Handschlag zwischen Arzt und Patient

Sozialleistungen für Krebskranke

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Letzte Aktualisierung 2023

Wenn Sie an Krebs erkrankt sind, stehen Sie vor einer großen Herausforderung. Das Gesundheitssystem gibt Ihnen sehr viele Möglichkeiten, die Erkrankung zu behandeln. Aber auch die finanzielle Sicherheit muss gewährleistet bleiben. Je nach Krebserkrankung ist die Wahrscheinlichkeit unterschiedlich hoch, dass Sie in Ihrem Beruf ausfallen. Sind Sie z. B. an Hautkrebs erkrankt und wird er früh genug erkannt, ist es gut möglich, dass Sie weiter arbeiten können. Ob schwarzer Hautkrebs oder weißer Hautkrebs, in einem frühen Stadium sind die Heilungschancen sehr gut und möglicherweise genügt ein kleiner Eingriff. Bei anderen Krebsformen kann der Verlauf deutlich schwerer sein. Neben der Erkrankung sind aber auch einige Behandlungsformen belastend für den Organismus und die Psyche. Das hat zur Folge, dass Sie mindestens vorübergehend mehr Hilfe im Alltag benötigen. Hierfür haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gliedern sich in die Leistungen, die erbracht werden müssen und jene, die freiwillig geleistet werden. Bei den freiwilligen Leistungen gibt es Abweichungen, die Sie bei Ihrem Versicherer erfragen können. Die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen Ihrer Krankenkasse sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Ziel ist die Gesunderhaltung bzw. die Wiederherstellung des Versicherungsnehmers. Als Versicherte haben Sie außerdem das Recht auf eine Versorgung, die dem allgemeinen Stand der Wissenschaft entspricht. Die Leistungen müssen dabei wirtschaftlich sein. Sie sind als Patient gesetzlich auch verpflichtet, die Mitverantwortung für Ihre Gesundheit zu tragen. Im Falle einer Krebserkrankung bedeutet das, dass Sie sich aktiv an der Behandlung und der Rehabilitation beteiligen müssen. Das heißt nicht zwingend, dass Sie alle Behandlungen in Anspruch nehmen müssen. Die Maßnahmen, die die Krankenkassen übernehmen, sind im sogenannten Leistungskatalog geregelt. Dieser umfangreiche Katalog enthält die Rahmenbestimmungen, die aber nicht durch den Staat festgelegt werden, sondern von einem Bundesausschuss, der sich aus verschiedenen Fachvertretern zusammensetzt. Für Sie bedeutet das, dass die behandelnden Ärzte Ihnen alle Regelleistungen zukommen lassen. Über Maßnahmen außerhalb der Regelleistungen wird man Sie gesondert informieren.

Private Krankenzusatzversicherung

Über die Leistungen der Krebsvorsorge bieten die gesetzlichen Krankenkassen viele Maßnahmen zur Behandlung und Rehabilitation, wenn Sie an Krebs erkrankt sind. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, kommen Sie in den Genuss weiterer zusätzlicher Leistungen. Die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse geben zunächst vor:

  • Betreuung durch den diensthabenden Arzt
  • Versorgung im nächsten Krankenhaus, das die Behandlung leisten kann
  • Krankenkasse rechnet pauschal für die gesamte Behandlung ab
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer

Sind sie freiwillig privat zusatzversichert, erfolgt die Behandlung auch durch die leitenden Krankenhausärzte, außerdem übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten, die durch eine Chefarztbehandlung bei einem Höchstsatz liegen können. Sie haben außerdem mindestens Anspruch auf ein Zweibettzimmer. Einige Versicherer gewähren Ihnen zudem die freie Wahl des Krankenhauses.

Sonderfälle der GKV

Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen an. Das bedeutet nicht, dass Sie Anspruch auf diese Zusatzangebote haben. Der behandelnde Arzt wird Sie zunächst darüber informieren, wenn ein solches Verfahren für Sie geeignet ist. Die Kostenübernahme muss dann in einem Antragsverfahren mit der Krankenkasse geklärt werden. Dabei haben Sie die fachliche Unterstützung der Ärzte. Unter Zeitdruck kann die Krankenkasse auch innerhalb sehr kurzer Zeit entscheiden.

Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung (PKV)

Für Sie als Privatpatient gelten zunächst die Regelleistungen, die auch für gesetzlich versicherte Personen zutreffen. Eine private Krankenversicherung übernimmt nicht alle individuellen Leistungen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Die privaten Versicherer bieten zwar mehr Leistungen an, sind aber dazu nicht verpflichtet. Der behandelnde Arzt muss Sie genau darüber aufklären, was Sie selbst zahlen müssen und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt. Bedingt durch die Abweichungen und der individuellen Entscheidung sind jedoch auch hierzu oft konkrete Anträge an die Krankenkasse erforderlich.

Leistungen die Sie selbst zahlen müssen

Rechnungen von Anbietern von Gesundheitsleistungen, die nicht bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse unter Vertrag stehen, müssen Sie selbst zahlen. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie zusätzlich zur ärztlichen Betreuung einen Heilpraktiker aufsuchen. Nicht gezahlt werden außerdem:

  • Leistungen ohne wissenschaftlich belegten Nutzen
  • Für die Krankenkasse unwirtschaftliche Maßnahmen
  • Nicht nötige Untersuchungen oder Behandlungen

Leistungen ohne wissenschaftlich belegten Nutzen können auch neue Verfahren sein, die noch nicht ausreichend erforscht sind. Bei den für die Krankenkasse unwirtschaftlichen Verfahren handelt es sich um Maßnahmen, deren Kosten in einem ungünstigen Verhältnis zum erwarteten Erfolg stehen. Auch das können neue Verfahren sein, aber auch extrem teure Angebote, die aber nur gering zu einer Verbesserung Ihrer Gesundheit beitragen. Das gilt auch, wenn Sie der Überzeugung sind, dass genau dieses Verfahren für Sie wichtig ist. Nicht nötige Untersuchungen und Behandlungen sind Maßnahmen, die zwar Ihr Wohlbefinden deutlich steigern können, aber nicht direkt zur Verbesserung Ihrer Gesundheit beitragen (z. B. reine Wellness – Behandlungen)

Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen

Rät der Arzt zu einem Verfahren, das nicht von den Krankenkassen übernommen wird und überlegen Sie trotzdem diese Maßnahmen durchführen zu lassen, dann helfen Ihnen folgende Fragen bei der Entscheidungsfindung:

  • Wie sinnvoll ist das Verfahren?
  • Gibt es wissenschaftliche Beweise für den Nutzen der Maßnahme?
  • Welche Kosten kommen auf Sie zu?
  • Gibt es Risiken?
  • Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen?
  • Haben Sie ausreichend Zeit für die Entscheidung?
  • Können Sie eine zweite Meinung einholen?

Wenn Sie sich für die Maßnahme entscheiden, muss Ihnen anschließend eine Rechnung ausgestellt werden. Prüfen Sie, ob alle Angaben verständlich sind. Ist das nicht der Fall, lassen Sie sich die einzelnen Positionen erklären.


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Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sorgt mit Pflegegeld und Sachleistungen dafür, dass Sie während Ihrer Krebserkrankung zu Hause gepflegt werden können. Diese Pflege kann von Angehörigen oder auch von einem Pflegedienst übernommen werden. Die Höhe dieser Leistungen hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Maßnahmen, die Ihnen das Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern (Wohnanpassungsmaßnahmen). Die Pflegekasse ist außerdem zuständig, wenn Sie Pflegehilfsmittel für Ihren Alltag benötigen. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf eine umfassende Beratung, in der Ihnen erklärt wird, welche Maßnahmen in Ihrem konkreten Fall übernommen werden. Auch pflegende Angehörige haben Anspruch auf Beratung.

Unterstützung beim Schnürsenkel schließen© highwaystarz/ stock.adobe.com

Einkommensarten für die Dauer der Krebserkrankung

Für die Zeit Ihrer Krebserkrankung stehen Ihnen verschiedene Einkommensarten zur Verfügung. Das sind:

  • Krankengeld
  • Übergangsgeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • Grundsicherung
  • Einmalzahlungen aus Hilfefonds

Wer zahlt das Krankengeld?

