Porzellan und Gläser in Scherben

Braucht man eine Hausratversicherung?

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Eine Hausratversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, sobald gewisse Werte angeschafft werden. Per Definition handelt es sich dabei um eine Versicherung, die den eigenen Hausrat gegen bestimmte Schäden versichert. Ob der Wohnraum gemietet oder Eigentum ist, spielt dabei keine Rolle. Unter Hausrat werden vor allem mobile Gegenstände verstanden. Die Abgrenzung ist aber nicht immer einfach.

Warum ist eine Hausratversicherung wichtig?

Ist eine Hausratversicherung überhaupt wichtig oder kann man gut darauf verzichten? Eine Hausratversicherung zu haben ist zwar keine Pflicht, aber all denjenigen zu empfehlen, die sich einen Verlust des Hausrats nicht oder nur sehr schwer leisten können. Kommt es beispielsweise in der Wohnung zu einem Brand, können Möbel, Kleidung und Elektrogeräte durch den Brand selbst oder die Löscharbeiten zerstört oder so stark beschädigt werden, dass sie vollständig ersetzt werden müssen. Und auch wenn die Gegenstände nicht mehr neu waren, kann eine Neuanschaffung ganz schön ins Geld gehen.

Wofür kommt eine Hausratversicherung auf?

Nicht alles, was im Laufe des Lebens angeschafft wird, zählt zum Hausrat. Typische Haushaltsgegenstände, die von der Hausratversicherung abgedeckt werden, sind:

  • Computer
  • Bücher
  • Kleidung
  • Elektrogeräte
  • Geschirr
  • Möbel
  • Schmuck
  • Bargeld

Neben den Gegenständen, die immer Teil der Hausratversicherung sind, gibt es auch solche, die zusätzlich versichert werden müssen, da für sie sonst kein Versicherungsschutz besteht. Fahrräder sind dafür nur ein Beispiel (im Rahmen einer Hausratversicherung ist der Fahrradschutz aber häufig günstiger als mit einer speziellen Fahrradversicherung). Wer Überspannungsschäden mitversichern will, sollte das bei den Vertragsverhandlungen unbedingt angeben, um im Schadensfall Elektrogeräte ersetzt zu bekommen. Überspannungsschäden können durch Blitzschlag bei einem Gewitter entstehen.
Der Versicherungsvertrag muss zum Wert der Gegenstände passen. Deshalb ist es wichtig, bei Vertragsabschluss die tatsächlichen Werte anzugeben. Ändert sich etwas am Wert, ist der Vertrag anzupassen. Das gilt neben der Hausratversicherung oft auch für die Wohngebäudeversicherung, denn diese beiden Versicherungen greifen oftmals ineinander.

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Der Versicherer prüft jeden Fall individuell. Zunächst muss der angegebene Auslöser Vertragsbestandteil sein. Außerdem dürfen Sie sich als Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig verhalten haben (es sei denn, dieser Punkt ist durch Ihre Versicherung abgedeckt). Wenn Sie das Haus bei einer nahenden Gewitterfront verlassen und dabei die Fenster nicht schließen, kann der Versicherer Ihnen bei den entstandenen Schäden einen Teil der Zahlung verweigern. Das gilt auch für untaugliche Schlösser, die einem Einbrecher den Zutritt erleichtern oder brennende Kerzen, die unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Eine Hausratversicherung ist für folgende Schäden vorgesehen:

Wenn beispielsweise die Waschmaschine ausläuft und das Leitungswasser Möbel beschädigt oder wenn durch einen starken Sturm ein Fenster beschädigt wird und Regenwasser den Teppich ruiniert, so ist im Normalfall die Hausratversicherung zuständig. Ebenso wenn in die Wohnung oder das Haus eingebrochen wird und teure Elektrogeräte gestohlen werden oder wenn ein Kabelbrand ohne eigenes Zutun entsteht, ist gewöhnlich die Hausratversicherung am Zug.

