Gestapelte Bücher und eine Lupe

Versicherungsprämie

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Eine Versicherungsprämie bzw. Versicherungsbeitrag wird vom Versicherungsnehmer gezahlt, um einen Versicherungsschutz zu erhalten. Die Fälligkeit und die Häufigkeit der Beitragszahlungen sind im Versicherungsvertrag festgelegt.

Bei der Versicherungsprämie sind die Brutto- und Nettobeiträge zu unterscheiden. Der Bruttobetrag beinhaltet kalkulatorische Kostenzuschläge, die der Versicherungsnehmer zu zahlen hat. Werden diese abgezogen, bleibt der sogenannte Nettobetrag zur Deckung der Versicherungsleistung, woraus sich z.B. die Versicherungssumme bildet.

Wird die Versicherungsprämie nicht fristgerecht gezahlt und schriftliche Mahnungen vom Versicherer nicht beachtet, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und der Versicherungsschutz erlischt.

Versicherungsperiode

Für jede Versicherungsperiode wird ein laufender Beitrag oder ein Einmalbeitrag gezahlt. Die Versicherungsperiode kann dabei je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr sein. Die Versicherungsprämie wird dabei zu Beginn einer Versicherungsperiode fällig. Eine Versicherungsperiode hat meist die Dauer von 12 Monaten. Versicherungsschutz, Kündigungsmöglichkeiten und andere vertragliche Details stehen mit der Versicherungsperiode im Zusammenhang. Eine Versicherungsprämie wird ebenfalls für diesen Zeitraum berechnet.

Beitragszahlung

Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages wird die Erstprämie, der sogenannte Einlösungsbeitrag fällig. Solange der Beitrag nicht gezahlt ist, besteht kein Versicherungsschutz. Nach dieser Erstprämie sind Folgebeiträge zu leisten, die jeweils zu einem vereinbarten Fälligkeitstag an den Versicherer gezahlt werden.

Beitragszahlungen können je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder einmalig vorgenommen werden.

Beitragsstundung

Für eine Beitragsstundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Versicherer erforderlich. Die Beitragsstundung stellt eine Alternative zur Kündigung von bestehenden Verträgen dar, wenn Zahlungen nicht getätigt werden können. Fällige Beitragszahlungen werden so zeitlich begrenzt aufgeschoben. Nach Ablauf sind gestundete Beiträge plus entsprechender Stundungszinsen vom Versicherungsnehmer nachzuzahlen.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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