Vater spielt mit seiner Tochter im Schwimmbad

Familienkur: Vater-/Mutter-Kind-Kur in Rehakliniken und Kurorten

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Eltern sind im Alltag großen Belastungen ausgesetzt. Der Stress kann sich schnell auf die Gesundheit auswirken und zu chronischen Beschwerden führen. Zur Erholung und Prävention von gesundheitlichen und psychischen Erkrankungen kann auch eine Vater-Kind-Kur bzw. Mutter-Kind-Kur dienen. Doch wie bekomme ich überhaupt einen Platz für eine solche Kur? Wie läuft die Kur ab? Und wer trägt die Kosten?

Die Eltern-Kind-Kur: Der einfache Weg in Richtung Erholung

Kindererziehung, berufliche Verpflichtungen und die Versorgung anderer Familienmitglieder prägen den Alltag vieler Mütter und Väter. Der dadurch entstehende Druck und Stress führt zu Müdigkeit, Erschöpfung und psychischer Belastung. Entsprechend hoch ist das Krankheitsrisiko von Müttern und Vätern. Kommen dann noch andere Schwierigkeiten hinzu, wie die Pflege eines nahen Angehörigen, kann der Stress schnell zu viel werden. Erste Anzeichen einer beginnenden Erschöpfung sind beispielsweise Schlafstörungen, Selbstzweifel oder starke Gereiztheit. Oft überträgt sich diese stressbedingte Unruhe der Eltern auch auf die Kinder. Aus diesem Grund haben Eltern einen Rechtsanspruch auf medizinische Vorsorge. Diese kann beispielsweise in einer Mutter-Kind-Kur geleistet werden.

Seit 2002 gibt es auch für Väter die Möglichkeit eine solche Kur mit ihren Kindern zusammen durchzuführen. Eine Mutter-/Vater-Kind Kur stellt eine stationäre medizinische Behandlung dar, bei der die Gesundheit der Eltern im Vordergrund steht. Hierfür werden Mütter und Väter mit ihren Kindern in Rehakliniken oder speziellen Kurhäusern untergebracht. Die Erziehungspersonen werden auf den Stationen medizinisch behandelt und so vor gesundheitlichen Belastungen oder Gefährdungen geschützt. Ziel ist typische Gesundheitsschäden wie stressbedingte Erschöpfungserscheinungen zu mildern. Ob Sie eine Vater-/Mutter-Kind-Kur anstreben sollten, können Sie auch in einem Online-Test des Müttergenesungswerks erfahren.

Welche Voraussetzungen müssen bei einer Vater-/Mutter-Kind-Kur gegeben sein?

Auch Eltern brauchen mal eine Auszeit. Doch das Kind alleine zuhause zu lassen, während sich Eltern um ihre Gesundheit kümmern, ist in vielen Fällen nicht möglich. Bei einer Vater-/Mutter-Kind Kur können Eltern ihre Kinder in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren mitnehmen. In Ausnahmefällen können sogar Kinder bis 14 Jahre bei der Maßnahme mit dabei sein. Hierfür muss jedoch eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • Das Kind ist krank oder gesundheitsgefährdet
  • Das Kind hat psychische Probleme (z.B. Trennungsangst)
  • Das Verhältnis zwischen Kind und Eltern ist belastet
  • Das Kind kann nicht anderweitig betreut werden

Keine Altersgrenze für eine Vater-/Mutter-Kind-Kur gibt es für Kinder mit einer Behinderung.

Wie läuft eine Beantragung einer Vater-/Mutter-Kind-Kur ab?

Eine Vater-/Mutter-Kind-Kur wird zunächst über den Hausarzt verordnet. Eltern, die eine Vater-/Mutter-Kind-Kur anstreben oder aber Belastung, Stress und Unwohlsein empfinden, sollten also zunächst Rat bei ihrem Hausarzt suchen. Stellt dieser ein Attest für eine solche Kur aus, können Betroffene dieses bei der Krankenkasse einreichen. Wie ein solcher Antrag aussehen soll, ist bei vielen Krankenkassen bereits auf der Homepage vermerkt. Hilfe und Rat bekommen Eltern aber auch bei Beratungsstellen und Wohlfahrtsverbänden. Die Genehmigung einer Kur kann jedoch dauern. Liegt eine Genehmigung der Krankenkasse vor, sucht diese in Absprache mit einem Arzt dann eine geeignete Kurklinik aus. Natürlich werden hier eigene Wünsche so weit wie möglich beachtet.

Wurde eine geeignete Einrichtung inklusive freiem Platz gefunden, dauert die Kur in der Regel drei Wochen. Ferienzeiten sind hier meist Eltern mit schulpflichtigen Kindern vorbehalten. Jedoch gibt es in vielen Einrichtungen auch Lehrkräfte, die die Kinder während der Dauer der Kur unterrichten. Urlaub müssen Arbeitnehmer in diesem Zeitraum nicht einreichen. Die Bewilligung erfolgt über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wiederholbar ist eine Vater-/Mutter-Kind-Kur in der Regel erst nach vier Jahren.

