Aufgebrochene Tür nach Einbruch

Was zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl?

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Von Einbruchdiebstahl spricht man, wenn – wie der Name schon sagt – der Diebstahl im Rahmen eines Einbruchs stattgefunden hat. Von einem einfachen Diebstahl spricht man, wenn für den Diebstahl kein Hindernis überwunden werden musste, also der entwendete Gegenstand nicht hinter verschlossenen Türen oder anderweitig gesichert war. Derartige Fälle sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aber was genau wird von der Hausratversicherung abgedeckt? Alle wichtigen Informationen zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl und wie Ihnen im Einbruchsfall mit einer Hausratsversicherung geholfen wird, erfahren Sie in unserem Artikel.

Einbrüche rückläufig, Gefahr bleibt

Auch wenn Umfragen zeigen, dass die Angst vor Einbrüchen zunimmt, die Taten werden weniger. Die aktuelle Einbruchstatistik des Bundeskriminalamtes zeigt, dass die Einbruchzahlen sinken. Während im Jahr 2017 noch rund 116.540 Einbrüche angezeigt wurden, waren es 2018 mit 97.504 deutlich weniger. Die Einbrüche unterschritt sogar erstmals die 100.000-Marke seit über 20 Jahren. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 wurde noch in fast 170.000 deutsche Eigenheime eingebrochen. Der Trend geht also in die richtige Richtung, jedoch werden nach wie vor weniger als 20 Prozent der Fälle gelöst. Die Statistik zeigt aber auch, dass die meisten Einbrüche schon im Versuch scheitern. Vielleicht auch dank der Verhaltensregeln für ein sicheres Zuhause der Polizei.

Experten warnen jedoch davor, das Risiko auf die leichte Schulter zu nehmen. Sie erklären, dass die verbesserten Sicherungsmaßnahmen in vielen Haushalten maßgeblich für die sinkenden Zahlen sind. Sollte sich zu viel Gelassenheit bei Hauseigentümern und Mietern einstellen, würden die Zahlen wieder steigen, betonen Berater. Deswegen ist es sinnvoll, sich zum Beispiel einen Ordner anzulegen, in dem Sie alle Rechnungen, die Ihren Hausrat betreffen, sammeln und im besten Fall noch Fotos der Gegenstände dazu heften. Noch besser ist es, wenn Sie den Ordner auf Ihrem Computer anlegen und ihn online in einer Cloud speichern, damit Sie jederzeit Zugriff darauf haben, auch wenn der Computer selbst gestohlen wurde.

Was muss der Hausratsversicherung gemeldet werden?

Eine Hausratversicherung bietet nicht nur einen Schutz für Schäden in den eigenen vier Wänden beispielsweise gegen einen Rohrbruch, einen Brand oder einen Blitzeinschlag. Sie dient auch dazu, das Eigenheim im Falle eines Einbruchs und Diebstahls abzusichern, um Wertsachen, Bargeld und andere entwendete Gegenstände zum marktgerechten Betrag zu ersetzen. Ihre Hausbesitzer und Mieter sollten dabei berücksichtigen, dass ein guter Schutz von Haus und Hof sich auch positiv auf die Versicherungsbeiträge auswirkt. Wer alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um Einbrüche zu verhindern, wird bei ausreichendem Versicherungsschutz auch entsprechend entschädigt. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, den Versicherer über die Risiken auf dem aktuellen Stand zu halten. Dazu gehören:

  • Bauliche Maßnahmen (Baugerüste)
  • Größere Bargeldmengen im Haus
  • Wertgegenstände im Keller
  • Längere Abwesenheit

Welche Leistungen bietet die Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl?

Hausratversicherung und Fahrraddiebstahl

Vermutlich gibt es nicht viele Familien, die nicht schon einmal oder mehrmals Opfer eines Fahrraddiebstahls geworden sind. Vor allem bei teuren Rädern ist ein Versicherungsschutz zu empfehlen, sei es in Form einer (meist teureren) Fahrradversicherung oder im Rahmen der Hausratversicherung. Manche Hausratversicherungen versichern Fahrräder grundsätzlich mit, andere bieten Zusatzversicherungen an. Fahrräder sind ein sogenannter beweglicher Teil des Hausrats. Solange sie aus den eigenen Räumlichkeiten (auch Keller) oder vom Grundstück gestohlen werden, sind Fahrräder in der Hausratversicherung enthalten.

Ist der Kinderwagen im Hausflur versichert?

Der Verlust des Kinderwagens ist für junge Familien besonders ärgerlich. Kinderwägen sind teuer und im Alltag unentbehrlich. Dennoch ist es üblich, ihn im Hausflur stehen zu lassen, wenn es keinen Aufzug gibt. Da der Hausflur nicht zum Wohnraum gehört, ist der Kinderwagen im Falle eines Diebstahls nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Das gilt auch bei der in Großstädten gängigen Praxis, den Kinderwagen am Geländer anzuketten. Ähnlich verhält es sich, wenn der Kinderwagen im Keller steht. Besitzen Sie einen abschließbaren Kellerraum, greift die Hausratversicherung. Bei einem Gemeinschaftsraum sollten Sie wiederum die Versicherung kontaktieren, um zu klären, ob Versicherungsschutz besteht.

