Junger Mann hat eine Idee

Unterschiede zwischen Versicherungsmakler, Vertreter und Mehrfachagent

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Wer sich für das Alter absichern möchte oder sein Eigentum versichern will, geht heutzutage nicht mehr einfach so zum Versicherungsvertreter um die Ecke. Mittlerweile haben sich nämlich rund um den Verkauf von Versicherungen verschiedene Berufe entwickelt. So finden Verbraucher allerlei ähnlich klingende Berufsbezeichnungen. Diese reichen von Versicherungsmaklern, Versicherungsvertretern, Versicherungsvermittlern bis hin zu Versicherungsberatern. Allen gemein ist, dass sie Ihnen eine Versicherung verkaufen können. Der Unterschied liegt vor allem in den Vergütungs- und Anbindungsmodellen. Doch was genau unterscheidet nun eigentlich einen Versicherungsmakler von einem Versicherungsvertreter, Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater? Wir erklären Ihnen, was hinter den Berufsbezeichnungen steckt.

Was macht ein Versicherungsvermittler?

Der Begriff des Versicherungsvermittlers ist ein Oberbegriff für drei Berufsgruppen. Darunter versammeln sich sowohl Versicherungsvertreter als auch Versicherungsmakler und Versicherungsberater. Alle drei Berufsgruppen sind also immer zugleich auch Versicherungsvermittler. Der Unterschied zwischen den verschiedenen Berufsbezeichnungen liegt vor allem darin, ob die Vermittler für eine Versicherung arbeiten oder nicht. Das heißt, ob sie unabhängig agieren können oder in Zusammenarbeit mit einer Versicherung tätig sind.

Für Sie als Kunde muss die Information über eine Abhängigkeit des Vermittlers an ein Unternehmen stets offengelegt werden. Jeder Vermittler hat die Pflicht, Ihnen konkret zu sagen, ob er in Zusammenarbeit mit einer oder mehrerer Versicherungen steht und von wem er wofür sein Geld bekommt. Ob ein Vermittler letztlich an einen oder mehrere Anbieter gebunden ist, ist aber auch an der Berufsbezeichnung des Vermittlers sichtbar.

Hinzu kommt, dass der Status als Versicherungsvermittler mit hohen Zugangsqualifikationen verbunden ist. Jeder Vermittler muss also mindestens eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben. Dies soll zum einen den Standard der Beratungen hochhalten und zum anderen die Kenntnis des Marktes verstärken.

Was macht ein Versicherungsvertreter?

Ein Versicherungsvertreter ist immer an bestimmte Anbieter gebunden. Das heißt, er arbeitet in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Versicherern und bietet ausschließlich deren Produkte an. Eine Beratung mit einer hohen Auswahl an Versicherern kann deshalb für die Kunden hier nicht stattfinden. Dennoch gibt es einen entscheidenden Vorteil: Durch das kleinere Angebot eines Versicherungsvertreters kennt sich dieser mit den jeweiligen Leistungen einer Versicherung sehr gut aus. So kann er den Kundenbedarf optimal ermitteln und weiß genau, welche Vor- und Nachteile die Versicherung bietet.

Ein weiterer Vorteil liegt in den Kosten für eine Beratung. Ein Vertreter ist für die Produktgeber als dauerhafter Vermittler zuständig. Deshalb wird er in der Regel aus Abschlussprovisionen sowie bei laufenden Verträgen mittels einer Bestandsprovision bezahlt. Für den Kunden selbst entstehen so in der Regel keine zusätzlichen Beratungskosten. Hinzu kommt, dass, wenn ein Vertreter seine Kunden schlecht berät oder beispielsweise seine Dokumentations- und Informationspflichten verletzt, nicht der Vertreter, sondern der jeweilige Versicherer dafür geradestehen muss. Und das natürlich auch finanziell. Sollten also Ansprüche geltend gemacht werden, haftet dafür direkt die Versicherungsgesellschaft.

Unter den Versicherungsvertretern gibt es zudem grundsätzlich zwei Arten. Zum einen die so genannten Einfirmenvertreter und daneben Mehrfachagenten. Beide sind zwar an Versicherer gebunden, unterscheiden sich jedoch in der Anzahl der Kooperationen.

Einfirmenvertreter: Wie der Name bereits erahnen lässt, ist ein Einfirmenvertreter für lediglich eine Versicherung zuständig. Bei ihm gibt es neben den Produkten eines Versicherers keine Konkurrenzangebote. Deshalb hat sich auch der Begriff des „Ausschließlichkeitsvertreters“ hierfür etabliert.

