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Rechtsschutzversicherung und Wartezeit: Ab wann zahlt die Versicherung?

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Die Wut wohnt in Berlin und Leipzig. So fiel zumindest der große Streitatlas 2017 aus. Dort gibt es besonders in den Bereichen Job, Verkehr, Wohnungen und Familie die meisten Streitigkeiten. Im Straßenverkehr führt Nordrhein-Westfalen das Ranking an. Kurz nicht aufgepasst: Ein kleiner Blechschaden. Große Folgen. Oft wird aus einer vermeintlichen Lappalie ein handfester Rechtsstreit. Und dann?

Ohne Rechtsschutzversicherung werden die Kosten für Gericht, Anwalt und Sachverständige schnell zur finanziellen Tortur. Doch was tun, wenn Sie eine Versicherung erst kürzlich abgeschlossen haben? Viele Versicherungen beinhalten nämlich eine Wartezeit oder Karenzzeit. In dieser werden keinerlei Kosten übernommen. In welchen Fällen die Versicherung trotz Wartezeit leistet und warum die Wartezeit auch für Versicherte wichtig ist, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was versichert eine Rechtsschutzversicherung?

Sei es ein Streit um das Erbe der Eltern, eine Unstimmigkeit mit dem Nachbarn oder eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber. All diese Dinge bedürfen einer Klärung – notfalls auch vor Gericht. Die Kosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen, werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Ob eine solche Versicherung auch für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Beitrag „Braucht man eine Rechtsschutzversicherung?“.

Wer einen Rechtsschutz besitzt, der möchte vor allem eins: Sich im Notfall darauf verlassen können. Doch ob die Rechtsschutzversicherung tatsächlich leistet oder nicht, hängt von folgenden Fragen ab:

  • Wann begann der Streit?
  • Welchen Rechtsschutz wollen Sie in Anspruch nehmen?
  • Und sieht die Versicherung eine Wartezeit vor?

Die Rechtsschutzversicherung leistet also nicht in allen Fällen. Insbesondere dann nicht, wenn  sie erst kürzlich abgeschlossen wurde. Zuvor müssen Versicherte nämlich eine Wartezeit einhalten. Doch gibt es bei jeder Versicherung eine solche Wartezeit? Und können Sie diese umgehen?

Was bedeutet Wartezeit oder Karenzzeit bei der Rechtsschutzversicherung?

Generell gilt: Die Rechtsschutzversicherung greift erst, wenn Sie eine gewisse Wartezeit eingehalten haben. Je nach Gebiet der Rechtsschutzversicherung variieren die Wartezeiten zwischen 0 und 36 Monaten. In einigen Fällen greift eine Rechtsschutzversicherung sofort. Zum Beispiel im Bereich Verkehr. Dort ist die Rechtsschutzversicherung meist ohne Wartezeit erhältlich. Anders ist dies in den Sparten Beruf und Mietrecht. Hier müssen sie häufig drei Monate Wartezeit einhalten, damit Ihre Rechtsschutzversicherung leistet. Alle üblichen Wartezeiten finden Sie in der Tabelle. Ob diese auch für Ihren Vertrag gelten, können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen oder bei Ihrem Versicherungsexperten nachfragen:

Rechtsschutzversicherung Wartezeit
Rechtsschutz für Schadenersatz keine
Rechtsschutz für Disziplinar- und Standesrecht keine
Rechtsschutz für Ordnungs
widrigkeiten
keine
Rechtsschutz für Strafrecht keine
Rechtsschutz für Arbeitsrecht 3 Monate
Rechtsschutz für Verwaltungs
recht
3 Monate
Rechtsschutz für Wohnungs- und Grundstücks
recht
3 Monate
Rechtsschutz für Unterhaltsrecht 12 Monate
Rechtsschutz für Ehesachen 36 Monate
Rechtsschutz für Erbsachen 36 Monate

Befinden Sie sich noch in der Wartezeit, greift ihre Rechtsschutzversicherung nicht. Ausschlaggebend für die Bemessung des Zeitraumes ist dabei nicht die Gerichtsverhandlung, sondern der Beginn des Streits. Haben Sie also eine Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber in der dreimonatigen Wartezeit und kommt es danach zu einer Gerichtsverhandlung, wird die Rechtsschutzversicherung nicht greifen. Es ist daher sinnvoll, sich nicht erst bei einer drohenden oder bereits bestehenden Auseinandersetzung Gedanken über den Rechtsschutz zu machen.

