Bemalte Finger einer Hand streiten sich

Nachbarschaftsstreit – Ursachen, Regeln, Lösungen!

Print Friendly, PDF & Email

Ist ein Streit unter Nachbarn die Regel oder doch die Ausnahme? Laut einer Forsa-Umfrage hat sich knapp jeder zweite Deutsche (46 Prozent) schon einmal mit seinem Nachbarn gestritten. Besonders streitlustig sind dabei die Norddeutschen. In Niedersachsen, Bremen und Hamburg gaben über die Hälfte der Befragten (54 Prozent) an, nachbarschaftliche Konflikte gehabt zu haben. Zudem ist die Zahl der streitenden Parteien stark gestiegen. Denn bei derselben Umfrage im Jahr 2014 gab lediglich ein Drittel der Befragten an, schon einmal in einen Nachbarschaftsstreit verwickelt gewesen zu sein.

Statistik über die Häufigkeit von Nachbarschaftsstreitereien und Anlässe

Wenn der Lärm zu viel wird

Bleibt die Frage: Über was wird eigentlich gestritten? Der häufigste Anlass zum Streit ist eine störende Geräuschkulisse. 74 Prozent der Deutschen haben sich aufgrund von Lärmbelästigung mit ihrem Nachbarn gestritten. Lärmende Kinder oder Hunde gehören genauso wie exzessives Heimwerkern in diese Kategorie. Besonders Rasenmäher und andere Maschinen, die viel Lärm verursachen, können die Ruhe beträchtlich beeinflussen. Aus diesem Grund wurde 2002 die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung im Landesimmissionsschutzgesetz festgehalten. Diese regelt, wann und unter welchen Umständen laute Maschinen wie Rasenmäher oder Laubbläser bedient werden dürfen. Grundsätzlich gilt, dass die Geräte werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden dürfen. Zudem muss eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr eingehalten werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Verwendung strikt untersagt. Selbiges gilt im Übrigen auch für laute Musik. Auch hier sind die oben genannten Ruhezeiten einzuhalten. Im Übrigen: Nachts schreiende Kinder sind von den Ruhepflichten ausgenommen und müssen vom Nachbarn erduldet werden.

Gesetzliche Regelungen zum Grillen

Besonders im Sommer ist ausgiebiges Grillen bei vielen Garten- und Balkonbesitzern beliebt. Doch wenn der Grill täglich zum Einsatz kommt, kann der Geruch und Qualm beim Nachbarn als durchaus störend empfunden werden. Wann, wie oft und vor allem ob gegrillt werden darf, ist in den meisten Fällen in der Hausordnung oder im Mietvertrag vermerkt. Aber auch hier regelt das Immissionsschutzgesetz, dass übermäßiger Geruch und Qualm vom Nachbarn nicht dauerhaft zu erdulden sind. Rechtsprechungen in diesem Bereich fielen bisher jedoch recht unterschiedlich aus. So hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg festgelegt, dass im Jahr maximal 25 Mal gegrillt werden darf. Hinzu kommt eine Zeitbegrenzung von zwei Stunden und die Festlegung des Endes auf 21 Uhr. Anders urteilte da das Oberlandesgericht Oldenburg. Hier darf nur vier Mal im Jahr eine Grillparty stattfinden. Wer unsicher in Sachen Häufigkeit des Grillens ist, sollte sich vorab in der Gemeinde informieren. Ebenso kann es helfen, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillaktivitäten zu informieren. Weitere Tipps zum Grillen erhalten Sie in unserem Artikel „Grillen im Sommer: Was muss man beachten?“.

