Kugelschreiber liegt auf Kündigungsschreiben

Hausratversicherung kündigen: Was ist zu beachten?

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Die Hausratversicherung gehört in Deutschland bei vielen Bürgern zum Standard. Es kann aber auch Gründe für eine Kündigung geben. Welche können das sein und wie ist die richtige Vorgehensweise?

Kündigung und Widerruf voneinander abgrenzen

Kündigung und Widerruf sind rechtlich zwei verschiedene Wege, eine Versicherung zu beenden. Jedem Verbraucher steht beim Abschluss eines Vertrages ein mindestens 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Erfolgt ein Widerruf in dieser Zeit, werden dadurch keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen. Für einen wirksamen Widerruf müssen Sie die Hausratversicherung max. 14 Tage nach Abschluss schriftlich widerrufen. Sie müssen hierbei keine Gründe angeben.

Obwohl ein Versicherungsvertrag erstmal für beide Parteien bindend ist, kann es aus verschiedenen Gründen dazu kommen das eine Vertragspartei den Versicherungsvertrag beenden möchte. Dies erfolgt durch eine Kündigung. Im Juristendeutsch ist eine Kündigung eine einseitige, in die Zukunft wirkende Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Hieraus können sich, im Gegensatz zum Widerruf, Verpflichtungen aus dem gekündigten Vertrag ergeben (z. B. Zahlung des Beitrags bis zum Vertragsende). Es gibt die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Hausratversicherung ordentlich kündigen

Gemäß gesetzlichen Vorgaben finden Sie die Voraussetzungen für die Kündigung im Vertrag der Hausratversicherung. Üblich ist eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die Rede ist dann von einer ordentlichen Kündigung. Konkret müssen Sie Ihren Vertrag drei Monate vor dem Stichtag kündigen, an dem sich Ihr Vertragsabschluss jährt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Am besten versenden Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein oder per Fax. So können Sie im Streitfall die rechtzeitige Übermittlung beweisen. Ihr Versicherungsschutz bleibt bis zur Beendigung des Vertrages erhalten. Sie könnten auch das Recht auf eine außerordentliche Kündigung haben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Hausratversicherung außerordentlich kündigen

Von einer außerordentlichen Kündigung der Hausratversicherung ist die Rede, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung kündigen kann, ohne die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Die Kündigung kann fristlos erfolgen, also mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. Es gibt mehrere Gründe die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen.

  • Beitragserhöhung:
    Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht ohne die Leistung ebenfalls anzupassen, können Sie innerhalb eines Monats nachdem Sie darüber informiert wurden mit sofortiger Wirkung kündigen.
  • Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren:
    Wenn ein Tarif über eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren abgeschlossen wurde, kann er immer zum Ablauf des dritten Jahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Danach jedes Jahr zum Vertragsende.
  • Wohnungswechsel:
    Wenn Sie umziehen und dadurch eine Beitragserhöhung aufgrund einer neuen Risikozone erhalten, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat ab Mitteilung der Erhöhung.
  • Schadensfall:
    Liegt ein Schadenfall vor, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. So können Sie z. B. bei Nichtregulierung des Schadens innerhalb eines Monats kündigen.
  • Doppeltversicherung:
    Bestehen, ohne Kenntnis davon gehabt zu haben, zwei Hausratversicherungen, kann die später abgeschlossene Versicherung gekündigt werden.
  • Zusammenzug:
    Ziehen zwei Menschen zusammen, besteht ein Sonderkündigungsrecht für den kürzer bestehenden Vertrag. Liegt die Versicherungssumme des älteren Vertrags unter 10.000 €, kann auch dieser anstatt des jüngeren Vertrages gekündigt werden.
  • Wegfall des versicherten Interesses:
    Wird der Hausrat aufgelöst oder die Wohnung aufgegeben, kann die Versicherung gekündigt werden. Ein Wohnungswechsel zählt nicht als Wegfall des versicherten Interesses
  • Tod des Versicherungsnehmers:
    Stirbt der Versicherungsnehmer besteht der Versicherungsschutz maximal zwei weitere Monate, außer ein Erbe übernimmt die Wohnung und nutzt diese weiter. Hier sollte die Versicherungssumme unbedingt überprüft
    werden.

Für die außerordentliche Kündigung ist eine Begründung und der Nachweis für den Grund schriftlich erforderlich. Sollte der Versicherer z. B. den Beitrag um mehr als 10% angehoben haben, weil er eine Anpassung an die Werte in Ihrem Haushalt vorgenommen hat, müssen Sie das zwar nicht akzeptieren, es entsteht Ihnen auch kein außerordentliches Kündigungsrecht daraus. Sie haben aber das Recht, der Erhöhung zu widersprechen. Daraus kann  dann allerdings eine Unterversicherung resultieren.