Tipp: Die Versicherer legen die Wartezeit für die Rechtsschutzversicherung selbst fest. Entsprechend lohnt sich ein Vergleich. Einige Versicherungen bieten auch eine Verkürzung der Wartezeit an, falls Sie zuvor bereits in den gleichen Bereichen rechtsschutzversichert waren.


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Warum gibt es eine Warte- oder Karenzzeit in der Rechtsschutzversicherung?

Natürlich fragen sich viele Versicherte, warum eine Rechtsschutzversicherung überhaupt eine Warte- bzw. Karenzzeit besitzt. Die Antwort darauf: Es ist zum Schutz der Versicherten. Denn die Versicherer wollen ausschließen, dass viele Personen erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn sie bereits kurz vor einem Rechtsstreit stehen.

Würde man solche Personen ohne Wartezeit versichern, kämen auf die Versicherungsgemeinschaft hohe Kosten zu. So hätte die Versicherung viele Leistungsfälle zu bezahlen und entsprechend hohe Kostenübernahmen. Die Preise – auch für andere Versicherungsnehmer – würden im Extremfall so stark ansteigen. Um dies zu verhindert, nutzt fast jeder Versicherer Warte- bzw. Karenzzeiten im Bereich der Rechtsschutzversicherung.

Kann man die Warte- oder Karenzzeit umgehen?

Grundsätzlich gilt, dass beim Abschluss der Versicherung die vereinbarte Wartezeit eingehalten wird. Denn die Versicherung dient der Vorsorge aller Versicherungsnehmer. Die Versicherungen schützen sich so vor Prozesskosten, die kurz nach Abschluss entstehen könnten.

Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Versicherte, die ihren Rechtsschutz wechseln möchten und bereits eine Wartezeit eingehalten haben, wird diese bei der neuen Versicherung oft erlassen. Dies gilt besonders für den Bereich des Eigentums- und Mietrechts. Natürlich muss die neue Rechtsschutzversicherung der alten hinsichtlich der Risiken ähneln. Zudem geben manche Versicherer auch Rabatte – ähnlich der KFZ-Versicherung – bei Schadensfreiheit. Haben Sie also bei Ihrer letzten Versicherung keinen Rechtsstreit angezeigt, können Sie hierfür unter Umständen Rabatte erhalten.

Gibt es Rechtsschutzversicherungen ohne Warte- oder Karenzzeiten?

Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die keine Wartezeiten erheben. Leider sind diese Versicherungen nur selten sinnvoll. Denn die Konditionen sind mangelhaft und die Beiträge sind aufgrund der insgesamt höheren Anzahl an Prozesskosten teurer. Eine kurzfristige Entscheidung für eine Rechtsschutzversicherung ist also nicht sinnvoll.

Kann man eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Im Normalfall gilt: Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Kosten für Rechtsstreitigkeiten werden erst übernommen, wenn Sie die Wartezeit abgeschlossen haben. In den Bereichen der Rechtsschutzversicherung, die keine Wartezeit aufweisen, sind Sie natürlich sofort versichert. Rückwirkende Fälle, die noch vor Vertragsabschluss liegen, werden jedoch auch hier nicht bearbeitet.

Übrigens: Manche Versicherer zahlen auch rückwirkend, wenn danach einige Auflagen erfüllt werden (z.B. Mindestvertragslaufzeit, Höhe der Beitragszahlungen). Dies geht jedoch in den meisten Fällen nur, wenn die Wartezeit nicht mehr als drei Monate beträgt. Damit Sie bei Ihrem Rechtsschutz nicht an solche Auflagen gebunden sind, sollten Sie sich also bereits zuvor überlegen, ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.

Titelbild: © NicoElNino / iStock.com

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