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Die Menge des Hausrats und der Wert sind entscheidend bei der Frage, ob Sie eine Hausratversicherung benötigen oder nicht. Sollten Sie nur sehr wenig besitzen und sind Sie in der Lage, diese Dinge problemlos zu ersetzen, brauchen Sie keine Hausratversicherung. Bedenken Sie aber, dass Sie bei wenig Besitz und einer kleinen Wohnung auch eine entsprechend günstige Hausratversicherung abschließen können. Im Zweifel ist es besser, sich einen Vertrag vorschlagen zu lassen und dann zu berechnen, ob eine Hausratversicherung nicht doch die günstigere Option ist. Je mehr Eigentum vorhanden ist, umso mehr kann sich eine Hausratversicherung lohnen.

Mieter und Bewohner einer Eigentumswohnung

Wer sich eine eigene Wohnung nimmt, sollte gründlich abwägen, ob eine Hausratversicherung notwendig ist. Eine Liste der Gegenstände in den eigenen vier Wänden kann hier weiterhelfen. Was müsste aus folgenden Räumen schnell ersetzt werden?

  • Küche
  • Badezimmer
  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Arbeitsbereich

Hinzu kommen:

  • Geld
  • Kleidung
  • Erbstücke
  • Unterhaltungselektronik

In die Liste werden die Gegenstände und der geschätzte Kaufpreis eingetragen. In die dritte Spalte kommt der Preis für eine Neuanschaffung. Wo es infrage kommt, kann alternativ auch der Preis für einen adäquaten gebrauchten Gegenstand eingetragen werden. Durch Zusammenrechnen erhält man die kalkulierte Summe, die im Schadensfall sofort aus eigener Tasche zu zahlen wäre, um überhaupt den Alltag zu meistern.

Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass die Hausratversicherung den Neuwert ersetzt! Denken Sie also nicht, dass Ihre alten Küchengeräte nicht mehr viel wert sind. Sollten Sie alles neu kaufen müssen, kann das sehr teuer werden.


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Familienmitglieder im selben Haushalt

Erwachsene Kinder im elterlichen Haushalt brauchen keine eigene Hausratversicherung, denn sie sind über die Familie abgesichert. Das gleiche gilt, wenn weitere Familienmitglieder wie die pflegebedürftige Großmutter oder der Großvater in die Wohnung aufgenommen werden.

Wohngemeinschaften und Studierende

Mieten Sie eine Wohnung und beschließen, Mitbewohner aufzunehmen, sind die Räumlichkeiten für gewöhnlich wenigstens teilweise getrennt. So hat jeder seine Rückzugsmöglichkeit, für die sie oder er auch allein verantwortlich ist. Badezimmer und Küche hingegen werden meist gemeinschaftlich genutzt. Die Abgrenzung für eine gute Hausratversicherung ist in diesen Fällen nicht einfach.

Theoretisch kommt eine Hausratversicherung für Wohngemeinschaften in Frage. Vertragspartner der Versicherung wird dann einer der Mitbewohner. Jeder, der nun einzieht, ist über die Hausratversicherung mitversichert. Die Voraussetzung ist aber, dass diese Personen auch im Mietvertrag namentlich genannt werden. Ist das nicht der Fall oder nicht gewünscht, kann jeder Mitbewohner für sich selbst eine Hausratversicherung abschließen.

Natürlich können sich einzelne Mitbewohner auch aus der Hausratversicherung ausschließen. Das ist zum Beispiel bei Studierenden sinnvoll, die ihrerseits noch über die Eltern hausratversichert sind. Problematisch wird die Hausratversicherung innerhalb der WG, wenn mehrere Schlüssel verteilt wurden und kaum noch nachvollziehbar ist, wer überhaupt Zugang zu den Räumlichkeiten hat. Hier kann sich der Versicherer weigern, einen Vertrag abzuschließen. In Studentenwohnheimen gibt es mehrere Möglichkeiten. Manche Wohnheime bieten ihrerseits eine Hausratversicherung an. Trotzdem ist es möglich, eine eigene Versicherung abzuschließen.

