Versicherte können innerhalb von 14 Tagen (Sachversicherungen) oder 30 Tagen (Lebensversicherungen) nach Erhalt des Versicherungsscheins vom Vertrag zurücktreten. Das gilt neben Lebensversicherungen auch für Verträge, die nur ein Jahr laufen, und für solche, bei denen sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde. Den Rücktritt muss niemand begründen; es reicht eine rechtzeitige schriftliche Rücktrittserklärung.
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