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Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen

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Mit einer Lebens- oder Rentenversicherung sorgen viele Deutsche für ihr Alter vor. Im Jahr 2021 belief sich der Bestand an solchen Lebensversicherungsverträgen allein in Deutschland auf rund 82,7 Millionen. Dabei profitieren die Versicherten auch von Überschussbeteiligungen. Also zusätzlichen Geldern, die ihr Versicherer erwirtschaftet hat. Doch wie entstehen diese Überschüsse eigentlich genau und wie werden Verbraucher daran beteiligt? Wir geben in diesem Artikel einen Überblick über die häufigsten Fragen rund um die Überschussbeteiligung.

Was ist die Überschussbeteiligung?

Bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung erhält der Kunde von der Versicherungsgesellschaft nach Kostenabzug eine garantierte Verzinsung auf eingezahlte Beiträge. Erwirtschaftet der Anbieter mehr Zinserträge, muss er diesen Zinsüberschuss an seine Kunden weitergeben. Damit werden alle Versicherten an den verschiedenen Überschüssen beteiligt (Überschussbeteiligung). Befindet sich der Kunde in der Ansparphase kann so die garantierte versicherte Leistung erhöht werden. Erhält der Versicherte bereits die Gelder in Form einer Rente, so führt der Zinsüberschuss zur Steigerung der Rentenleistung. Die Überschussbeteiligung wird jedes Jahr vom Versicherer neu ermittelt. Wichtig ist dabei, dass Überschusszahlungen nicht garantiert sind. Kann ein Versicherer keine Überschüsse erwirtschaften, erhalten dessen Kunden für das betroffenen Jahr ausschließlich den Garantiezins gutgeschrieben.

Arten von Überschüssen

Überschüsse können bei Lebensversicherern auf verschiedene Weisen entstehen. Grundsätzlich gibt es vier Arten, die eine Versicherungsgesellschaft zusätzliche Erträge für die Versicherten erwirtschaften lassen. Die gängigen Überschussarten gliedern sich in Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse. Hinzu kommen Bewertungsreserven, welche monatlich ermittelt werden.

Zinsüberschüsse

Diese Überschüsse entstehen immer dann, wenn die Versicherungsgesellschaft einen Gewinn durch die Anlage der Kundengelder erzielt. So verspricht der Versicherer seinen Sparern im Vertrag zunächst einen garantierten Zins. Wird dieser garantierte Zins durch eine gute Kapitalanlagestrategie und einem höheren Kapitalmarktzins erwirtschaftet, profitieren die Kunden von dem Überschuss.

Risikoüberschüsse

Risikoüberschüsse fallen bei den Lebensversicherungs-Verträgen dann an, wenn statt der kalkulierten Sterbefälle wesentlich weniger Fälle auftreten. Bei Rentenversicherungen verhält es sich genau umgekehrt. Hier fallen Risikoüberschüsse vor allem dann an, wenn Versicherungsnehmer früher versterben, als die Versicherungsgesellschaft veranschlagt hatte. Der Versicherer muss dann kürzer als gedacht Rentenzahlungen leisten, was einen Überschuss produziert. Der übriggebliebene Betrag, welcher damit frei geworden ist, kann so auf die restlichen Versicherten verteilt werden.

Kostenüberschüsse

Diese Art der Überschüsse bezieht sich auf die interne Kostenstruktur der Versicherer. Senkt ein Versicherer seine Kosten für interne Prozesse oder fallen Verwaltungskosten am Ende günstiger aus als gedacht, hat der Versicherer zusätzliche Gelder zur Verfügung. Diese werden ebenfalls als Überschusszahlungen an die Versicherten geleistet.

Bewertungsreserven

Auch bei dieser Art der Gewinnkomponente muss ein Versicherer seine Kunden unter Umständen beteiligen. Bewertungsreserven sind Kursgewinne von festverzinslichen Wertpapieren. Die Überschüsse, die durch Bewertungsreserven entstehen, werden immer nur zur Beendigung der Versicherung ermittelt und gutgeschrieben.

Neben diesen vier klassischen Überschussarten gibt es weitere Erträge, die ein Versicherer zusätzlich erzielen kann. Dazu zählen zum Beispiel Storno-Überschüsse, die durch vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen entstehen. Auch Zahlungen, die von Rückversicherern kommen, werden als Überschuss gewertet. Jedoch machen diese beiden nur einen geringen Anteil am Gesamtüberschuss aus.

Wie beteiligt Sie der Versicherer am Überschuss?

Versicherer haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ihre Kunden an den jährlichen Überschüssen teilhaben zu lassen. Zum einen bieten die meisten Gesellschaften ihren Versicherten so genannte laufende Überschussbeteiligungen an, die während der Ansparphase jährlich gutgeschrieben werden. Die Kunden erwerben damit einen unwiderruflichen Anspruch, der verzinslich angelegt wird. Zum anderen bekommen Kunden am Vertragsende oder bei Rentenbeginn einen Schlussüberschuss verbindlich zugeteilt.

Laufende Überschussbeteiligung

Während der gesamten Ansparphase bekommen die Versicherungskunden jährlich einen Teil der Überschüsse direkt auf den bereits eingezahlten Betrag gutgeschrieben. Einmal jährlich verbucht, sind den Versicherten die Überschüsse garantiert. Damit füllt sich das Guthaben bis zum Vertragsende neben den garantierten Zinsen auch durch die laufenden Überschussbeteiligungen.