Mehrfachagenten: Im Gegensatz zum Einfirmenvertreter sind Mehrfachagenten für mehrere Versicherer tätig. Das heißt, dass der Vertreter einen Vertrag über den Vertrieb von Versicherungen mit mehreren Anbietern eingegangen ist. Damit gilt er als Handelsvertreter nach § 84 HGB und hat die Möglichkeit, Produkte von eben jenen Versicherungsunternehmen anzubieten. Üblicherweise bietet ein Mehrfachagent Versicherungen von fünf bis zehn Versicherern an.

Was macht ein Versicherungsmakler?

Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter geht der Versicherungsmakler keinen festen Vertrag mit einem Versicherer ein. Damit ist er nicht an einen Anbieter gebunden und in der Beratung absolut unabhängig. Der Vorteil liegt also klar auf der Hand: Versicherungsmakler können Kunden Angebote von prinzipiell allen Versicherern machen. Praktisch ist es natürlich unmöglich, wirklich Angebote aller Anbieter in die Beratung einzubeziehen. Jedoch muss ein Versicherungsmakler Ihnen als Kunden begründen können, welche Anbieter er nicht berücksichtigt hat und warum.

Ähnlich wie bereits beim Versicherungsvertreter verdient ein Versicherungsmakler im Normalfall durch die Provisionen für den Abschluss und die Betreuung eines Vertrages. Wie hoch die Vergütung ist, hängt dabei vom jeweiligen Anbieter ab. Lassen Sie sich deshalb auch unbedingt bei der Beratung die Anschluss- und Vertriebskosten der einzelnen Angebote aufzeigen. So stellen Sie sicher, dass nicht nur die Versicherung mit der besten Provision angeboten wurde. Der Vorteil am Provisionsgeschäft für den Kunden ist dabei, dass er für die Beratung nicht in finanzielle Vorleistung treten muss. Das ist besonders dann gut, wenn Sie als Kunde eine zweite oder dritte Meinung von anderen Experten einholen wollen. Neben der Provisionsvergütung gibt es mittlerweile auch Versicherungsmakler, die auf Honorarbasis arbeiten. Hier zahlen Sie also dem Vermittler Geld für die Beratung unabhängig davon, ob ein Versicherungsvertrag zustande kommt.

Für die Betreuung Ihrer Versicherung schließen Sie einen Maklervertrag mit dem Versicherungsmakler. Der Maklervertrag regelt die Rechte, Pflichten und Haftung des Vermittlers Ihnen als Kunden gegenüber.


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Was macht ein Versicherungsberater?

Ein Versicherungsberater berät Sie, ähnlich wie ein Versicherungsvertreter, unabhängig von Versicherern. Die Berater haben also ebenfalls keinen Vertrag und damit keine Anbindung an bestimmte Anbieter. Der Unterschied zum Versicherungsvermittler liegt in der Bezahlung. Denn ein Versicherungsberater bekommt vom Kunden ein gewisses Honorar bezahlt. So kann ein Berater seinen Kunden auch mal von einer Versicherung abraten, ohne dass der fehlende Abschluss am Geldbeutel nagt. Der Nachteil des Honorarmodells ist natürlich die Vorleistung, die Sie als Kunde bezahlen müssen, selbst wenn Sie keine Versicherung abschließen.

Das zu zahlende Honorar lohnt sich jedoch in vielen Fällen. Denn während Kunden von Versicherungsvertretern und -maklern die Provisionszahlungen meist auf die Versicherungsprämie aufgeschlagen bekommen, bieten Versicherungsberater sogenannte Nettotarife an. In diesen Verträgen sind keine Betreuungs- oder Abschlusskosten enthalten, sodass die Versicherungsprämien insgesamt niedriger werden. Dadurch können Kunden trotz des Honorars viel Geld sparen, besonders wenn die Versicherung über einen längeren Zeitraum bestehen soll (Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit). Bei kleineren Verträgen wie einer KFZ-Versicherung oder einer Privathaftpflicht rechnet sich dieser finanzielle Aufwand meist jedoch nicht.

Dass Versicherungsberater tatsächlich Versicherungen vermitteln dürfen, ist erst seit Februar 2018 so geregelt. Zuvor durften Versicherungsberater lediglich beratend tätig sein. Verträge konnten ihre Kunden zuvor jedoch noch nicht abschließen. Mit der Einführung dieser Änderung und der, dass Versicherungsmakler auch auf Honorarbasis arbeiten dürfen, verschwimmen die Grenzen beider Berufsbezeichnungen.