Wertsachen: Bargeld und Schmuck

Geld, Geldkarten und Schmuck fallen genau wie wertvolle Briefmarken und Kunstgegenstände in der Hausratversicherung unter Wertsachen. Wertsachen sind von der Hausratversicherung zwar abgedeckt, allerdings oft nur bis zu einer Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme. Bargeld und Geldkarten sind meist bis zu 1500 Euro versichert. Sollten Sie mehr Geld im Haus aufbewahren und ist das Geld gesichert, zum Beispiel in einem Tresor, kann die Versicherungsleistung auch deutlich darüber liegen. Allerdings müssen gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt sein wie ein Mindestgewicht des Tresors von 200 kg oder die feste Verankerung. Meistens können Sie größere Summen Bargeld zusätzlich versichern. Münzsammlungen zählen übrigens nicht zum Bargeld.

Elektrogeräte: Kamera, Laptop, Handy etc.

Kleine und leichte Elektrogeräte wie Kameras und Smartphones werden häufiger geklaut, weil sie sich unauffällig transportieren lassen. Geht die Versicherung von grober Fahrlässigkeit Ihrerseits aus, kann sie die Zahlung verweigern. Zusätzliche Diebstahlversicherungen lohnen sich für solche Fälle jedoch nur bei wenigen Versicherten. Übrigens: Auch, wenn manch eine Spiegelreflexkamera so teuer ist wie ein Diamantring, zählen Elektrogeräte nicht zu den Wertgegenständen, sondern zum normalen Hausrat.

Taschendiebstahl und Straßenraub

Werden Geldbörse oder Handy aus der Handtasche oder wird gar die ganze Tasche gestohlen, spricht man von Handtaschen-Trickdiebstahl. Geschieht der Diebstahl unter Androhung von Gewalt, spricht man von Raub. Taschendiebstahl und Raub auf offener Straße sind in der Regel durch die Außenversicherung als Teil der der Hausratversicherung abgedeckt, oft allerdings mit geringeren Leistungen.

Trickbetrug an der Haustür

Trickbetrug zählt zum einfachen Diebstahl, da die Opfer die Täter oft nichtsahnend einlassen und ihnen in manchen Fällen – Stichwort: Enkeltrick – das Geld sogar selbst und „freiwillig“ aushändigen. Auch solche Fälle sind nicht standardmäßig von der Hausratversicherung abgedeckt, können aber zum Beispiel im Rahmen eines Premiumpakets abgedeckt werden.

Diebstahl aus dem Auto oder Wohnmobil

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass Wertgegenstände und teure Elektronik wie das Navigationsgerät nicht im Auto bleiben. Dennoch kann es sein, dass die Hausratversicherung für einen Diebstahl aus dem Auto oder dem Wohnmobil aufkommt. Das ist möglich, wenn Gegenstände gestohlen werden, die eigentlich zum Hausrat gehören und dort auch versichert sind, zum Beispiel, wenn Ihr Auto in der eigenen Garage aufgebrochen wird. Anders liegt der Fall, wenn der Wagen in einer öffentlichen Tiefgarage gestanden hat.

Diebstahl im Urlaub

Wenn das Hotelzimmer aufgebrochen und Eigentum gestohlen wird, kann ebenfalls die Hausratversicherung greifen. Voraussetzung ist, dass der Hausrat nicht nur im eigenen Haus versichert ist. Häufig gilt der Schutz dann jedoch nur für einen vorübergehenden Aufenthalt. Für eine eigene Ferienwohnung ist oft eine zusätzliche Versicherung nötig.

Einbruchschäden: kaputte Fenster, Vandalismus

Bei Einbruchdiebstahl entsteht nicht nur Schaden durch den Diebstahl, sondern oft auch durch den Einbruch selbst oder durch Vandalismus (besonders, wenn Einbrecher nichts von Wert findet und ihre Wut an der Wohnung auslassen). Aufgebrochene Türen und Fenster und beschädigtes Inventar müssen ebenfalls der Hausratversicherung gemeldet werden.


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Was deckt die Hausratversicherung nicht ab?

Hausratversicherungen decken unterschiedlichste Schäden ab und erlauben darüber hinaus zahlreiche Ergänzungen für besondere Lebensumstände. Allerdings gibt es auch Dinge, die nicht versichert sind. Dazu gehören zunächst einmal Diebstähle, die durch Ihre eigene Fahrlässigkeit entstanden sind. Verlieren Sie die Wohnungsschlüssel und versäumen es, die Schlösser umgehend auszutauschen, zahlt die Hausratversicherung üblicherweise nicht.

Ihren Versicherungsschutz können Sie außerdem verlieren, wenn Sie den Schlüssel draußen deponieren oder auf den Anrufbeantworter die Nachricht hinterlassen, dass Sie im Urlaub sind. Nicht versichert sind oft auch größere ungesicherte Geldsummen, unverschlossene Häuser und das nicht abgeschlossene Fahrrad.

