Die Beitragszahlung stellt eine wesentliche Pflicht des Versicherungsnehmers dar, deren Ausbleiben den Versicherer von der Leistungspflicht entbinden kann. Die Beitragszahlung ist dabei fortwährend vorzunehmen und kann in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Abständen erfolgen. Bei einer unterjährigen Zahlweise (d. h. bei allen Zahlweisen außer der jährlichen) ist ein geringer Aufschlag auf den Jahresbeitrag hinzunehmen.
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