist eine unheimliche Erleichterung für Sterbende. 

Kinderhospiz

Ein Kinderhospiz verfolgt dasselbe Ziel wie die „regulären“ Hospizdienste. Hier werden schwerkranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Familien betreut. Das erste deutsche Kinderhospiz eröffnete 1998 in Olpe. Die Fürsorge im Kinderhospiz beginnt nach Definition der WHO bereits direkt nach der Diagnose. Eine etwaige Palliativversorgung setzt unabhängig von anderen Therapien ein, die sich gegen die Krankheit des Kindes richten.

Bei den Kinderhospizen sind die Angehörigen noch stärker im Blick als im Bereich des gewöhnlichen Hospizes und Sterbebegleitung. Die Belastung innerhalb der Familie ist bei einem sterbenskranken Kind meist höher als am Lebensende eines geliebten Menschen. Der Umgang mit dem Tod ist bei jungen Sterbenden entsprechend schwerer zu verkraften und bedarf besonderer Aufmerksamkeit und Versorgung durch das Personal. 

Darüber hinaus sind der Krankheitsverlauf und die Betreuungsdauer bei Kindern meist schwieriger einzuschätzen. Der Abschied und die Zeit miteinander können sich verkürzen oder verzögern. In der Regel ist die Dauer der Betreuung eines Kindes, das im Sterben liegt, länger, als bei Erwachsenen. Dies verändert die Betreuungsbedürfnisse und Unterstützung, die ein Kinderhospiz im Verhältnis erbringen muss. Seit Sommer 2009 müssen gesetzlich Versicherte für die Versorgung in einem Kinderhospiz keinen Eigenanteil mehr zahlen.


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Hospizkosten

Die Krankenkassen geben bei der Unterbringung in einem stationären Hospiz im Schnitt Kosten von rund 270 Euro pro Tag an. Darin sind sowohl die Kosten für die Betreuung als auch für die komplette Verpflegung des Betreuten inkludiert. Auch die Kosten für die Betreuung von Angehörigen gehören dazu – während des Aufenthalts im Hospiz und über den Tod hinaus. So beinhalten diese Kosten außerdem Trauerbegleitung und Therapien. Angehörige sollen das Erlebte möglichst schonend verarbeiten.

Wer trägt die Kosten für eine Hospizaufnahme?

Generell fällt eine ambulante oder stationäre Hospiz-Behandlung unter die Kassenleistungen. Dies jedoch nur in beschränktem Umfang. Das Sozialgesetzbuch sieht folgendes vor: Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss. Dieser Zuschuss gilt für die stationäre oder teilstationäre Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. Voraussetzung dafür ist, dass eine ambulante Versorgung im Haushalt oder durch die Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.

Auch mit Blick auf ambulante Dienste zeigt das Sozialgesetzbuch genaue Vorgaben. Dabei müssen Krankenkassen ambulante Hospizdienste fördern. Diese sollen vor allem qualifizierte, ehrenamtliche Sterbebegleitung für Versicherte in deren Haushalt erbringen. Voraussetzung ist, dass eine stationäre oder teilstationäre Versorgung in einem Hospiz nicht zwingend notwendig ist. Diese ambulanten Hospizdienste können auch in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden.

Für diese Dienste kommen Versicherte in Frage, für die eine Behandlung zur Genesung nicht mehr möglich ist. Eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen Hospizdienst ist der in absehbarer Zeit bevorstehende Tod der Patienten. Dieser „absehbare Zeitraum“ kann mehrere Wochen bis wenige Monate umfassen. Eine Erkrankung, die jederzeit „unerwartet“ zum Tod führen kann, ist dahingegen kein ausreichender Grund für eine Hospizbehandlung.

Palliativstation oder Hospiz?

Den Hospizdienst von der Palliativmedizin abzugrenzen, ist nicht ganz leicht. Beide Konzepte sind eng miteinander verwoben und verfolgen ähnliche Ziele. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Palliativversorgung als „Ansatz, der die Lebensqualität von Patienten und deren Familien verbessert, die mit den Problemen im Zusammenhang einer lebensbedrohenden Erkrankung konfrontiert sind.“ 

Palliativversorgung, auch „Palliative Care“ genannt, will nicht nur Linderung von Leiden erreichen, sondern ihm im besten Fall präventiv entgegenwirken. Auch geht sie gegen Schmerz und andere Probleme auf körperlichen, psychosozialen und spirituellen Ebenen vor. Der Begriff „Palliative Care“ umfasst generell mehr Leistungen als der Hospizdienst, denn Palliative Care kann oft schon zu Beginn einer Krankheit ansetzen und parallel zu anderen medizinischen Behandlungen erfolgen.

Wo kann man eine Palliativversorgung erhalten?

Zunächst einmal ist es möglich, im Krankenhaus auf einer Palliativstation entsprechende palliativ-medizinische Versorgung zu erhalten. Allerdings verfügen lediglich 15 Prozent der deutschen Krankenhäuser über eine Palliativstation. Wenn die medizinische Situation der Sterbenden in der letzten Lebensphase akut ist, bleibt die Palliativstation im Krankenhaus dennoch eine gute Wahl. 

In stationären Hospizen können die Gäste ebenfalls Palliative Care erhalten. Hierzu kooperieren die Hospizmitarbeiter mit palliativmedizinisch geschulten Ärzten. Und zuletzt gibt es spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), auf die laut der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin seit 2007 ein Rechtsanspruch besteht. Zu SAPV-Teams gehören speziell geschulte Ärzte und Pflegekräfte, die rund um die Uhr erreichbar sind. Auch diese Kosten werden von den Krankenkassen getragen, wenn vom Hausarzt verordnet. Die Genehmigung und Kostenübernahme für die häusliche Sterbebegleitung muss zunächst bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Maßnahmen der SAPV beinhalten:

  • Medizinische und pflegerische Leistungen
  • Rufbereitschaft
  • Notfallbereitschaft
  • Kriseninterventionsbereitschaft
  • Psychosoziale Unterstützung und Seelsorge

Durch die wohnliche Atmosphäre empfinden Sterbende das Hospiz oft als angenehmer als eine Station im Krankenhaus. Hier muss aber dringend nach gesundheitlichen Faktoren und Risiken sowie Versorgungsmöglichkeiten der Plätze entschieden werden. 

Beratung rund ums Hospiz

Weitere Informationen erhalten Sie etwa beim Deutschen Hospiz- und Palliativ Verband e.V.. Eine weitere Anlaufstelle ist die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin. Diese stellt eine Übersicht aller Angebote der deutschen Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung. Umfangreiche Informationen bieten auch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Titelbild: © pondsaksit/ iStock.com

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