In den ersten sechs Wochen Ihrer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber. Ab der siebten Woche sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig und zahlen 70% des Bruttoeinkommens aus. Allerdings besteht die Höchstdauer von 78 Wochen über einen Zeitraum von drei Jahren. Während Ihrer Krebserkrankung ist es gut möglich, dass Sie zwischenzeitlich arbeitsfähig sind, dann aber wieder über einen längeren Zeitraum ausfallen. Beachten Sie in diesem Fall, ob Sie innerhalb der 78 Wochen bleiben. Ist das nicht der Fall, kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und klären Sie die weitere Vorgehensweise. Privat versicherte Patienten erhalten kein Krankengeld, wenn Sie es nicht zusätzlich vereinbart haben. Dabei handelt es sich um die Krankentagegeldversicherung. Besteht ein solcher Abschluss, kann die Zahlung auch bei 100% des Einkommens liegen. Auch Freiberufler und Selbstständige erhalten für gewöhnlich kein Krankengeld, wenn Sie es nicht zusätzlich vereinbart haben.

Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen

Sind Sie nicht mehr in der Lage, Ihrer Arbeit nachzugehen und gibt es keine Möglichkeit, eine leichtere Arbeit zu verrichten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Das gilt nicht, wenn Sie z. B. durch eine Umschulung einer anderen Tätigkeit nachgehen könnten. Sie können dann auch verpflichtet sein, eine Stelle anzunehmen, die unterhalb Ihrer Qualifikation liegt. Eine Erwerbsminderungsrente kann anteilig oder in vollem Umfang anerkannt werden. Folgende Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein:

  • Sie sind nicht im Rentenalter
  • Auch eine Reha-Maßnahme kann Ihre Arbeitsfähigkeit nicht herstellen
  • Sie können einen Arbeitstag mit sechs Stunden nicht bewältigen
  • Ihre Rentenversicherung besteht seit mindestens fünf Jahren
  • Sie leisten seit mindestens drei Jahren Pflichtbeiträge

Liegen diese Bedingungen vor, können Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen. Eine Erwerbsminderungsrente wird für gewöhnlich zunächst für drei Jahre gezahlt. Achten Sie auf das Datum, zu dem die Zahlungen enden werden und stellen Sie bei Bedarf den nächsten Antrag rechtzeitig.

Übergangsgeld während der Reha-Maßnahme

Übergangsgeld wird während der Rehabilitation gezahlt. Zuständig für die Zahlung ist die Rentenversicherung. Das Übergangsgeld tritt dann an die Stelle des Krankengeldes. Ob Sie einen Anspruch haben, wird zunächst auf Ihren Antrag geprüft.

Die Grundsicherung für Krebspatienten

Die Grundsicherung kann gezahlt werden, wenn Sie nach der Behandlung noch nicht wieder arbeitsfähig sind, keine Rente erhalten oder arbeitslos sind und zu wenig finanzielle Unterstützung erhalten, um Ihr Leben bestreiten zu können. Die Grundsicherung kommt auch für Sie infrage, wenn Sie arbeitssuchend sind, auch wenn Sie nur teilweise arbeitsfähig sind. Dazu müssen Sie Ihre Einkünfte und Informationen über Ihre Lebenssituation offenlegen. Die Grundsicherung entspricht nicht generell dem Bürgergeld. Der Umfang der Zahlung hängt auch von Ihrer gesundheitlichen Verfassung ab. Ansprechpartner sind die Arbeitsagenturen. Sie können sich außerdem bei Ihrem zuständigen Sozialamt beraten lassen.

Härtefonds mit Einmalzahlungen

Die Deutsche Krebshilfe unterstützt Sie unter bestimmten Bedingungen auch aus einem Härtefonds mit einer Einmalzahlung. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen. Dabei wird das Einkommen der gesamten Familie berücksichtigt. Die Höhe der Einmalzahlung liegt zwischen 400 und 1.000 Euro (Stand 2023). Bei krebskranken Kindern haben Eltern die Möglichkeit, einen Zuschuss aus dem Sozialfonds der Deutschen Kinderkrebshilfe zu erhalten. Auch hier wird das Familieneinkommen berücksichtigt.

Finanzielle Belastungen minimieren

Krebs ist eine Erkrankung mit langwierigen Behandlungen. Oftmals müssen Betroffene ihr Leben völlig umstellen. Dazu gehören auch Umbaumaßnahmen im Haus und der Umgang mit der drohenden Arbeitsunfähigkeit. Grundlage zur Bewältigung der verschiedenen Belastungen kann die Leistung aus einer Dread-Disease-Versicherung sein, neben den Leistungen der Krankenkasse und ggf. der staatlichen Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente.

Titelbild: © Pattanaphong Khuankaew / istock.com

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