Untersuchung für Brustaufbau

Brustamputation und Brustaufbau bei Brustkrebs

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Letzte Aktualisierung 2023

Die vollständige Amputation der Brust ist heute in den meisten Brustkrebsfällen nicht mehr erforderlich. Sollte es doch dazu kommen, stehen den Ärzten verschiedene Verfahren zur Verfügung, damit der Eingriff so schonend wie möglich verläuft. Dabei wird darauf geachtet, das erkrankte Gewebe vollständig zu entfernen, aber auch die Voraussetzungen für die Rekonstruktion der Brust zu schaffen.

Die Brustamputation

Eine vollständige oder teilweise Entfernung der Brust kann unter verschiedenen Voraussetzungen, wie z. B. mehreren Herden oder einem zu großem Tumor unvermeidbar sein. Gesprochen wird von einer Masektomie. Es gibt aber auch noch weitere Gründe für eine Amputation, wie gutartige Tumore, die aber die Form und damit das Aussehen der Brust stark verändern. Ebenfalls erforderlich kann der Eingriff sein, weil die Patientin an Krebs erkrankt ist, sich aus gesundheitlichen Gründen aber keiner Strahlen- oder Chemotherapie unterziehen kann oder eine solche Behandlung ablehnt und dafür die Amputation bevorzugt. Brustkrebs ist darüber hinaus auch bei Männern möglich. Bei etwa 700 Männern wird jährlich Brustkrebs diagnostiziert (Stand 2023). In solchen Fällen erfolgt immer eine Amputation des erkrankten Gewebes, da keine Rekonstruktion erforderlich ist.

Vorbeugende Amputation

Die vorbeugende Amputation ist auch ohne Krebserkrankung möglich und in einigen Ausnahmefällen sinnvoll. Betroffen sind etwa 5% der Frauen, bei denen eine genetische Veränderung das Risiko an Brustkrebs zu erkranken drastisch erhöht, und zwar um 50 bis 80%. Bei diesen Frauen werden beide Brüste komplett entfernt, wenn sie das wünschen. Die Voraussetzung für den Eingriff ist ein Gentest mit dem Ergebnis, dass eine Mutation der Gene BRCA 1 und 2 nachweisbar ist, die sowohl über den Vater als auch über die Mutter vererbt werden können. Diese veränderten Gene können genetische Schäden nicht reparieren, wozu gesunde Gene in der Lage sind. Nehmen deshalb die Schäden zu, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Zellen entarten und es zu einer Krebserkrankung kommt.

Ablauf der Behandlung

Auch wenn die Brust erhalten bleibt, der Tumor wird für gewöhnlich entfernt. Damit ist ein Eingriff nur selten vermeidbar. Bei diesem Eingriff werden auch Lymphknoten entnommen. So ist eine Untersuchung möglich, die Aufschluss darüber gibt, ob der Tumor gestreut hat. Sollte der Tumor sehr groß sein, besteht die Möglichkeit, ihn zuerst mit einer Chemotherapie schrumpfen zu lassen. Dadurch wird der Eingriff schonender. Während früher auch das Muskelgewebe unter der Brust entfernt wurde, bleibt es heute zumeist erhalten. Die Art der Operation ist aber abhängig von der Form des Tumors und seiner Lage. Im Anschluss an den Eingriff werden mit einer Strahlentherapie verbliebene Krebszellen zerstört.

Methoden zur Wiederherstellung der Brust

Falls möglich sollte zum Wiederaufbau die Brustwarze erhalten bleiben. Dennoch müssen die Ärzte darauf achten, dass genügend Abstand zwischen dem gesunden und dem erkrankten Gewebe bleibt, um möglichst alle Krebszellen zu entfernen. Damit das gelingt, wird das zu entnehmende Gewebe vorher mit einem Draht markiert. Noch während des Eingriffs kann mit der Hilfe einer Röntgenaufnahme überprüft werden, ob tatsächlich der Umfang des zuvor festgestellten Tumors herausgeschnitten werden konnte. Das Gewebe wird immer im Labor auf die Art des Tumors untersucht. Diese Laboruntersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen, bringt dann aber Klarheit und wichtige Informationen über die weiterführende Behandlung. Eine brusterhaltende Operation hat den Vorteil, dass sich die Patientinnen schneller wieder erholen, auch weil die Operationswunde deutlich kleiner ist. Es besteht jedoch ein Restrisiko, dass Krebszellen in der verbliebenen Brust vorhanden sind. Das zeigt sich ebenfalls bei der Laboruntersuchung. Ist das der Fall, ist ein erneuter Eingriff nötig.


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Der Wiederaufbau der Brust

Die Wiederherstellung der Brust ist freiwillig. Sie kann schon während des ersten Eingriffs erfolgen, z. B. indem ein Implantat aus Silikon eingesetzt wird. Es ist aber auch möglich, Eigengewebe zu verwenden. Für Frauen, die das nicht möchten, sind Prothesen eine Alternative. Wurde „nur“ eine Brust amputiert, muss sie an die verbliebene Brust angeglichen werden. Ob und wie die Wiederherstellung durchgeführt wird, ist individuell zu klären, denn dazu werden verschiedenen Faktoren hinzugezogen, wie die Größe der Brust, Zustand des verbleibenden Gewebes, Ausbildung der Narben oder die allgemeine körperliche und seelische Verfassung. Kissen mit Silikon werden besonders häufig eingesetzt. Alternativ eignen sich aber auch solche mit Kochsalzlösung. Für die Wiederherstellung muss genügend Haut vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, muss die verbliebene Haut zunächst gedehnt werden. Für diesen Zweck setzen die Ärzte ein Kissen mit Kochsalzlösung ein, das dann im Laufe der Zeit über ein Ventil zunehmend gefüllt wird. So kann sich die Haut langsam anpassen, ohne dass die Operationsnarbe gefährdet ist. Ist die Haut ausreichend gedehnt, wird in einem zweiten Eingriff das Silikonkissen eingesetzt. Frauen, die sich für eine Prothese entscheiden, erhalten ein Produkt aus Silikon, das dem Brustgewebe nachempfunden ist. Es gibt sie auch mit haftender Funktion, sodass sie beim Sport oder bei körperlicher Arbeit nicht verrutschen. Für manche betroffenen Frauen ist es eine Erleichterung, wenn sie zwischen der Amputation und der Rekonstruktion genügend Zeit haben, sich mit den Ereignissen und den Möglichkeiten der Wiederherstellung zu befassen. Andere wollen lieber die sofortige Wiederherstellung. All das kann im Vorfeld geklärt werden.

Die Übernahme der Kosten für den Brustaufbau

Die Kosten für eine oder zwei Prothesen übernehmen die Krankenkassen. Das gilt auch, wenn die Patientinnen die dazu passende Wäsche mit Epithesen benötigen. Wird die Brust wieder hergestellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls die Kosten. Bei den privaten Krankenversicherungen entscheidet der abgeschlossene Vertrag mit dem Versicherer.

Titelbild: © Piotr Marcinski / stock.adobe.com

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