Das Hautkrebs-Screening ist ein wichtiges Mittel, um einen Hautkrebs möglichst früh zu erkennen. Das gilt für alle Formen des Hautkrebses, wie den schwarzen Hautkrebs, den hellen Hautkrebs und deutlich seltenere Arten. Die Teilnahme an einer solchen Untersuchung ist freiwillig. Grund für die Entwicklung der Screenings ist, dass die Zahl der Hauterkrankungen zugenommen hat. Dafür werden gleich mehrere Ursachen angenommen, wie z. B. Solarienbesuche, aber auch ausgedehnte Sonnenbäder ohne ausreichenden Schutz. Ob das auf Sie zutrifft oder nicht, an einem Hautkrebs-Screening sollten Sie mindestens alle zwei Jahre teilnehmen.
Ablauf eines Hautkrebs-Screening
Für ein solches Screening ist der Hautarzt der richtige Ansprechpartner. Er wird Sie zunächst befragen und will wissen, ob Sie an sich Veränderungen der Haut festgestellt haben.
Im Anschluss fragt er Sie, ob es in Ihrer Familie Fälle von Hautkrebs gibt, und falls ja, wie es um den Verlauf bestellt ist. Darauf folgt die körperliche Untersuchung. Sie beginnt damit, dass der Arzt sich die Haut am gesamten Körper ansieht. Dazu ist es erforderlich, dass Sie sich vollständig entkleiden. Hautkrebs kann an allen Körperstellen entstehen, auch an solchen, die Sie nicht sehen können. Auch behaarte Körperstellen sind davon nicht ausgenommen. Der Arzt wird daher darauf achten, dass der Raum hell beleuchtet ist. Außerdem verwendet er eine spezielle Lupe mit eigener Lichtquelle, um auch kleinste Auffälligkeiten erkennen zu können. Er wird sich alle Verfärbungen auf der Haut ansehen und folgt dabei der ABCDE-Regel.
Die ABCDE-Regel hilft auch Ihnen
Die ABCDE-Regel können auch Sie zwischen den Arztbesuchen selbst anwenden. Betrachten Sie dabei alle Verfärbungen auf der Haut. So können Sie schon Veränderungen erkennen, bevor Hautkrebs entsteht. Folgende Beobachtungen sollten Sie als verdächtig einstufen:
Die Kostenübernahme für das Hautkrebs-Screening
Wenn Sie im Abstand von zwei Jahren das Angebot eines Hautkrebs-Screenings annehmen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Das ist die Mindestversorgung bei der Hautkrebsvorsorge. Weitere Kostenübernahmen sind abhängig von:
- dem Alter
- dem Hautbild
- der Risikobewertung
Hier folgen die Krankenkassen ihren Richtlinien. Sicher werden aber mehr zusätzliche Untersuchungen übernommen, wenn Ihre Haut bereits Auffälligkeiten gezeigt hat und ein erhöhtes Risiko vorliegt.
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Kosten für das Screening bei Selbstzahlern
Natürlich steht es Ihnen frei, zusätzliche Angebote beim Hautkrebs-Screening in Anspruch zu nehmen. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt dann vor, in welchem preislichen Rahmen sich die Kosten bewegen dürfen. Die Untersuchungen sind schon in jungen Jahren möglich. Das ist z. B. der Fall, wenn Kinder Auffälligkeiten zeigen, z. B. nach einem schweren Sonnenbrand oder auch weil sie besonders gefährdet sind. Das ist dann der Fall, wenn es entsprechende Erkrankungen in der Familie gibt oder weil Pigmentierungen auf der Haut sind, die unter Beobachtung sein sollten. Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten für das Screening ab etwa dem 35. Lebensjahr. Aber auch eine frühere Übernahme ist möglich.
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Zusätzliche kostenpflichtige Angebote
Für gewöhnlich genügt das gängige Hautkrebs-Screening für die Prävention. In einigen Praxen werden Zusatzleistungen angeboten, die dann kostenpflichtig sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie diese Untersuchung benötigen, fragen Sie den Arzt. Zu solchen möglichen Leistungen gehören z. B. Bilddokumentationen der Untersuchung. Es gibt dafür jedoch keine medizinische Notwendigkeit. Auch die Verwendung des Auflichtmikroskops (Dermatoskop) ist eine mögliche Zusatzleistung, die dann kostenpflichtig sein kann. Aus wissenschaftlicher Sicht ist sie eine Ergänzung zum Screening, kann es aber nicht ersetzen. Grundsätzlich dürfen nur Hautärzte ein Screening durchführen, die über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Wenn Ihnen die Untersuchung im Abstand von zwei Jahren nicht genügt, können Sie den Hautarzt öfter aufsuchen. Stellen Sie z. B. fest, dass Leberflecke, Muttermale oder andere Verfärbungen neu hinzukommen, ist das ein ausreichender Grund, einen Hautarzt um seine Einschätzung zu bitten.
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