Senioren im Pflegeheim

Etwas komplizierter wird es beim Umzug in ein Pflegeheim. Wer dauerhaft zum Pflegefall wird, nimmt für gewöhnlich keinen Hausrat mit in das Pflegeheim. Aber was ist mit der Wohnung? Im Rahmen einer akuten Erkrankung oder nach einem Unfall ist oft gar nicht sicher, ob der Patient zu einem späteren Zeitpunkt in die Wohnung zurückkehren kann. Das kann dazu führen, dass die Räumlichkeiten über einen längeren Zeitraum unbewohnt und damit auch unbewacht sind. In einem solchen Fall ist es besser, den Versicherer zu informieren und eine Einigung zu erzielen. Möglicherweise können Wertgegenstände auch vorübergehend zwischengelagert werden, um Schäden im Fall eines Einbruchs zu reduzieren. Zieht ein Bewohner in ein Heim und nimmt einen Teil des Hausrats mit, ist zu prüfen, ob im Rahmen der Hausratversicherung eine Außenversicherung greifen kann.

Vermieter

Wenn Sie als Vermieter möblierten Wohnraum vermieten, sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Meist wird dafür eine Pauschale fällig, die sich anhand der Quadratmeter errechnet. Je mehr Sie in eigener Verantwortung halten wollen, umso sinnvoller ist es, sich auch um die Hausratversicherung zu kümmern. Schließlich schützen Sie damit auch Ihr Eigentum. Gerade bei möblierten Wohnungen oder Einzelzimmern sind die Bewohner oft nur vorübergehend Nutzer der Räumlichkeiten. Als Vermieter sollten Sie unter solchen Bedingungen auch darauf achten, dass Sie über mögliche Schäden zeitnah informiert werden. Im Zweifel – und bei sehr häufigem Mieterwechsel – lässt sich eine gewisse Sicherheit über einen professionellen Reinigungsdienst auffangen.

Ist eine Hausratversicherung notwendig?

Bei der Frage „Hausratversicherung ja oder nein?“ ist zu bedenken, dass, auch wenn Hausratschäden oft nicht existenzbedrohend sind, doch hohe Kosten entstehen können. Wer keinen eigenen Hausstand hat und über die Eltern mitversichert ist, benötigt keine eigene Hausratversicherung. Wer keinen eigenen Hausrat besitzt, benötigt selbstverständlich auch keine Versicherung dafür. Für alle anderen kann sich eine Hausratversicherung dann lohnen, wenn sie sich den Nachkauf von Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung usw. nicht ohne Weiteres leisten können.

Wichtig beim Abschluss ist, dass die Versicherungssumme nicht zu niedrig angesetzt wird. Außerdem sollte mit dem Versicherer ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden, damit der Schaden auch dann, wenn er die festgelegte Versicherungssumme übersteigt, voll bezahlt wird. Überdies bieten manche Versicherer auch an, auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, zu versichern. Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel „Hausratversicherung – Was ist zu beachten?“

Ist eine dynamische Hausratversicherung sinnvoll?

„Dynamisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung jedes Jahr um einen bestimmten Betrag steigt oder fällt. Dabei entspricht die Erhöhung der Senkung der jährlich vom Statistischen Bundesamt ausgerechneten Preissteigerungsrate. Sinnvoll ist eine dynamische Anpassung der Versicherungssumme dann, wenn der Wert Ihrer Einrichtungsgegenstände in einem Maße angestiegen ist, dass die Versicherungssumme eine vollständige Wiederbeschaffung nicht mehr gewährleisten kann. Wenn Ihre Versicherung diese Anpassung vornehmen will, können Sie jedoch auch widersprechen und sie so ein Jahr lang aussetzen.

Titelbild: © Dimitry Lobanov/ stock.adobe.com 

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