Steuerunterlagen mit Kugelschreiber und Eurostücken

Ist die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzbar?

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Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie kommt für die Schäden als Folge von Nachlässigkeiten auf, die im Alltag immer wieder vorkommen, aber für den Verursacher zum Teil erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Je nach Versicherung und Umfang umfasst der Vertrag möglichst Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe des Schutzes ist abhängig von der Wahrscheinlichkeit der Risiken, aber auch vom Umfang der drohenden Folgen. Es ist grundsätzlich möglich, die Ausgaben für die Haftpflichtversicherung von der Steuer abzusetzen.

Welche Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden?

Zur Steuererklärung gehört nicht nur, dem Finanzamt die Einnahmen offenzulegen, sondern auch die Ausgaben. Ein viel diskutierter Faktor in der Steuererklärung ist die Haftpflichtversicherung und die Frage, ob und in welchem Umfang sie steuerermäßigend eingesetzt werden kann.

Warum das Finanzamt sehr viele Versicherungen anerkennt

Viele Versicherungen sind steuerlich absetzbar. Da der Gesetzgeber die private Haftpflichtversicherung als private Vorsorgeaufwendung anerkennt, besteht auch die Möglichkeit, die Beiträge steuerlich abzusetzen. Politisches Ziel ist, dass Bürger mehr Eigenverantwortung übernehmen, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Dazu gehört, dass sie in der Lage sind, für den angerichteten Schaden aufzukommen. Das setzt Versicherungen voraus, mit deren Hilfe die Folgen aufgefangen werden können. Entsprechend kommen die Versicherungen je nach Schwerpunkt nicht nur für die Schäden an Dritten auf, sondern auch für eigene Schäden. Der Gesetzgeber unterscheidet außerdem zwischen Versicherungen, die das berufliche oder auch das private Risiko abdecken.

Welche Haftpflichtversicherungen können von der Steuer abgesetzt werden?

„Absetzbar von der Steuer“ bedeutet, dass der Steuerpflichtige die Beiträge der Versicherung in die Steuererklärung eintragen kann. Der Sachbearbeiter des Finanzamtes addiert diese zusätzlichen Ausgaben und zieht sie von den gezahlten Steuern ab. Absetzbar sind viele Kosten des alltäglichen Lebens. Manche Haftpflichtversicherungen werden bei der Steuererklärung von Versicherten besonders häufig vergessen. Die Tierhalterhaftpflicht ist dafür nur ein Beispiel.

Hintergrund ist, dass die Versicherten davon ausgehen, dass zum Beispiel die Tierhaltung ihrem persönlichen Vergnügen dient und daher keine staatliche Entlastung zu erwarten ist. Tatsächlich sieht der Gesetzgeber aber auch hier eine zusätzliche Belastung, die aus dem Gedanken der Vorsorge entsteht. Einige der Versicherungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Solche Kosten des alltäglichen Lebens werden in der Steuererklärung den Werbungskosten, Sonderausgaben oder den außergewöhnlichen Belastungen zugerechnet. Versicherungen gehören in das Feld der Sonderausgaben. Das gilt jedoch nicht für die Versicherungen von Selbständigen. Diese tragen ihre Ausgaben unter Werbungskosten ein.

Diese Haftpflichtversicherungen sind u. U. steuerlich absetzbar:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflicht (Hunde und Pferde)
  • Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Bootshaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Ob Sie Ihre Haftpflichtversicherung absetzen können, hängt von mehreren Faktoren ab. Absetzbar sind die Beiträge, die der Versicherungsnehmer an den Versicherer zahlt. Außerdem kann nur der Beitragszahler die Summen absetzen. Eine weitere Voraussetzung dafür, dass die Versicherungsbeiträge bei der Steuer angegeben werden können, ist, dass überhaupt Steuerpflicht besteht. Wer keine Steuern zahlt, kann auch keine Ausgaben für Versicherungen von der Steuer absetzen. Auch sind Steuerermäßigungen nur bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Steuern möglich. Bei der Berücksichtigung der Versicherungen gibt es darüber hinaus eine Höchstgrenze. Die Höhe ist abhängig davon, ob der Steuerpflichtige selbständig oder angestellt ist. Auch zwischen Alleinstehenden und Ehepaaren wird unterschieden, wenn das Ehepaar gemeinsam veranlagt wird.

Absetzbar sind Versicherungsbeiträge in unterschiedlicher Höhe:

  • Beamte, Angestellte, Rentner und Pensionäre bis 1.900 Euro
  • Selbständige bis 2.800 Euro
  • Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung mit ihrem jeweiligen Höchstbetrag

Viele abgeschlossene Versicherungen berechtigen damit nicht automatisch zu einer höheren Absetzbarkeit. Das gilt auch dann, wenn alle Versicherungen sinnvoll und von Experten als empfehlenswert eingestuft werden. Die absetzbaren Beiträge sind bei Selbständigen höher, weil sie ihre Krankenversicherung und Rentenversicherung komplett selbst zahlen müssen, während bei Angestellten der Arbeitgeber für die Hälfte der Kosten aufkommt.


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Welche Belege brauche ich?

Es genügt nicht, die Summe der gezahlten Beträge in die Steuererklärung einzutragen. Die Zahlungen müssen belegbar sein. Das Finanzamt muss Rechnungen als alleinigen Beleg nicht akzeptieren. Es empfiehlt sich daher, solche Belege pro Versicherungsjahr gleich unter den Steuerunterlagen abzuheften. Der Versicherte ist verpflichtet, die Belege aufzubewahren. Das gilt auch dann noch, wenn das Versicherungsjahr beendet und die Steuererklärung abgeschlossen ist. Das Finanzamt verlangt darüber hinaus den Nachweis der Originalbelege. Natürlich können solche Nachweise auch verloren gehen. In diesem Fall hilft der Versicherer und versendet die Ausdrucke auf Anfrage erneut.

Probleme mit der Steuererklärung?

Auch in Zeiten von Elster ist die Steuererklärung für viele Steuerpflichtige eine Herausforderung. Damit das Vorhaben gelingt, empfiehlt es sich, die Teilschritte abzuspeichern und die Unterlagen vor dem Abschicken auszudrucken. So lassen sich Zahlen aus dem Steuerbescheid mit den Eintragungen in Einklang bringen und mögliche Fehler finden. Wer mit dem anschließenden Steuerbescheid nicht einverstanden ist, sollte möglichst sofort widersprechen. Verlangt das Finanzamt eine Nachzahlung, ist es wichtig, mit dem Widerspruch um die Aussetzung der Nachzahlung zu bitten. Andernfalls prüft die Behörde zwar den Widerspruch, die Nachzahlung wird aber dennoch fällig.

Arbeitnehmer und Selbständige sind verpflichtet, die Steuerklärung digital anzufertigen. Ausgedruckte Unterlagen werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert. Wer sich dennoch nicht sicher ist, sollte die Versicherungsunterlagen mit einem entsprechenden Anschreiben an das Finanzamt schicken. Noch besser ist es, sie persönlich abzuliefern. Die Finanzämter bieten Sprechzeiten für Steuerpflichtige an, bei denen auch offene Fragen zur Steuerklärung geklärt werden können.

Das Fazit zur steuerlichen Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge

Versicherungen schützen den Versicherten und den Geschädigten vor schweren finanziellen Nachteilen. Sie sind daher im staatlichen Interesse und werden steuerlich berücksichtigt. Die Obergrenze der Beitragssumme ist auch deshalb eher großzügig bemessen.

Titelbild: © Stockfotos-MG/stock.adobe.com

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