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Erwerbsminderungsrente für Krebskranke

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Wenn Sie aufgrund Ihrer Krebserkrankung nicht mehr oder nur noch wenig arbeiten können, besteht die Möglichkeit, dass Sie Erwerbsminderungsrente beziehen. Eine solche Rente wird aber nur gezahlt, wenn Sie das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Um den Umfang der Rente berechnen zu können, prüft die Deutsche Rentenkasse Ihre Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsleben. Es ist auch möglich, dass sie zu dem Ergebnis kommt, dass Sie gar nicht mehr arbeitsfähig sind. Die Erwerbsminderungsrente kann also teilweise oder vollständig zur Auszahlung kommen. Das realisiert sich aber nur, wenn Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, weil Sie Ihre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Selbst wenn Sie Anspruch auf die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente haben, bedeutet das nicht, dass Ihr Verdienstausfall voll aufgefangen werden kann. Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente können Sie dem Schreiben entnehmen, dass Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Das ist der Bruttobetrag, den Sie voller Anerkennung erhalten. Wird Ihre teilweise Erwerbsminderung anerkannt, halbieren Sie bitte den ausgewiesenen Betrag.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Medizinische Voraussetzungen für GKV-Leistungen

Die Voraussetzung für Ihre Erwerbsminderungsrente ist, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. In diesem Fall erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Das ist aber nicht auf jeden Beruf übertragbar. Sollten Sie einer anstrengenden körperlichen Arbeit nachgehen und dazu nicht mehr in der Lage sein, sind Sie möglicherweise noch bei leichten Bürotätigkeiten einsetzbar. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Um das festzustellen, brauchen die Entscheider Ihre vollständigen Unterlagen. Möglicherweise wird auch ein Gutachten eingefordert, in dem Ihre Belastbarkeit dargelegt wird.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie noch in der Lage sind, leichte Tätigkeiten auszuüben, Sie aber keine geeignete Stelle finden. In diesem Fall kann ebenfalls die Entscheidung fallen, dass Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten. Ihre Qualifikation spielt dabei aber keine entscheidende Rolle. Sie können auch verpflichtet sein, eine Stelle anzunehmen, die deutlich unter Ihrer Qualifikation liegt, aber Ihren körperlichen Fähigkeiten gerecht wird. Sollten Sie selbstständig sein, haben Sie nur ein Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie freiwillig eingezahlt haben (Freiwillige gesetzliche Versicherung).

Mann hat Brille abgesetzt und kneift die Augen zusammen© g-stockstudio/ istock.com

Gesetzliche Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Nicht nur medizinische Voraussetzungen spielen eine Rolle bei der Beurteilung, ob Sie Erwerbsminderungsrente beziehen können. Sie müssen außerdem mindestens drei Jahre einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sein. Außerdem müssen Sie seit mindestens fünf Jahren versichert sein. Hier gibt es einige Sonderfälle, z. B. Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und weitere. Bei der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie weitere Informationen über die Bedingungen der Erwerbsminderungsrente. Übrigens wird die Erwerbsminderungsrente zumeist nur für drei Jahre zugesprochen. Danach müssen Sie einen erneuten Antrag stellen.

Alternativen zur Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie keine Erwerbsminderungsrente erhalten, haben Sie noch die Möglichkeit Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu beziehen, für den Fall, dass Sie einen entsprechenden Abschluss getätigt haben. Sollten Sie bereits an Krebs erkrankt sein, wird Ihnen der Anbieter keine Versicherung mehr ermöglichen, da Sie die Gesundheitsprüfung nicht bestehen werden. Die Voraussetzung dafür ist die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsrente kann aber auch zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden. Ein Prüfungsverfahren wird in jedem Fall eingeleitet. Bemühen Sie sich auch um Klärung, wenn Ihre gesundheitliche Verfassung noch ausreicht und eine Berufsunfähigkeit noch gar nicht absehbar ist.

Lassen Sie sich zudem über Ihre Rechte beraten, wie z. B. dem Kündigungsschutz. Klären Sie außerdem möglichst mit Ihrem Arbeitgeber oder mit dem Betriebsrat, wie sicher Ihnen das Arbeitsverhältnis ist und welche Möglichkeiten bestehen, sollten Sie dauerhaft deutlich weniger belastbar sein. Bedenken Sie, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit möglicherweise deutlich später einsetzt, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich zu schonen.

Frau zerreist Vertrag, Mann hält ihr einen Stift hin© BernardaSv/ istock.com


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Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Genau genommen handelt es sich dabei um einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung für Rentner. Der Antrag ist online verfügbar über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Erwerbsminderungsrente abgelehnt – was tun?

Etwa jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird zunächst abgelehnt. Gründe dafür gibt es einige. Zunächst zählt nicht die Schwere der Erkrankung, sondern die verbliebene Arbeitsfähigkeit. Dabei ist entscheidend, wie sich die Erkrankung auf Sie als Patienten auswirkt. Es ist also nicht allein die Diagnose des Arztes, die der Gutachter berücksichtigt. Nach Ablehnung haben Sie als Antragsteller einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Die Chancen, dass der Antrag erneut geprüft und positiv beschieden wird, sind vorhanden. Ein Grund kann z. B. sein, dass dem Gutachter Informationen fehlen. Dazu gehören vor allem Einschränkungen bei Alltagsdingen, die Sie nicht mehr bewältigen können, wie das normale Öffnen von Wasserflaschen oder auch das Binden von Schnürsenkeln. Es besteht außerdem die Möglichkeit zu klagen. Auch hier sind die Erfolgsaussichten vorhanden.

Einen Ausfall der Kreditzahlungen vermeiden

Der Verdienstausfall betrifft besonders die Bedingungen des täglichen Lebens. Fällt das Einkommen weg, können z. B. Kreditzahlungen kaum mehr bedient werden. Einige Banken lassen sich vielleicht auf ein kurzfristiges Aussetzen ein. Bei einem längeren oder dauerhaften Ausfall der Raten ist aber nicht mit weiterem Entgegenkommen zu rechnen.

Titelbild: © Tiko Aramyan/ shutterstock.com

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