Wann der Versicherer kündigen kann

Auch der Versicherer hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Hausratversicherung zu kündigen. Mögliche Gründe sind:

  • Anzeigepflichtverletzung:
    Wenn Sie die Risikofragen des Versicherers nicht wahrheitsgemäß beantworten, kann der Versicherer einen Monat ab Kenntnis kündigen. Das Recht des Versicherers aufgrund von Anzeigepflichtverletzungen zu kündigen erlischt fünf Jahre nach Vertragsschluss.
  • Schadensfall:
    Wie der Versicherungsnehmer auch, hat der Versicherer nach dem Schadenfall ebenfalls das Recht den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach dem der Versicherungsnehmer diese erhalten hat wirksam.
  • Rückständige Zahlungen der Beiträge:
    Wenn Der Versicherungsnehmer die Versicherungsbeiträge nicht zahlt, hat der Versicherer das Recht zu kündigen.
  • Gefahrerhöhung:
    Wenn der Kunde gefahrerhöhende Umstände nicht meldet, kann der Versicherer bei Kenntnis vorzeitig kündigen.
  • Obliegenheitsverletzung:
    Missachtet der Versicherte bestimmte vertraglich festgelegte Obliegenheiten grob fahrlässig oder vorsätzlich, hat der Versicherer ein einmonatiges Kündigungsrecht ab Kenntnis.

Sie können versuchen, die Kündigung abzuwehren. Wenden Sie sich dazu unmittelbar nach Eingang der Kündigung an Ihren Versicherer und bemühen Sie sich um Klärung. Bei einem Schadensfall können Sie z. B. eine Beitragserhöhung bei reduziertem Versicherungsumfang vereinbaren (Vertragssanierung). Besonders bei einem sehr hohen Schadensfall kann das ein möglicher Ausweg sein. Ihre Chance auf einen Erhalt der Versicherung ist höher, wenn Sie weitere Versicherungen bei diesem Anbieter abgeschlossen haben. Sollten rückständige Zahlungseingänge der Grund sein, gleichen Sie die Fehlbeträge aus oder setzen Sie sich mit dem Versicherer in Verbindung. Das Anbieten einer jährlichen Vorauszahlung kann hilfreich sein. Der Versicherer muss Ihr Angebot jedoch nicht annehmen. Bekräftigt er seinen Entschluss den Vertrag zu kündigen, sollten Sie sich schnellstmöglich um einen neuen Versicherer bemühen. Sie sollten auf Rückfrage erklären, welcher Versicherer Ihnen vorab gekündigt hat. Das kann unter Umständen dazu führen, dass die neue Versicherung Sie ablehnt. Ein Ausweg kann sein, mit sämtlichen Versicherungen zu einem Versicherer zu wechseln. Wenn es mit den anderen Verträgen bislang keine Probleme gab, haben Sie bessere Chancen, angenommen zu werden.


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Kündigungsumkehr

Will der Versicherer an der Kündigung festhalten, können Sie auch eine Kündigungsumkehr vorschlagen. In diesem Fall verzichtet der Versicherer auf die Kündigung. Im Gegenzug kündigen Sie selbst. Das verbessert Ihre Chance auf Annahme beim neuen Versicherer erheblich.

Kündigung abgelehnt – was nun?

Wird Ihre Kündigung abgelehnt, sollten Sie zuerst überprüfen, was der Grund dafür ist. Es kann sich um formale Gründe halten.

Ihre Kündigung muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Absenders
  • Ort und Datum
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Vertragsgegenstand, inklusive Vertrags-, Policen- oder Kundennummer sowie der Nennung, wann die Kündigung in Kraft tritt. Dieser Zeitpunkt kann konkret oder durch “zum nächstmöglichen Termin” benannt werden.
  • den Grund für eine außerordentliche Kündigung
  • handschriftliche Unterschrift

Ihre Kündigung kann enthalten:

  • bei einer fristgerechten Kündigung eine Begründung
  • die Bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und der Wirksamkeit der Kündigung
  • den Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung oder die Nennung einer Bankverbindung, an die bereits bezahlte Prämien oder Beiträge zurückerstattet werden sollen

Erfolgt eine Kündigung durch ein vom Gekündigten zur Verfügung gestelltes Formular, sollte es ausgefüllt und unterschrieben an den Gekündigten zurückgesandt werden. Auch hier empfiehlt sich eine Versandart mit Beleg. Die Kündigung per Fax reicht im Normalfall aus. Vorsichtshalber ist es aber besser, sie per Post nachzusenden. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie die Gründe nennen. Ein Grund der zur Ablehnung Ihrer Kündigung führen kann ist, dass Sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben. Ist das der Fall, wird Sie der Versicherer in seinem Ablehnungsschreiben darauf hinweisen. Möglich ist, dass der tatsächliche Grund nicht aus Ihrer Kündigung hervorgeht. Scheuen Sie sich nicht sich telefonisch beim Versicherer zu melden, um den Sachverhalt zu klären und den korrekten Wortlaut der erneuten Kündigung zu besprechen. Sie können den Versicherer auch bitten, der Kündigung aus Kulanz zuzustimmen.

Kündigung aus der Not heraus

Ist ein finanzieller Engpass der Grund für Ihre Kündigung und akzeptiert die Versicherung die Kündigung nicht, bitten Sie um Beitragsfreistellung. In dieser Zeit haben Sie sehr wahrscheinlich keinen Versicherungsschutz und der Vertrag verlängert sich. Dafür können Sie eine Kündigung und weitere Unannehmlichkeiten umgehen. Informieren Sie Ihre Versicherung außerdem rechtzeitig über Bankwechsel und Adress- und Namensänderungen, damit deutlich wird, dass Sie um eine Klärung der Unstimmigkeiten bemüht sind.

Titelbild: © Stockfotos-MG/ stock.adobe.com

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