Briefkasten des Finanzamtes

Ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

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Die Hausratversicherung schützt den Wohnungsinhaber vor finanziellen Einbußen, wenn sein Hab und Gut in der Wohnung beschädigt wird. Eine solche Versicherung empfiehlt sich daher, sobald sich Einrichtung und Haushaltsgeräte nicht mehr ohne Weiteres ersetzen lassen, sollte es zum Schadensfall kommen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände und der Größe der Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte die Hausratversicherung bei der Einkommenssteuerklärung angeben und so von der Steuer absetzen.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Viele Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen. Damit die Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist, muss der Versicherte einkommenssteuerpflichtig sein. Außerdem darf die Höchstsumme der Absetzbarkeit nicht überschritten sein. Die Hausratversicherung muss außerdem in der Steuererklärung an der richtigen Stelle angegeben werden. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, fehlerhafte Einträge zu korrigieren.

Die Hausratversicherung pauschal von der Steuer abzusetzen, ist nicht möglich, da es sich um eine Sachversicherung handelt, die nur anteilig absetzbar ist. Außerdem kann nicht jeder Inhaber einer Hausratversicherung seine Beiträge von der Steuer absetzen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bei Nutzung des Arbeitszimmers ist die Hausratversicherung anteilig absetzbar, wenn das Arbeitszimmer zu 90 % tatsächlich beruflich genutzt wird.
  • Nutzung des Arbeitszimmers bei Arbeitnehmern im Homeoffice. Auch hier gilt: Die Nutzung des Raums muss zu 90 % beruflicher Natur sein.
  • Studenten können die Kosten für ihr Arbeitszimmer ebenfalls steuerlich absetzen und damit auch anteilig die Hausratversicherung. Der Raum muss vor allem zum Lernen genutzt werden.

In solchen Fällen braucht das Finanzamt einen Nachweis über die Versicherung und die Größe des Arbeitszimmers. Die Größe muss dem Finanzamt sowieso mitgeteilt werden, da hier auch die Nebenkosten anteilig geltend gemacht werden. Selbständige setzen die Hausratversicherung in das Feld der Betriebsausgaben ein. Arbeitnehmer, die ein Arbeitszimmer haben und die Kosten für die zugehörige Hausratversicherung steuerlich absetzen wollen, setzen den anteiligen Beitrag als Werbungskosten ein. Bei Studenten handelt es sich hingegen um Sonderausgaben. Das muss jeweils in der Steuererklärung berücksichtigt werden.


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Brauchen Studenten überhaupt eine Hausratversicherung?

Studenten sind oft unsicher, ob sie eine eigene Hausratversicherung benötigen. Sollten sie bei den Eltern wohnen, handelt es sich bei ihrem Zimmer für gewöhnlich um einen Wohn- und Schlafraum. Dieser Raum ist nicht als Arbeitszimmer steuerlich absetzbar. Außerdem ist davon auszugehen, dass Studierende unter diesen Bedingungen nicht selbst Versicherungsnehmer sind. Nur der Versicherungsnehmer kann die Hausratversicherung anteilig für ein Arbeitszimmer absetzen. Ähnlich kann das bei Wohngemeinschaften der Fall sein. Zwar muss der Student sich anteilig an den Nebenkosten beteiligen, zu denen auch die Hausratversicherung gehört, er kann sie aber nicht von der Steuer absetzen.

Anders liegt der Fall, wenn ihm ein zusätzliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht, das er allein nutzt – was wohl in den seltensten Fällen möglich ist. Vergleichbar ist der Fall in Wohnheimen. Auch hier nutzen Studierende für gewöhnlich nur ein Zimmer. Bei der Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Hausratversicherung sollten sich Studenten vor allem fragen, ob sie die Gegenstände in ihren Räumlichkeiten bei Verlust oder Unbrauchbarkeit problemlos wieder ersetzen können. Das betrifft vor allem Computer und Bücher.

Zusammengerechnet kommt hier schnell ein Betrag im vierstelligen Bereich zusammen, der von den Studierenden kaum zu stemmen ist. Das kann den Fortschritt des Studiums gefährden. Zu bedenken ist auch, dass bei Feuer und Wasserschäden Speicherträger beschädigt werden können. Müssen an dieser Stelle Datenretter beauftragt werden, steigen die Kosten noch einmal. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel „Braucht man eine Hausratversicherung“.

Als was setze ich die Hausratversicherung von der Steuer ab?

Es ist nicht möglich, die Hausratversicherung pauschal von der Steuer abzusetzen. Das ist bei Vorsorgeversicherungen der Fall. Hausratversicherungen können hingegen nur anteilig angerechnet werden.

Beim Arbeitszimmer muss es sich um ein eigenständiges Zimmer handeln. Es genügt also nicht, wenn eine Ecke in einem Raum als Arbeitszimmer genutzt wird. Voraussetzung ist auch, dass sich das Zimmer in einer Privatwohnung befindet. Das Finanzamt setzt außerdem gewisse Maßstäbe bei der Einrichtung voraus. So muss der Raum einen Schreibtisch enthalten. Büromöbel müssen insgesamt dominieren. Dazu gehören auch ein geeigneter Stuhl und Regale. Problematisch wird es für den Versicherten, wenn ein Arbeitszimmer noch eine Zweitverwendung hat, z. B. als Gästezimmer. In diesem Fall kann das Finanzamt die Anerkennung des Raums als Arbeitszimmer ablehnen. Das wird schon angenommen, wenn ein Bett im Raum steht. In diesem Fall ist auch die Hausratversicherung nicht anteilig absetzbar.

Welche Belege brauche ich?

Welche Belege das Finanzamt akzeptiert, hängt von der Art der beruflichen Tätigkeit des Versicherten ab. Selbständige müssen in der Anlage G der Einkommenssteuererklärung den Beitragsnachweis erbringen. Dazu genügt eine Kopie des Versicherungsvertrags bzw. der aktuellen Beitragsrechnung. Auch der Kontoauszug kann sich für den Nachweis eignen. Dazu muss aus dem Ausdruck eindeutig hervorgehen, dass der Versicherte seine Hausratversicherung gezahlt hat. Es ist außerdem notwendig, die anteilige Berechnung für das Finanzamt transparent zu machen und entsprechend genau aufzuschlüsseln.

Was ist bei Unsicherheiten bei Hausratversicherung und Steuererklärung zu tun?

Der Steuerberater braucht alle Unterlagen, um die Steuererklärung korrekt zu erstellen. Wer seine Steuererklärung selbst anfertigt, kann ohne Sachkenntnis schnell an Grenzen stoßen. Damit kein finanzieller Nachteil entsteht, ist es wichtig, sich ausreichend Zeit für die Steuerklärung zu nehmen. Bei Fragen helfen die Finanzämter für gewöhnlich unbürokratisch am Telefon oder auch in persönlichen Gesprächen, die zumeist ohne Terminabsprache möglich sind. Dabei übernehmen die Sachbearbeiter nicht das Erstellen der Steuererklärung, sie helfen aber, die Unterlagen richtig einzuschätzen. Wer ein solches Gespräch plant, sollte bestmöglich vorbereitet sein und alle Unterlagen im Original mitnehmen, die übersichtlich sortiert und somit schnell zu finden sind. Es gibt natürlich auch weitere Möglichkeiten sich Hilfe zu holen. Suchen Sie z.B. einfach im Internet nach einem Steuerhilfeverein oder ähnlichen Angeboten in Ihrer Nähe.

Titelbild: © blende11.photo/stock.adobe.com

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