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Kündigung von Bausparverträgen: Was tun mit dem Geld?

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Seit mehreren Jahren werden von den Bausparkassen hochverzinste Altverträge gekündigt. Und das mit Recht. So entschied der Bundesgerichtshof im Februar vergangenen Jahres, nachdem zwei Anleger gegen die vorzeitige Kündigung geklagt hatten.

Kündigungen sind rechtens

Die Misere dauert bereits drei Jahre an. Die Bausparkassen kündigen reihenweise hochverzinste Altverträge – sehr zum Ärger der betroffenen Kunden. Doch auch diverse Klagen haben nichts geholfen: Die Kündigung ist laut Bundesgerichtshof rechtens, wenn das Darlehen der Bausparer seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist (AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).

Die Phasen des Bausparens

Die Zuteilungsreife bezieht sich auf die unterschiedlichen Phasen des Bausparvertrages. Dieser beginnt zunächst mit einer Ansparphase und einer Darlehensphase. Die Summe des Bausparvertrages wird bei Abschluss festgelegt. Ist eine bestimmte Sparsumme – beispielsweiße 40 Prozent – erreicht, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Das bedeutet, dass die Bausparkasse nun den Rest als Darlehen gewährt.

Zweck der Anlage nicht erfüllt

Doch viele Anleger verwenden ihre Bausparverträge nicht direkt nach der Zuteilungsreife. Insbesondere solche Altverträge, die mit 2,5 bis drei Prozent hochverzinst sind, weisen eine enorme Rendite auf. Gegen diese Form der Anlage wehren sich die Bausparkassen jetzt mit den Kündigungen. Die Begründung: Die Bausparsumme sei erreicht worden und damit auch der Zweck der Anlage. Ein Bausparer, der nach einer solchen Zeit keine Verwendung findet, könne dem Anspruch eines Darlehens nicht mehr gerecht werden. Der Bausparvertrag sei keine Kapitalanlage. Der BGH gibt dieser Ansicht Recht.

„Wir begrüßen das Urteil des BGH, das die Rechtsauffassung der weit überwiegenden Anzahl an Urteilen der Oberlandesgerichte bestätigt. Damit wird letztlich die Gemeinschaft der Bausparer gestärkt. Denn nur ein sehr kleiner Kundenkreis nutzt Bausparen als reines Sparprodukt“, heißt es in einer Erklärung der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Verträge älter als die EZB

Verbraucherschützer reagieren enttäuscht. Sie erwarten nach dem Urteil weitere Vertragskündigungen, die besonders hochverzinste Verträge betreffen. Altverträge bleiben damit weiter der Zankapfel, da sie sich in Zeiten der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Banken nicht mehr rentieren. Für die auf den Bausparer eingezahlten Beträge müssen die Kassen hohe Zinsen begleichen – meist mehr als sie selbst bekommen, wenn sie heute ein Darlehen vergeben. Die Verträge sind seitens der Bausparbanken damit unwirtschaftlich.

Ein Klassiker: Der Bausparer

Der Bausparvertrag ist in Deutschland eines der beliebtesten Finanzprodukte. Mit etwa 20 Millionen Verträgen allein in Deutschland ist er ein echter Kassenschlager. Denn damit haben etwa drei Viertel der deutschen Haushalte einen Bausparvertrag abgeschlossen. Seit 2015 wurden Schätzungen zufolge 250.000 Verträge gekündigt.


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Bausparvertrag gekündigt – Was tun?

Alle Bausparer, die Verträge über zehn Jahre nach Zuteilungsreife besitzen, sollten sich zu gegebener Zeit um eine alternative Form der Geldanlage für das bereits ersparte Guthaben kümmern. Zumindest dann, wenn das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen werden soll. Doch nicht nur Gelder aus Bausparverträgen, sondern auch von Sparverträgen, auslaufende Lebensversicherungen, Immobilienverkäufen, Erbschaften, Bonuszahlungen oder anderes Vermögen stehen zur Wiederanlage zur Verfügung. Nur stellt sich die Frage: Was tun mit dem Geld? Einen Überblick über mögliche Alternativen finden Sie im Artikel „Geldanlagen im Vergleich“.

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