Frau unterschreibt Vertrag

Bürgschaften – Den Liebsten unter die Arme greifen

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Ihr Kind zieht aus und nimmt die erste Wohnung, kann die Miete jedoch nicht immer stemmen? Ihre Schwester nimmt einen Bankkredit auf und erhält keinen guten Tarif? In beiden Fällen kann eine Bürgschaft helfen. Was das ist und wie sie funktioniert, erfahren Sie im Beitrag.

Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist im Grunde ein einseitig verpflichtender Vertrag. Hierbei erklärt sich eine Person dazu bereit, die Schulden für eine andere Person zu begleichen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der tatsächliche Schuldner nicht in vollem Umfang zahlungsfähig ist. Nach dem § 765 BGB kann der Bürgwillige die Bürgschaft entweder für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernehmen. Einseitig verpflichtend bedeutet in diesem Fall, dass der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger zur Übernahme einer Schuld verpflichtet, ohne dass die Zustimmung des eigentlichen Schuldners oder des Gläubigers notwendig ist. Für Gläubiger ist dieses in den meisten Fällen sogar ein wünschenswertes Szenario: Immerhin haben sie die Option, beim Zahlungsausfall einer Person immer noch auf das Vermögen einer zweiten zurückgreifen zu können. Vermieter können Bürgen allerdings ablehnen, sodass beide Parteien dann über eine Alternative verhandeln müssten.

Damit ein solcher Bürgschaftsvertrag gültig ist, muss er in schriftlicher Form vorliegen. So schreibt der § 766 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor: „Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. Die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“

Definition und Aufbau Bürgschaft
Quelle: Verbraucherzentrale

Wer kann bürgen?

Besonders hohe Hürden dafür, wer eine Bürgschaft aufnehmen kann, gibt es nicht. Grundsätzlich darf jede Person bürgen, sofern sie die Volljährigkeit erreicht hat, das bedeutet in Deutschland das 18. Lebensjahr. Minderjährige dürfen weder als Bürgen fungieren noch selbst ein Darlehen aufnehmen. Dabei handelt es sich um eine Schutzmaßnahme, damit sie sich nicht schon in jungen Jahren verschulden.

Seien es die Eltern, die Großeltern, die Geschwister oder andere Verwandte – das Spektrum der möglichen Bürgen ist groß. Allerdings sollte ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Bürge und dem Empfänger der Bürgschaft herrschen. Kredite.de zufolge besteht außerdem das Risiko, dass es bei derlei Bürgschaftsbeziehungen zu einem „Abhängigkeitsgefühl“ kommen kann, was dann die normalerweise freundschaftliche oder familiäre Beziehung der Beteiligten belastet.

Auch Banken oder Versicherungen können als Bürgen einspringen. Dafür müssen Sie jedoch in der Regel eine monatliche Gebühr zahlen.


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Wann eignet sich eine Bürgschaft?

Die Auslöser für den Bürgschaftsbedarf können ganz unterschiedlich sein. Will ein Familienmitglied einen Kredit bei einer Bank aufnehmen und die Bank lehnt diesen ab oder bietet nur schlechte Konditionen, ist eine Kreditbürgschaft oftmals eine gute Alternative. Für gewöhnlich hält eine solche Bürgschaft dann an, bis der Kredit wieder abbezahlt ist. Es sei denn, es gelingt Ihnen, ein Kündigungsrecht oder eine Haftungsreduzierung in den Vertrag einzubauen. Finanztip.de zufolge gehen Banken darauf aber häufig nicht ein.

Auch bei einem Mietverhältnis kann eine Bürgschaft helfen. Bei der sogenannten Mietbürgschaft bürgen oftmals Eltern für ihre Kinder, die als junge Erwachsene kurz nach dem Auszug noch nicht so viel Geld verdienen. Sie studieren oder machen eine Ausbildung, je nach Region und Wohnort können die Mietpreise ihr Einkommen leicht übersteigen. Sofern das Kind die Miete nicht mehr zahlen kann, wendet sich der Vermieter dann an Sie. Wichtig hierbei: Die Haftungssumme im Bürgschaftsvertrag darf den Betrag von drei Monatsmieten nicht übersteigen.

„Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.“ – Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 551

Ablauf einer Bürgschaft

Die Bürgschaft beginnt mit dem Aufsetzen eines Bürgschaftsvertrags. Privatpersonen müssen den Vertrag schriftlich aufsetzen und bestimmte Sachverhalte klar benennen. Sollte die Bürgschaftserklärung nicht schriftlich erfolgt und die entsprechenden Sachverhalte nicht geklärt sein, so ist die Erklärung nichtig. Folgende Informationen müssen Sie bei einem Bürgschaftsvertrag beachten:

  • Ist der Name des Gläubigers klar benannt?
  • Wer ist der Schuldner?
  • Wie hoch ist die verbürgte Darlehensschuld?
  • Wie hoch ist die Hauptschuld?

Die Bürgschaft hält dann so lange an, wie zwischen Schuldner und Gläubiger noch Verbindlichkeiten bestehen. Sie hält an, bis die Schuld beglichen ist – es sei denn, es tritt einer der folgenden Sonderfälle ein:

  • Der Gläubiger verzichtet.
  • Eine andere Person übernimmt die Schulden.
  • Der Bürge wird aufgrund des Todes des Schuldners plötzlich selbst zum Hauptschuldner.
  • Der Bürge kündigt die Bürgschaft – das ist nur mit einer entsprechenden Klausel im Bürgschaftsvertrag möglich.
  • Die Bürgschaft ist zeitlich limitiert und der festgelegte Zeitraum endet.

Sollte dagegen der Bürge vor dem Schuldner versterben und die Schuld besteht noch, so erlischt die Bürgschaft nicht. Sollte er Erben seiner Vermögenswerte eingesetzt haben, erben diese auch seine Verbindlichkeiten. Erben übernehmen demnach den Bürgschaftsvertrag. Je nachdem, wie der Vertrag ausformuliert ist, kann es sein, dass die Erben nicht nur für Forderungen, die vor dem Erbantritt entstanden sind, einstehen müssen, sondern auch für welche, die frisch dazu kommen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn es dem Erben nicht zuzumuten ist, die Bürgschaft zu übernehmen – je nach Einzelfall kann es sein, dass es ihm möglich ist, die Verpflichtung zu kündigen.

Risiken einer Bürgschaft

Das größte Risiko ist gleichzeitig das offensichtlichste: Eine Bürgschaft kann den Bürgen im schlimmsten Fall finanziell ruinieren. Darum ist es angeraten, eine Bürgschaft nicht einfach aus reiner Gefälligkeit abzuschließen. Es ist kein Wunder, dass darum viele Bürgschaften im Familien- und Freundeskreis abgeschlossen werden – für diese gehen viele das Risiko so eher ein. Der Verlust der Altersvorsorge und eine Privatinsolvenz können mögliche Konsequenzen einer Bürgschaft sein. Dieses Risiko lässt sich eingrenzen, indem Sie zum Beispiel festlegen, nur in einem festgelegten Zeitraum oder bis zu einer gewissen Grenze zu bürgen. So können Sie kontrollieren, ob die Bürgschaft mit Ihren Finanzen zu stemmen ist.

Titelbild: © Ridofranz/ iStock.com

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