Um solche Risiken zu vermeiden, gehen Sie die Versicherungsbedingungen mit Ihrem Versicherer oder Vermittler durch. So sind Sie sensibilisiert und können Ihr Eigentum besser schützen.

Vorteile einer Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung zu haben lohnt sich in den meisten Fällen. Welche Vorteile bringt eine Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl mit sich?

  • Sie sichert Ihren Hausrat finanziell gegen Gefahren wie z. B. Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl ab.
  • Hausrat ist nicht nur zuhause, sondern auch außerhalb der Wohnung versichert.
  • Der Versicherer unterstützt Sie nicht nur finanziell bei der Schadenbeseitigung, sondern vermittelt auch häufig Experten, die sich der Beseitigung des Schadens annehmen.
  • Sie leistet im Schadenfall den Neuwert (Wiederbeschaffungspreis von Sachen in gleicher Art und Güte) der beschädigten oder zerstörten Sachen.
  • Häufig sind auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit miteingeschlossen.

Der beste Schutz vor Einbruch und Diebstahl

Ein Patentrezept für Einbruchsschutz gibt es nicht. Wenn man jedoch auf die folgenden wichtigsten Bereiche der Einbruchssicherung achtet, ist die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Einbruchdiebstahls zu werden deutlich geringer.

Fenstersicherung

Abgesehen davon, dass Sie das Fenster bei Abwesenheit geschlossen (auch nicht gekippt) haben sollten, gibt es einfache und günstige Maßnahmen, um den Einbrecher davon abzuhalten, durchs Fenster einzusteigen. Dazu muss auch nicht das gesamte  Fenster getauscht werden, es reicht eine Aufrüstung. So können Sie z. B. einbruchhemmende Fensterbeschläge und Pilzkopfverriegelung installieren. Diese sorgen dafür, dass das Fenster beim Schließen fest mit dem Fensterrahmen zu verbunden wird, indem die Zapfen beim Drehen des Fenstergriffs in ihre Führungsschienen geschoben werden. Auch die Verwendung von abschließbaren Fenstergriffen oder auch Fenstergittern ist schnell erledigt. Wichtig ist, dass alle Fenster auf diese Weise gesichert werden. Über den Fachhandel und übers Internet finden Sie Anbieter und Experten, die Sie bei der Fenstersicherung unterstützen.

Türsicherung

Die Tür ist ein weiterer Schwachpunkt beim Einbruchschutz. Wie bei den Fenstern gibt es Möglichkeiten, die bestehende Tür nachzurüsten, z. B. Panzerriegel, spezielle Schließbleche, Schutzrosetten, Zusatzschlösser oder die altbekannte Türkette. Es gibt viele Methoden die Tür sicherer zu machen, die auch für den kleinen Geldbeutel gut umsetzbar sind.

Überwachung

Schon etwas kostspieliger und nicht unbedingt für jeden etwas ist die Überwachung durch Kameras oder Sensoren. Diese können jedoch maßgeblich dazu beitragen, den Einbruch aufzuklären und in Kombination mit einer gut sichtbaren Alarmanlage den Einbrecher schon im Vorfeld abzuschrecken. Zu beachten sind jedoch viele rechtliche Fallstricke, z.B. wen darf ich wo und wie filmen oder haben solche Aufnahmen vor Gericht überhaupt Bestand .

Abschreckung

Wenn der Einbruch erst gar nicht begangen wird, ist das natürlich der beste Fall. So mancher Einbrecher wurde schon von aufmerksamen Nachbarn vertrieben, die wussten, dass das potenzielle Einbruchsopfer nicht zuhause ist. Aber auch gut sichtbar angebrachte Einbruchssicherungsmaßnahmen haben eine abschreckende Wirkung. Einbrecher sind darauf angewiesen, dass der Einbruch selbst schnell über die Bühne geht. Wenn er an dem Haus oder der Wohnung schon sieht, dass es länger dauern könnte als bei einem nicht geschützten Objekt und im Zweifel auch noch ein Alarm losgeht, stehen die Chancen gut, verschont zu bleiben.

Der Versicherung den Einbruch melden

Sollte es zu einem Einbruch gekommen sein, dann melden Sie ihn zunächst der Polizei und dann umgehend Ihrer Versicherung. Man wird von Ihnen nicht erwarten, dass Sie als Einbruchsopfer gleich benennen können, was alles verschwunden ist. Kontaktieren Sie den Versicherer trotzdem und liefern Sie eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen und ihrem Wert (Stehlgutliste) nach. Räumen Sie nicht auf. Die Polizei muss die Spuren sichern können. Auch die Versicherung hat ein Recht darauf, den Einbruch zu begutachten, wenn Sie einen Ausgleich wollen. Sie können davon ausgehen, dass der Gutachter sich zeitnah für einen Termin mit Ihnen in Verbindung setzt.

Titelbild: © Christoffer /stock.adobe.com

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