Hinzu kommt, dass der Begriff des Versicherungsberaters geschützt ist. Das heißt, dass dieser Vermittler vom Kunden auf Honorarbasis bezahlt wird. Die Bezeichnung „Honorarberater“ wiederum unterliegt keinem solchen Schutz. Diese Bezeichnung wird grundsätzlich dann benutzt, wenn eine Mischform zwischen Provision und Honorar angeboten wird. Auch hier gilt: Lassen Sie sich als Kunde stets die Zahlungen Dritter offenlegen.

Versicherungen abschließen – ohne Vermittler?

Kunden haben auch die Möglichkeit, Versicherungen ganz ohne Vermittler abzuschließen. Diese Form des Handels wird Direktvertrieb genannt. Der Direktvertrieb ist also das Gegenstück zum persönlichen Vertrieb über Vermittler. Die Kunden suchen dabei den direkten Kontakt zu den Anbietern. Dies geschieht beispielsweise über die Webseiten des Anbieters oder auf schriftlichem und telefonischem Wege.

Der Direktvertrieb hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Besonders bei Versicherungsprodukten, die in Preis und Leistung transparent sind und die wenig Beratungsbedarf benötigen, hat sich der Direktvertrieb erhöht. Dies ist beispielsweise bei KFZ-Versicherungen der Fall. Zudem führt der Erfolg der Vergleichsportale im Internet zu immer mehr direkten Versicherungsabschlüssen. So informieren sich viele Kunden zunächst im Netz und kontaktieren danach die Versicherungen direkt.

Als Verbraucher sollten Sie beim Abschluss einer Versicherung ohne Vermittler vor allem auf die passenden Leistungen achten. Denn viele Produkte passen nicht zu den persönlichen Lebensumständen, sodass es ohne ausführliche Beratung zum Abschluss einer falschen Versicherung kommen kann. Sollten Sie sich hinsichtlich der Leistungen unsicher sein, ist eine Beratung durch einen Experten unumgänglich.

Der Vorteil des Direktvertriebes liegt vor allem in der Unabhängigkeit. Sie alleine entscheiden, welche Versicherung Sie auswählen. Beim Abschluss einer für Sie nicht passenden Versicherung haftet dementsprechend niemand anderes für den Fehler. Sie sparen jedoch Geld, denn als Kunde im Direktvertrieb wird keine Provision auf die Versicherungsprämie aufgeschlagen oder ein Honorar fällig. Aufgrund dieser Vorteile nimmt der Vertriebsweg der Direktversicherungen immer weiter zu. Dennoch wird der Großteil der Versicherungen weiter über Dritte – meist einem Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler – abgeschlossen.

Vergleichsportale: Versicherungen im Internet abschließen

Die Digitalisierung macht auch vor den Versicherungen nicht Halt. Deshalb sind im Laufe der Zeit Online-Vergleichsportale entstanden, die Verbrauchern im Internet einen Produktüberblick von Versicherern liefern. Zudem können Kunden auf diesen Vergleichsportalen bequem von zu Hause aus Versicherungen über das Internet abschließen.

Dabei wissen die wenigsten Verbraucher: Auch bei diesen Online-Vergleichsportalen handelt sich um nichts Anderes als Versicherungsmakler. Bietet eine Webseite den Abschluss einer Versicherung an, agiert das Portal rechtlich als Versicherungsvermittler und bekommt ebenso Provisionszahlungen. Dem Besucher der Webseiten fällt dies nur selten auf. Deshalb haben Verbraucherschützer bemängelt, dass die Webseiten ihre Vermittlungsleistung gegenüber dem Kunden genauer darstellen müssen.

Der Vorteil solcher Vergleichsportale liegt natürlich in der ständigen Erreichbarkeit. So können Verbraucher bequem am Laptop einen ersten Überblick über das Versicherungsangebot bekommen. Eine ausführliche und strategische Beratung im klassischen Sinne kann eine solche Plattform in der Regel jedoch nicht leisten. So kann es passieren, dass die Verbraucher aufgrund des fehlenden Wissens ein für sich nicht passendes Produkt auswählen.

Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Sie die Leistungen und Preise im Internet intensiv vergleichen. Viele Vergleichsportale wie check24.de, geld.de oder versicherungsvergleich.de liefern zudem Verlinkungen auf die Webseiten der Versicherer. Informieren Sie sich vor einem Abschluss über das Vergleichsportal auch auf den einzelnen Seiten der Versicherungen.

Titelbild: © SIphotography/iStock.com

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