Wie ein Versicherer die laufende Überschussbeteiligung ermittelt, wird im Handelsrecht, Versicherungsvertragsrecht und dem Versicherungsaufsichtsrecht gesetzlich geregelt. So werden bspw. in der Mindestzuführungsverordnung die Ausschüttungen der verschiedenen Überschussarten wie folgt geregelt:

  • Zinsüberschuss 90% (MindZV)
  • Risikoüberschuss 90% (MindZV)
  • Kostenüberschuss 50% (VVG)

Liegen die Überschussbeteiligungen in einem Jahr niedriger als der garantierte Zins, erhält der Kunde in diesem Fall die Garantieverzinsung.

Schlussüberschuss

Sind Kunden am Ende der Ansparphase angelangt, erhalten sie einen Schlussüberschluss. Dieser wird durch die nicht vollständige Ausschüttung der verschiedenen Überschussarten im Laufe der Vertragslaufzeit zum Aufbau eines Sicherheitspuffers und Ausgleichsmechanismus genutzt und zum Ablauf des Vertrages bzw. Beginn der Rentenzahlung in Form des Schlussüberschuss verbindlich zugeteilt.


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Wer hat Anspruch auf eine Überschussbeteiligung?

Die Überschussbeteiligung für Lebensversicherungen ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 153 geregelt. Dort heißt es, dass den Versicherten eine Gewinnbeteiligung eines Lebensversicherungsanbieters zusteht, insofern dieser Überschuss durch die eingezahlten Gelder der Versicherten erwirtschaftet wurde. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Kunde verursachungsorientiert und angemessen beteiligt werden muss. Zusätzlich hat er klar geregelt, wie hoch die Beteiligung mindestens sein muss.

Wie wird die Überschussbeteiligung festgelegt?

Die Festlegung der individuellen Verteilung der Überschussbeteiligung wird in Deutschland im Handelsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht geregelt. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist dagegen in der Mindestzuführungsverordnung gesetzlich verankert. Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wurde im August 2014 verabschiedet und besagt, dass die Lebensversicherer ihre Kunden grundsätzlich an den Überschüssen beteiligen müssen, nicht jedoch, dass diese immer 100 % der Überschüsse ausgezahlt bekommen.

Der Umfang der Beteiligung des Kunden ist vom Gesetzgeber auf 90 % des Zins- und Risikoüberschusses (§§ 6, 7 MindZV) und 50% des Kostenüberschuss (§ 153 Abs. 3 VVG) festgelegt worden. Genauso verhält es sich – zumindest theoretisch – bei den Bewertungsreserven. Die Problematik bei den Berwertungsreserven: Verkauft der Versicherer gutverzinste Anleihen um Gewinne zu erzielen, muss er diese ersetzen. Neue Anleihen sind jedoch meist schlechter verzinst, sodass womöglich alle Versicherungskunden davon negativ betroffen wären. Ob eine Lebensversicherung also ihre Anleihen wirklich verkaufen muss, prüft im Zweifel die Finanzaufsicht BaFin. In den letzten Jahren haben kaum Versicherer solche Bewertungsreserven an Kunden ausgezahlt.

Zahlt eine Versicherung aufgrund der schlechten Finanzlage gar keine Überschussbeteiligungen aus, steht dem Versicherten jedoch laut Mindestzuführungsverordnung (MindZV) der Garantiezins zu.

Wo finde ich eine Übersicht über aktuelle Überschüsse?

Die Lebensversicherer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden sowohl zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch in der fortlaufenden Ansparphase danach, umfangreiche Informationen zukommen zu lassen. Diese Standmitteilung liegt vor allem im Interesse des Kunden, der regelmäßig über seine Lebensversicherung sowie über seine aktuellen Ansprüche aufgeklärt werden muss.

Entsprechend bekommen Versicherungsnehmer jedes Jahr den aktuellen Stand der Überschussbeteiligung in schriftlicher Form mitgeteilt. Neben der Auflistung der Überschussbeteiligung muss auch angegeben werden, inwieweit diese dem Kunden garantiert ist. Hinzu kommen Leistungsermittlungen beim Eintritt eines Versicherungsfalles zuzüglich der Überschussbeteiligung sowie der Auszahlungsbetrag bei Kündigung der Versicherung.

Neben dem Versicherer informieren regelmäßig zum Jahresende auch Fach- und Publikumsmedien wie das Handelsblatt, die Süddeutsche Zeitung oder die Bild über die Überschussbeteiligungen der Versicherungen. Weiterhin finden Sie auf den Seiten der Versicherer im Internet weitere Informationen.

IDEAL: Überschussbeteiligungen für 2022

Die meisten Versicherer halten ihre laufende Überschussbeteiligung stabil oder senken sie auch 2022 weiter ab. Die Kunden der IDEAL Versicherung hingegen können sich seit Jahren über eine hohe laufende Verzinsung freuen. Für 2022 beträgt diese 3,0%. Hinzu kommt ein Schlussüberschuss von 0,7 % sowie die Beteiligung der Versicherungskunden an den Bewertungsreserven.

Titelbild:  © alfexe/iStock.com

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