letzte Aktualisierung: April 2025
Rentner, die sich neben der Rente etwas hinzuverdienen möchten, ohne die eigene Renteneinkünfte zu gefährden, sind oft nicht über die Vorgaben und Rahmenbedingungen informiert. Seit der Reform im Jahr 2023 haben sich die Regeln für Hinzuverdienste deutlich gelockert, was besonders für Frührentner eine erfreuliche Nachricht ist. Doch welche Grenzen gelten heute für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten? Hier erfahren Sie, was Sie als Rentner wissen müssen, um flexibel zu arbeiten und Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Hinzuverdienst Regelungen
Seit der Reform von 2023 haben sich die Regeln für Hinzuverdienste in der Rente deutlich vereinfacht. Gerade für Rentner, die weiterhin arbeiten möchten, sind die neuen Bestimmungen ein großer Schritt hin zu mehr Flexibilität.
Was gilt als Hinzuverdienst?
Als Hinzuverdienst gelten alle Einkünfte aus Arbeit oder selbstständiger Tätigkeit, darunter Löhne, Gehälter, Gewinne aus Gewerbe oder Landwirtschaft sowie steuerrechtlich relevante Erträge.
Ausgenommen sind lediglich Einkünfte aus familiären Pflegetätigkeiten oder Beschäftigungen in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Wichtig: Auch Vorruhestandsgeld oder Übergangsgelder aus der gesetzlichen Unfallversicherung können sich unter Umständen auf die Rentenhöhe auswirken.
Hinzuverdienst – Auswirkungen Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente
Für die verschiedenen Rentenarten gelten seit 2024 unterschiedliche Regelungen.
Hinzuverdienst bei Altersrente
Seit dem 1. Januar 2023 ist die frühere Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro vollständig entfallen. Das bedeutet konkret:
- Vorgezogene Altersrente: Rentner, die vor dem Regelaltersgrenze in Rente gehen, können nun unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
- Regelaltersrente: Wer ab dem offiziellen Renteneintrittsalter weiterarbeitet, erhält seine Rente in voller Höhe – unabhängig vom Zuverdienst.
- Minijobs und mehr: Auch Beschäftigungen über 520 Euro monatlich sind möglich, ohne dass es zu Abzügen kommt.
Diese Änderung ist besonders für Frührentner ein Gewinn, die nun flexibel arbeiten können, um ihre Altersvorsorge aufzustocken.
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente
Bei der Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin klare Hinzuverdienstregeln, die sich nach dem Grad der Einschränkung richten:
- Volle Erwerbsminderung: Maximal 19.661,25 Euro/Jahr (Stand 2024).
- Teilweise Erwerbsminderung: Maximal 39.322,50 Euro/Jahr (Stand 2024).
- Überschreitung: Liegt Ihr Einkommen darüber, wird die Rente um 40 % des übersteigenden Betrags gekürzt.
- Neue Zuschläge ab Juli 2024:
- +7,5 % für Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014
- +4,5 % für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und 2018
- Die Zuschläge werden zunächst separat ausgezahlt und ab Dezember 2025 in die Hauptrente integriert
Hinterbliebenenrente: Freibeträge und Kürzungen
Anders als bei Altersrenten wirkt sich ein Hinzuverdienst bei Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten direkt aus:
- Freibetrag: Orientierung am aktuellen Rentenwert (§ 97 SGB VI), der jährlich steigt (2024: ca. 37,60 €/West, 36,02 €/Ost).
- Kürzungen: Überschreiten Sie den Freibetrag, wird die Rente um bis zu 40 % des übersteigenden Betrags reduziert.
- Beispiel: Bei einem Freibetrag von 10.000 € und einem Zuverdienst von 15.000 € werden 40 % von 5.000 € (also 2.000 €) von der Rente abgezogen.
Lesen Sie auch
Hinzuverdienst Empfehlungen
- Meldepflicht beachten: Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger über neue Beschäftigungen – auch Minijobs.
- Steuerliche Anpassung: Prüfen Sie, ob eine Änderung der Lohnsteuerklasse sinnvoll ist, um Nachzahlungen zu vermeiden.
- Planungshilfen nutzen: Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung helfen bei der Einschätzung von Zuverdienstgrenzen.
- Ausnahmen prüfen: Bei Hinterbliebenenrenten lohnt sich eine individuelle Beratung, um Freibeträge optimal auszuschöpfen.
Die heutigen Regelungen bieten Rentnern mehr Freiheit, doch es gibt Unterschiede zwischen den Rentenarten: Während Altersrentner uneingeschränkt hinzuverdienen können, gelten für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten weiterhin strenge Grenzen. Mit kluger Planung und Transparenz gegenüber den Versicherungsträgern lassen sich unerwartete Kürzungen vermeiden.
Titelbild: © Wavebreakmedia/ iStock.com