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Bürokratischer Aufwand

Der Tod bringt auch bürokratischen Aufwand. Was ist im Fall des Falles alles zu tun?

Das Unternehmen Ahorn AG ist eines der ältesten und erfahrensten Unternehmen in Bestattungsfragen in Deutschland. Der Unternehmensteil Grieneisen wurde bereits 1830 in Berlin gegründet.

Auf der Website des Unternehmens wurde eine Liste veröffentlicht, was nach einem Todesfall alles beachtet werden muss:

  • Der Totenschein muss von einem Arzt ausgestellt werden.
  • Die Sterbeurkunden müssen beim Standesamt besorgt werden. Dafür werden die Todesbescheinigung (Totenschein), die Geburts- bzw. Heiratsurkunde und der Personalausweis des Verstorbenen benötigt.
  • Die Überführung in eine öffentliche Leichenhalle muss innerhalb von 36 Stunden erfolgen. (Ausnahmen regeln die jeweiligen Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer).
  • Die Krankenkasse muss informiert werden – besonders wegen des Sterbegeldes. Die Versicherungsgesellschaft, bei der eventuell eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, muss möglichst schnell benachrichtigt werden (möglichst innerhalb von 48 Stunden). Genauso sind andere Versicherungen umgehend zu informieren, besonders wenn Vereinbarungen im Todesfall getroffen wurden (Beispiel: Unfallversicherung; auch binnen 48 Stunden).
  • Falls eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bestand, ist diese auch rasch zu informieren (auch hier wegen des eventuell gezahlten Sterbegeldes).
  • Den Rentenversicherungsträger benachrichtigen. Die verwitweten Ehegatten melden dort ihre Hinterbliebenansprüche an: Drei Monate Altersrente des Verstorbenen im Voraus und Witwenrente.
  • Des weiteren sollte man sich mit dem zuständigen Amtsgericht (Kreisgericht) in Verbindung setzen, um gegebenenfalls einen Erbschein zu beantragen. Ebenso muss die Bank/Sparkasse des Verstorbenen sowie der Arbeitgeber informiert werden (dieser benötigt die Sterbeurkunde). Außerdem ist es wichtig, dass man sich an das Finanzamt wendet, um möglichenfalls die Steuerklasse zu wechseln.
  • Darüber hinaus können alle Organisationen und Vereine, in denen der Verstorbene Mitglied war, informiert werden.
  • Bei einer Wohnungsauflösung ist darauf zu achten, dass der Vermieter schnellstmöglich benachrichtigt wird; weiterhin der Energie- und Wasserversorger, die Telefongesellschaft, die GEZ (Gebühreneinzugszentrale für Rundfunk und Fernsehen), eventuell Verlage (Abonnement kündigen) und alle möglichen Sachversicherer (um die Verträge zu kündigen).
 
 
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