Überhängende Äste und hohe Hecken

Auch die Bepflanzung kann zu einem regelrechten Nachbarschaftseklat führen. Besonders dann, wenn überhängende Äste, wuchernde Bepflanzung oder hohe Hecken im eigenen Garten die Sonne rauben. Das Ärgernis am Gartenzaun ist ein regelrechter Klassiker im Nachbarschaftsrecht. Doch auch für die Bepflanzung gibt es Regeln. Diese sind je nach Bundesland jedoch unterschiedlich. Dennoch regeln sie alle im Wesentlichen zwei Dinge, nämlich zum einen, wie weit die Grenzbepflanzung des Nachbarn vom eigenen Grundstück entfernt sein muss. Zum anderen, wie hoch diese Grenzbepflanzung wachsen darf. Grundsätzlich gilt, je näher die Pflanze an der Grundstücksgrenze steht, desto niedriger muss sie sein. In Bayern darf beispielsweise unter einem halben Meter Abstand zum Nachbarn keine Pflanze höher als zwei Meter sein. Sollten dennoch Äste und Wurzeln der Nachbarbepflanzung auf das eigene Grundstück ragen, kann man vom Nachbarn fordern, den Überhang in einer angemessenen Frist zu entfernen. Tut er dies nicht, dürfen Äste und Wurzeln gekappt werden. Doch Vorsicht, schneidet man zu viel ab, macht man sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.


Lesen Sie auch


5 Tipps zum Vorgehen bei Streitthemen

Damit es erst gar nicht im Nachbarschaftsstreit endet, können bei heiklen Themen bereits zuvor Maßnahmen ergriffen werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie am besten einem Streit unter Nachbarn vorbeugen.

1. Anlass zum Streit vermeiden
Die goldene Regel des Miteinander: Behandle andere, wie du gern selbst behandelt werden willst. Besonders in großen Mietshäusern ist gegenseitige Rücksichtnahme entscheidend. Die Hausordnung und Mietregeln sollten daher immer eingehalten werden. So vermeiden Sie, dass Ihre Nachbarn einen Anlass zum Streit finden.

2. Ruhe bewahren
Doch was, wenn der Nachbar sich nicht an die Hausregeln hält? Dann gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Schreien, Sturmklingeln und Schimpfen bringt im ersten Moment lediglich Ihnen selbst eine Erleichterung. Der Konflikt bleibt dennoch bestehen. Deshalb ist es besser, das Problem in Ruhe zu bewältigen.

3. Gespräch suchen
Viele Streitereien entstehen aufgrund mangelnder Kommunikation. Aus diesem Grund sollten Sie das offene Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Doch gleich mit Vorwürfen und Anschuldigungen zu beginnen, führt in den wenigsten Situationen zum Ziel. Deshalb sollten Sie dem Nachbarn Ihre Botschaft freundlich, aber dennoch bestimmt mitteilen.

4. Kompromisse schließen
Manchmal ist es auch die eigene Sichtweise, die den Streit erst entstehen lässt. Was von einem selbst als unglaublich störend empfunden wird, ist für andere vielleicht kein Problem. Deshalb sollte auch die eigene Sichtweise überdacht und eventuell Kompromisse gefunden werden. Wägen Sie das Für und Wider des Streites ab.

5. Dritte einschalten
Wenn unter den Nachbarn keine Einigung gefunden werden kann, ist es sinnvoll, einen Dritten hinzuzuziehen. Das kann bei einem Mietobjekt der Vermieter, bei Eigentumsobjekten die Eigentümergemeinschaft sein. Lässt sich auch hier der Nachbarschaftsstreit nicht klären, muss ein Anwalt her. Dieser kann ein Gerichtsverfahren oder ein Streitschlichtungsgespräch (so genannte Mediation) anstreben.  Doch beachten Sie: Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein solcher Streit schnell teuer werden. Der Prozesskostenrechner zeigt Ihnen, mit welchen Geldausgaben Sie rechnen müssen.

Titelbild: © Victoria M/ stock.adobe.com

IDEAL Haftpflichtversicherung: Frau und Mann lächeln
Haftpflichtversicherung
  • Deckungssumme von 10 oder 50 Mio. €
  • Mietssachschäden, Schlüsselverlust inklusive
  • Ehrenamtliche Tätigkeit abgedeckt

Beitrag
berechnen
Produkt
infos