Wenn Krankheit und Stress die Familie überfordert – Was geschieht in einer Kur?

Während der rund 3-wöchigen Kur-Phase in der Einrichtung steht vor allem die Gesundheit der Eltern im Vordergrund. Die Behandlung wird dabei immer individuell an die Situation des Patienten angepasst. Je nach Belastung – z.B. Erziehungsprobleme, Trennung vom Partner oder kranke bzw. pflegebedürftige Kinder – wird ein Programm für das betroffene Elternteil aufgestellt. Oft enthalten die Kurmaßnahmen dann Aspekte wie:

  • Ernährungsberatung
  • Gesundheitsberatung
  • Entspannungsübungen
  • Sportliche Aktivitäten
  • Therapeutische und psychologische Gespräche
  • Erziehungsberatung

Zudem steht natürlich auch die Zeit mit Kindern im Vordergrund. Und zwar solche, die nicht getrieben von Alltagsaufgaben ist. Kochen, Putzen und andere hauswirtschaftliche Aufgaben werden den Eltern in dieser Zeit abgenommen, sodass sie auch die Zeit mit ihren Kindern verbringen können. Ziel ist es hier, neue Erlebnisse zu schaffen und so die Vater-/Mutter-Kind-Beziehung zu stärken.

Vorsorge ist besser als Nachsorge – Unterschied zwischen Kur und Reha

Obwohl beide Begriffe oft synonym verwendet werden, bestehen zwischen einer Kur und einer Reha wesentliche Unterschiede, die sich auch auf die dortigen Maßnahmen auswirken.


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Gesundheitsprävention: Die Kur

Eine Kur, wie beispielsweise die Vater-/Mutter-Kind-Kur dient der Vorsorge und zum Erhalt der Gesundheit. Hier soll die Gesundheit also gefestigt und Erkrankungen vorgebeugt werden. Besonders Menschen mit einer geschwächten Gesundheit oder psychischen Belastungen (wie z.B. Eltern) sollen durch die Kur gestärkt werden. Das spezielle Programm bei einer Kur soll dazu beitragen, dass sich der Patient wieder besser im Alltag zurechtfindet. Damit ist die Kur eine Art Urlaub im Sinne der Gesundheit. Sie dient hauptsächlich der Prävention und soll Körper und Seele wieder ins Gleichgewicht bringen.

Die häufigsten Gründe für eine Kur sind:

Gesundheitswiederherstellung: Die Reha

Die Reha ist im Gegensatz zur Kur keine vorbeugende Maßnahme, sondern dient der Wiederherstellung (Rehabilitation) der Gesundheit. Im Regelfall sind hier Patienten, die eine schwere Erkrankung wie einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt oder andere Operationen durchgemacht haben. Ziel ist es die stark gesundheitlichen Einschränkungen der Reha-Patienten zu minimieren und sie – gegebenenfalls mit körperlichen Beeinträchtigungen – auf den Alltag vorzubereiten.

Die Rehabilitation ist – je nach Patient – mit einem breiten Maßnahmenprogramm aufgestellt, die medizinische, physikalische und psychosoziale Therapien beinhaltet. Kinder sind hier in der Regel als Begleitperson nicht erwünscht, da sich verletzte oder erkrankte Eltern auf die Wiederherstellung ihrer Gesundheit konzentrieren sollen. Ist jedoch keine anderweitige Betreuung möglich, ist auch die Mitnahme von Kindern in speziellen Kliniken gestattet.

Welche Kosten kommen mit einer Kur oder Reha auf mich zu?

Laut § 24 und § 41 SGB V stehen Müttern und Vätern eine medizinische Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme zu. Die Kosten für eine entsprechende Vater-/Mutter-Kind-Kur werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Gesundheitsproblem im Zusammenhang mit den Belastungen des Elterndaseins und in der Folge ein Attest durch einen Arzt. Ob das vorliegende Gesundheitsproblem ausreicht und das Attest für eine Vorsorgemaßnahme (Kur) oder eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) ausgestellt wird, entscheidet zunächst der Hausarzt. Wird das Attest dann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht, entscheidet diese nach Prüfung über den Antrag. Hierbei machen die Krankenkassen in der Regel nach einer Bewilligung zunächst Vorschläge für eine entsprechende Einrichtung.

Zwischen den Vorschlägen können Eltern zunächst wählen oder nochmals eigens recherchierte Einrichtungen angeben. Voraussetzung bei einer Wunsch-Einrichtung ist nur, dass diese für die Maßnahme geeignet ist. Neben den Zahlungen der Krankenkassen für Aufenthalt, medizinische Maßnahmen und Versorgung besteht für die Eltern eine gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind und Kinder unter 18 Jahre zahlen keine Eigenbeteiligung. Für die Reisekosten gilt ein Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent, der mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro beträgt. Bei Privatversicherten werden die Kosten für eine Vater-/Mutter-Kind-Kur je nach Zusatzversicherung übernommen. Die Kosten für das Kind tragen die Eltern in der Regel jedoch selbst, insofern dieses nicht auch behandlungsbedürftig ist.

Titelbild: © YakobchukOlena/ iStock.com

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